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Von carbonify · 01.10.2022 · THG-Quote
Auch wenn der THG-Quotenhandel erst seit 2022 der breiten Bevölkerung zugänglich ist, besteht das Instrument in grundlegender Form bereits seit vielen Jahren.
Bereits im Jahr 2007 wurde in Deutschland das Quotenmodell eingeführt, welches zunächst ausschließlich für Biokraftstoffe Relevanz hatte („Biokraftstoffquote“). Das System ist im Rahmen verschiedener Phasen weiterentwickelt worden.
Seit 2015 ist das Instrument des heutigen THG-Quotenhandels präsent und seit 2018 auch für strombasierte Kraftstoffe relevant.
Eine ganz entscheidende Weiterentwicklung greift seit Januar 2022, da von nun an rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für den Quotenhandel in Form von Pauschalen berücksichtigt werden. Der Reduktionspfad der vorgeschrieben THG-Minderung ist stark gestrafft worden und darüber hinaus muss man kein Stromanbieter mehr sein, um die Treibhausgasminderungsquote für einen Ladepunkt zu besitzen.
Die Voraussetzung beschränkt sich von nun an lediglich auf das Betreiben eines Ladepunktes beziehungsweise das Halten eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeuges.
Die Grundlage dieser Regelungen und Entwicklungen basiert auf der europäischen „Erneuerbaren-Energien-Richtlinie“ 2018/2001 („RED II“). Mit dieser ist seitens der EU ein umfassender Rechtsrahmen definiert worden, der die EU-Mitgliedsstaaten zur Einhaltung ambitionierter Klimaziele verpflichtet.
Innerhalb der Richtlinie ist mitunter die Verpflichtung definiert, dass alle EU-Mitglieder gemeinsam und europaweit sicherstellen, dass mindestens 32 % des Bruttoendenergieverbrauch bis 2032 aus erneuerbaren Energien stammen.
In Deutschland sind die Regelungen der RED II im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes in das deutsche Gesetz übertragen worden. Geregelt werden die Möglichkeiten der Stromanrechnung konkret in der „Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV“, welches mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote entscheidende Veränderungen erfahren hat.
Auch die vorgeschriebene und schrittweise ansteigende Treibhausgasminderung von Kraftstoffen von aktuell 7 % auf 25 % im Jahr 2030 ist in diesem Rahmen definiert worden.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz sind sämtliche Regeln zur Berechnung von THG-Quoten, deren Zertifizierung, prozessuale Abwicklung und vielen weiteren Aspekten definiert. carbonify stellt jederzeit für all ihre Partner wie etwa privaten Elektromobilisten, Flottenbetreibern, Energieversorgern, sowie vielen weiteren Dienstleistern der Elektromobilität eine rechtskonforme Abwicklung jeder einzelnen THG-Quote sicher.
(aktualisiert am 09.08.2023)
Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Janine
Kundenberaterin
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