Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand der AGB

(1) Die carbonify GmbH (im Folgenden „carbonify“), stellt eine Plattform (im Folgenden „Plattform“) für eine unkomplizierte Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der Treibhausgasminderungsquote für batteriebetriebene Fahrzeuge und nichtöffentliche Ladepunkte (im Folgenden „THG-Quote“) zur Verfügung. Die Rechte im Hinblick auf die THG-Quote und deren (gebündelte) Vermarktung ergeben sich aus § 37a Abs. 6 BImSchG und §§ 5 ff. der 38. BImSchV.
(2) Betreiber von nichtöffentlichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung, die Halter von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb (im Folgenden „Elektrofahrzeuge“) sind, haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren, um ihr Recht auf Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der THG-Quote wahrzunehmen.
(3) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Zurverfügungstellung der Plattform durch carbonify und die Nutzung ihrer Funktionalitäten und Dienste sowie die entgeltliche Übertragung von Rechten bezüglich THG-Quoten durch die Plattformnutzer (im Folgenden „Nutzer“). Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen carbonify und dem Nutzer und gelten ausschließlich zwischen diesen Parteien. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Verweise beziehen sich auf Regelungen dieser AGB, sofern sich nichts anderes aus diesen ergibt.

§ 2 Registrierung auf der Plattform, Bestätigung der Geltung der AGB, Vertrag über die Nutzung der Plattform

(1) carbonify bietet sowohl Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden „Privatnutzer“) als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Unternehmensnutzer“) die Möglichkeit an, sich auf der Plattform kostenfrei zu registrieren.
(2) Voraussetzung für die Registrierung eines Privatnutzers ist, dass es sich um eine volljährige, natürliche Person handelt, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat.
(3) Voraussetzung für die Registrierung eines Unternehmensnutzers ist, dass es sich um ein Unternehmen handelt, welches Halter von mindestens einem in Deutschland ugelassenen batterieelektrischen Fahrzeug ist.
(4) Die Darstellung der Registrierungsmöglichkeit stellt nur eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots gegenüber carbonify dar, sodass der Nutzer gegen carbonify keinen Anspruch auf Registrierung hat.
(5) Um sich auf der Plattform zu registrieren, muss der Nutzer die in der Eingabemaske abgefragten Informationen eingeben. Sodann muss er die Geltung der AGB bestätigen und die entsprechende Schaltfläche betätigen. Mit der Bestätigung der Geltung der AGB und dem Klick auf diese, gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform gemäß diesen AGB ab, welches carbonify durch die Bestätigung der Registrierung per E-Mail annimmt.

§ 3 Rechte, Pflichten und Haftung des Nutzers

(1) Um seine Rechte zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote an carbonify zu übertragen, muss der Nutzer die von carbonify abgefragten Daten eingeben, diese AGB akzeptieren und seine E-Mail-Adresse verifizieren, sowie sein(e) Elektrofahrzeug(e) auf der Plattform anmelden, indem er eine gut lesbare beiderseitige Ablichtung seiner Zulassungsbescheinigung(en) Teil I (im folgenden „ZLB“) hochlädt. In diesem Zusammenhang ist der Nutzer verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie für die Aktualität und Richtigkeit seiner Daten zu sorgen, und muss insbesondere vollumfänglich über das Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote verfügungsbefugt sein (vgl. § 1 Abs. 1 und 2).
(2) Dem Nutzer ist es verboten, von seinem Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für denselben Zeitraum und dasselbe Elektrofahrzeug mehrfach Gebrauch zu machen.
(3) Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden, die carbonify dadurch entstehen, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.

§ 4 Anmeldung von Elektrofahrzeugen

(1) Anmeldeberechtigt sind solche Elektrofahrzeuge, deren ZLB bei der Kraftstoffart bzw. Energiequelle die Angabe „Elektro“ ausweist (Code: 0004). Hybridfahrzeuge ohne die Angabe „Elektro“ (Code: 0004) sind ausdrücklich nicht anmeldeberechtigt.
(2) Im Zuge der Anmeldung wählt der Nutzer (soweit möglich) das bzw. die Kalenderjahr(e) aus, für das/die die Übertragung der Rechte gemäß § 5 erfolgen soll (jeweils ein „Anmeldezeitraum“), und verpflichtet sich, innerhalb von 7 Werktagen, jedoch spätestens vor Ablauf der in § 7 Abs. 2 genannten Frist eine beiderseitige lesbare Ablichtung seiner ZLB auf der Plattform hochzuladen. Aus dieser muss sich ergeben, dass der Nutzer Halter des betreffenden Elektrofahrzeugs gem. § 4 Abs. 1 ist. Dem Nutzer steht (soweit von carbonify angeboten) das Recht zu, sein Elektrofahrzeug direkt für mehrere Zeiträume anzumelden und gemäß § 5 sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für diese zusätzlichen Zeiträume zu übertragen. Jeder Nutzer darf pro Quotenjahr bis zu 30 Elektrofahrzeuge gemäß § 4 Abs. 1 auf der Plattform anmelden.
(3) carbonify wird die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die ZLB, mit einem für carbonify zumutbaren Aufwand prüfen, z.B. durch IT-gestützte Auswertungsprozesse, und den Nutzer über den Ausgang der Prüfung informieren.

§ 5 Übertragung des Rechts auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote, Übertragung für darauffolgende Kalenderjahre (Verlängerung)

(1) Mit dem Upload einer ZLB erklärt der Nutzer sein rechtverbindliches Angebot, dass er unter der Bedingung, dass das Umweltbundesamt die angemeldete THG- Quote für das in der ZLB genannte Fahrzeug bescheinigt, seine Rechte für den in § 5 Abs. 3 genannten Zeitraum im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote vollumfänglich an carbonify verkauft, und erklärt ebenfalls unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt, dass er diese mit dem Upload an carbonify auch vollumfänglich überträgt.
(2) carbonify nimmt durch ausdrückliche Erklärung das auf das Zustandekommen eines Kaufvertrags gerichtete Angebot des Nutzers und die Übertragung der THG- Quote jeweils unter der Bedingung, dass das Umweltbundesamt die angemeldete THG-Quote für das in der ZLB genannte Fahrzeug bescheinigt, an. Dies geschieht anlässlich der Übermittlung des Prüfungsergebnisses nach § 4 Abs. 3.
(3) Der vorgenannte Kauf und die vorgenannte Übertragung der Rechte erfolgen jeweils für die vom Nutzer im Zuge der Anmeldung des Fahrzeugs ausgewählten Zeiträume und umfassen die Bestimmung von carbonify als sogenannter „Dritter“ gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 der 38. BImSchV.
(4) Der Nutzer kann während der Laufzeit des Vertrags über die Registrierung auf der Plattform jederzeit ein Angebot zum Verkauf und zur Übertragung des Rechts zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote entsprechend § 5 (1) für darauffolgende Kalenderjahre abgeben („Verlängerung“). Die Verlängerung für das bzw. die ausgewählte(n) Kalenderjahr(e) erfolgt durch das Anklicken des entsprechenden Buttons durch den Nutzer auf der Plattform. Der Verlängerung wird wirksam, wenn carbonify dem Kunden die Verlängerung bestätigt. Im Rahmen der Verlängerung hat der Nutzer sicherzustellen, dass die betreffende(n) ZLB und die sonstigen registrierten Daten auf dem aktuellen Stand sind. Zur Klarstellung: Der Kaufpreis für die Übertragung der Rechte richtet sich bei der Verlängerung nicht nach den Konditionen der ursprünglichen Übertragung, sondern erfolgt zu den Konditionen, der dem Nutzer bei der Verlängerung angezeigt wird.

§ 6 Zahlung des Kaufpreises

(1) carbonify zahlt an den Nutzer für die Übertragung der vom Umweltbundesamt bescheinigten THG-Quote den Geldbetrag, der dem Nutzer im Zeitpunkt des Uploads der auf der Plattform/Webseite angezeigt wird. Sofern carbonify dem Nutzer ausnahmsweise einen anderen Übertragungsweg für seine ZLB eröffnet (d.h. wenn der Upload der ZLB nicht über die Plattform erfolgt ist, sondern die ZLB anderweitig übermittelt wurde), ist für die Bestimmung des Preises der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die ZLB von carbonify in das Dateisystem übernommen und dies dem Nutzer per E-Mail bestätigt wird. Zur Klarstellung: carbonify ist nicht verpflichtet, andere Übertragungswege zu akzeptieren. carbonify behält sich das Recht vor, dem Nutzer z.B. im Rahmen von befristeten Aktionen (auch) einen Kaufpreis anzubieten, der sich nach dem tatsächlich erzielten Erlös richtet.
(2) Bei dem vereinbarten Kaufpreis handelt es sich im Verhältnis zu Privatkunden um einen Betrag, bei dem eventuell anfallende Umsatzsteuer bereits mit enthalten ist. Im Verhältnis zu Unternehmensnutzern fallen die etwaigen gesetzlichen Steuern zusätzlich an.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises an den Nutzer erfolgt durch Überweisung an die von dem Nutzer angegebene Bankverbindung jeweils spätestens innerhalb von zwei (2) Monaten nach dem Ende des Quartals, in dem die Bescheinigung der THG-Quoten durch das Umweltbundesamt ausgestellt wird, sofern nicht ausdrücklich im Zuge der Anmeldung des Elektrofahrzeugs eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(4) carbonify kann sich außerdem entscheiden, dem Nutzer eine Vorauszahlung des Kaufpreises für eine THG-Quote anzubieten, die noch nicht vom Umweltbundesamt bestätigt worden ist. In diesem Fall erfolgt die Zahlung an den Nutzer unter dem Vorbehalt, dass die betreffende THG-Quote tatsächlich vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Für den Fall, dass das Umweltbundesamt aus Gründen, die nicht auf einem Verschulden von carbonify beruhen, die Bestätigung einer vom Nutzer gemäß § 5 Abs. 1 übertragenen THG-Quote ablehnt, verpflichtet sich der Nutzer, den für die betreffende THG-Quote von carbonify erhaltenen Betrag umgehend an carbonify zu erstatten. Der Nutzer ist zur sofortigen Rückzahlung verpflichtet, sobald carbonify den Nutzer informiert, dass die Bescheinigung der THG-Quote für das betreffende BEF nicht erteilt wurde.

§ 7 Vertragslaufzeit; Kündigung

(1) Der Vertrag hinsichtlich der reinen Registrierung auf der Plattform gem. § 2 wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Meldet ein Nutzer auf der Plattform sein Elektrofahrzeug an, um dadurch sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu übertragen, so muss er den gut lesbaren Scan der ZLB des Elektrofahrzeugs bis spätestens zum 31.10. des Verpflichtungsjahres (Jahr, für welches die THG-Quote geltend gemacht wird), hochladen. Zur Klarstellung: Nach Ablauf des 31.10. des Verpflichtungsjahres ist die Übertragung der Rechte gemäß § 5 Abs. 1, 2 nicht mehr möglich.
(3) carbonify steht das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer entgegen § 3 Abs. 1 wahrheitswidrige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der dem jeweiligen, von ihm angemeldeten Elektrofahrzeug zugewiesenen THG-Quote nicht verfügungsbefugt war.
(4) Wird der Nutzungsvertrag vor Ablauf des jeweils ausgewählten Anmeldezeitraums aber nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages und der Übertragung der Rechte auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote an carbonify (jeweils ungeachtet des Eintritts von vereinbarten aufschiebenden Bedingungen) beendet, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Kaufvertrages über die THG-Quote nicht berührt, insbesondere kann der Nutzer von bereits (auch aufschiebend bedingt) übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen (vgl. § 3 Abs. 2)

§ 8 Abmeldung des Elektrofahrzeugs bei carbonify

(1) Dem Nutzer steht das Recht zu, das auf der Plattform angemeldete Elektrofahrzeug abzumelden. In diesem Fall treten die Wirkungen des § 7 Abs. 4 ein. Der Nutzer kann erst wieder zum nächsten Anmeldezeitraum, falls gewünscht, eine erneute Anmeldung des jeweiligen Elektrofahrzeugs vornehmen.
(2) Der Nutzer ist zur unverzüglichen Meldung an carbonify verpflichtet, sofern er nicht mehr Halter des Fahrzeugs ist. Der Nutzer ist im Falle der Zulassung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter ebenso verpflichtet, diesem mitzuteilen, wenn er für das laufende Verpflichtungsjahr und ggf. kommende Jahre Rechte zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote an carbonify übertragen hat

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Für Schäden, die durch carbonify oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet carbonify unbeschränkt.
(2) In sonstigen Fällen haftet carbonify - soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von carbonify, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Form und Sprache von Erklärungen; Vertragstextspeicherung

(1) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über die Kontaktmöglichkeiten auf der Plattform), sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.
(2) Vor Absenden einer vertragsrelevanten Erklärung erhält der Nutzer die Möglichkeit, seine Eingabe zu überprüfen und etwaige Eingabefehler durch das Anklicken der entsprechenden Schaltfläche und einer Neueingabe der jeweiligen Angabe zu korrigieren. Darüber hinaus kann der Nutzer jederzeit in seinem nach der Registrierung eingerichteten Profil seine Angaben bearbeiten.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird für drei Jahre ab Vertragsschluss von carbonify gespeichert.

§ 11 Online-Streitbeilegung für Verbraucher (§ 13 BGB) und Teilnahme vor Verbraucherschlichtungsstellen

Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient einer außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher als Käufer bzw. Dienstberechtigter beteiligt ist.

E-Mail: info@carbonify.de

(2) carbonify ist weder bereit noch verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

§ 12 Änderungen der AGB

(1) carbonify behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit a) dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und b) durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von carbonify geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
(2) Über derartige Änderungen wird carbonify den Nutzer mindestens zwei (2) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Nutzer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn carbonify in ihrem Angebot besonders hinweisen.
(3) Lehnt der Nutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird carbonify den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

§ 13 Anwendbares Recht

(1) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

§ 14 Gerichtsstand

(1) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten der Sitz von carbonify.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

carbonify GmbH
Lochhamer Schlag 11A
82166 Gräfelfing

Vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Artemij Bussovikov, Niklas Gawehn
E-Mail: info@carbonify.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:

An:
carbonify GmbH
Lochhamer Schlag 11A
82166 Gräfelfing

Vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Artemij Bussovikov, Niklas Gawehn
E-Mail: info@carbonify.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am/erhalten am:

  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung