Pressestatement Bundesverband THG-Quote

Von carbonify · 28.06.2023 · THG-Quote

Bundesverband THG-Quote

Mit einem Tag Vorlauf haben die Unternehmen des THG-Handels den Entwurf zur zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen zur Kenntnis erhalten.

Demnach soll in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts ein Beschluss gefasst werden, wonach elektrische Fahrzeuge, die nach dem 15. November bis zum 31. Dezember des jeweiligen Verpflichtungsjahres zugelassen werden, keine Förderung mehr erhalten sollen.

Der für heute geplante Kabinettsbeschluss würde damit rund 35 % der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland von der Geltendmachung der THG Quote für 2023 ausschließen. Das zumindest lassen die Vergleichszahlen aus der KBA-Zulassungsstatistik 2022 befürchten.

Nach Berechnungen unseres Verbandes entspricht das Handels minus damit einer Summe von rund. 50 Mio. Euro, die von der Zertifikate kaufenden Mineralölindustrie nicht in die Elektromobilität umverteilt werden.

Als Bundesverband THG-Quote wenden wir uns dringend und eilig gegen diese Pläne und ersuchen eine substantielle Überarbeitung des lang erwarteten und nunmehr kontraproduktiven Entwurf!

Zu den Gründen:

  • Die THG-Quote ist nach dem Aus der eAuto-Förderung das derzeit bedeutsamste Fördermittel für die Elektromobilität und eine bürgernahe Verkehrswende. Die Prämie schafft Anreize, sich für ein E-Auto zu entscheiden oder das öffentliche Ladenetz mit einem Ladepunkt zu vergrößern. Damit lenkt der THG-Handel die Investitionen in Richtung alternative Antriebe und erneuerbare Energie und hilft, den Individualverkehr zu dekarbonisieren. Eine Schwächung dieses Prinzips verschafft den Verbrauchern nicht nur eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, sie schwächt zudem den Hochlauf der Elektromobilität und schadet den Bemühungen, ökologische Ziele über Handelsmechanismen zu etablieren.
  • Jeder Eingriff in den Handelsmechanismus ist ein Eingriff in den Markt, an dem sich inzwischen zahlreiche Akteure aufgestellt haben. Veränderungen wirken auf bereits geschlossene Verträge und führen zu wirtschaftlichen Risiken vieler Marktteilnehmer, die sich noch bis gestern konstanter Marktbedingungen sicher glaubten. Mit dem geplanten Schritt greift die Bundesregierung aktiv in den Markt ein und provoziert sehenden Auges deutliche wirtschaftliche Risiken der THG-Händler, die sowohl bei Verbrauchern als auch Mineralölfirmen Verbindlichkeiten aufgebaut haben.
  • Die Kabinettsvorlage macht deutlich, dass das Arbeitsvolumen für die zuständige Aufsichtsbehörde, das Umweltbundesamt, zu groß ist. Der Behördenaufwand soll reduziert werden, was aufgrund der bisherigen Personaldecke und Arbeitsweise der Behörde mit Excel-Listen, E-Mail-Abwicklung und Faxgeräten durchaus nachvollziehbar ist. Allerdings muss dafür nicht der Marktmechanismus geändert werden, sondern die Ausstattung des Umweltbundesamtes mit moderner Software. Der Bundesverband THG-Quote verweist auf seine Stellungnahme vom 24.04.2023, indem weitere Verbesserungsvorschläge gemacht wurden.
  • Wir appellieren erneut an die Regierung, anders als bislang nicht mehr mit Excel-Listen der Kfz-Daten und auf dem E-Mail-Weg, sondern digital, datenschutzgesichert und mit den zuständigen Unterbehörden vernetzt eine moderne Handelsaufsicht zu realisieren. Daher raten wir dringend, die Frist nicht auf den 15. November zu verkürzen, sondern den 28. Februar des Folgejahres beizubehalten, um ein nachhaltiges Marktgeschehen zu gewährleisten, Verbraucher gleichzubehandeln, die Handelsunternehmen wirtschaftlich nicht von Staatswegen zu gefährden und auch den gesetzlichen Ansprüchen gerecht zu werden.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Janine

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