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Von carbonify · 25.05.2023 · Elektromobilität
So oder so ähnlich lautet häufig die Begründung, wenn die Wahl beim Autokauf erneut auf einen Verbrenner fällt. E-Fahrzeuge haben den Ruf, zu überteuerten Preisen angeboten zu werden und daher nicht massentauglich zu sein. Stimmt das wirklich?
Tatsächlich liegt der Anschaffungspreis eines E-Autos in der Regel über dem eines vergleichbaren Verbrenners. Das lässt sich vor allem mit der kostenintensiven Batterieherstellung erklären, die noch in den Kinderschuhen steckt und daher noch nicht die benötigten Skaleneffekte für eine günstige Massenproduktion aufweisen kann.
Wenngleich der Kaufpreis dadurch zurzeit noch stark in die Höhe getrieben wird, zeichnet sich dennoch ein klarer Trend in Richtung sinkender Batteriepreise ab.
Die Anschaffungskosten sind also im Augenblick noch merklich höher als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, doch die laufenden Kosten sind genauso entscheidend wie der Kaufpreis.
Wer sich für ein E-Auto entscheidet, profitiert beim Kauf zunächst von der staatlichen Förderung, die bis zum Jahr 2025 verlängert wurde. Diese gilt übrigens nicht nur für Neuwagen, sondern unter bestimmten Umständen auch für gebrauchte E-Fahrzeuge.
Zudem sind Elektrofahrzeuge bis Ende 2030 von der KFZ-Steuerbefreit. So lässt sich trotz des vergleichsweise hohen Kaufpreises bereits eine Menge Geld sparen.
Außerdem haben Länder und Kommunen diverse Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität ergriffen, beispielsweise dürfen Elektromobilisten in vielen deutschen Städten kostenfrei parken oder bei stockendem Verkehr die Busspur nutzen.
Für viele im urbanen Raum lebenden Interessenten dürften diese elektroautospezifischen Parks einen großen Kaufanreiz darstellen.
Seit dem 1. Januar 2022 kann zudem für jedes neu zugelassene Elektrofahrzeug eine THG-Prämie beantragt werden. So profitiert der Elektroautofahrer von einem jährlich ausgezahlten dreistelligen Geldbetrag, indem er seine CO₂-Einsparung über einen THG-Quoten-Vermittler wie carbonify verkauft – der Halter kann mit seinem E-Auto sozusagen ein kleines passives Einkommen generieren.
Auch in puncto Wartungskosten sind Elektroautos jedem Verbrenner meilenweit überlegen. In einem Verbrennungsmotor sind über 1000 bewegliche Teile verbaut, in einem Elektromotor lediglich 20 – somit fällt die Anzahl verschleiß-intensiver Teile wesentlich geringer aus.
Ein teurer Getriebeschaden ist beim E-Auto deutlich unwahrscheinlicher als bei einem herkömmlichen Verbrenner und auch Ölfilter, Zahnriemen & Co. sucht man vergeblich. Selbst die Bremsen sind deutlich wartungsärmer, da sie beim elektroautotypischen One-Pedal-Driving merklich geschont und zumeist nur in Notsituationen eingesetzt werden.
Dementsprechend günstig kommt man als Elektroautofahrer bei der jährlichen Hauptuntersuchung davon.
Kommen wir zu den Stromkosten – die wichtigste und zugleich individuellste Variable in dieser Rechnung. Hier lassen sich keine verallgemeinerbaren Aussagen treffen, denn die Kosten für den Ladestrom hängen vom Fahrprofil, von der Wohnsituation sowie vielen weiteren Faktoren ab.
Natürlich ist es am günstigsten, wenn man über einen eigenen Stellplatz mit Lademöglichkeit verfügt und im Idealfall den selbst erzeugten Strom vom Hausdach direkt ins Auto laden kann. Aber selbst, wenn man nicht das Privileg einer heimischen Wallbox hat, muss das nicht bedeuten, dass das Tanken eines vergleichbaren Verbrenners automatisch günstiger ist.
Mittlerweile drängen viele neue Ladestromanbieter auf den Markt, die sich preislich gegenseitig unterbieten wollen, um möglichst viele Kunden zu generieren. Es lohnt sich auch, einen Blick auf die Tarife der lokalen Stadtwerke zu werfen – häufig lassen sich dort recht günstige Konditionen finden.
Wenn die öffentliche Ladeinfrastruktur am Wohnort im Augenblick noch lückenhaft ist, besteht vielleicht die Möglichkeit, am Arbeitsplatz zu laden. Die Ladestrompreise in Mitarbeiterparkhäusern sind in der Regel vergleichsweise niedrig und viele mittelständische Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt sogar noch kostenlos laden.
Dies lässt sich nicht abschließend beantworten, da dies von vielen individuellen Faktoren abhängt. Fakt ist jedoch: Über die gesamte Lebensdauer hinweg amortisiert sich ein E-Auto schneller, als man denken mag. Die pauschale Aussage, Elektroautos seien grundsätzlich teurer als Verbrenner, ist daher nicht zutreffend.
Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Janine
Kundenberaterin
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