THG-Prämie 2026: RED III, Marktpreise und was jetzt wichtig ist

30.08.2025 · THG-Quote

Von Marc Cousins

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THG Quote 2026 - moderner EV ladet an Ladestation.

THG-Prämie 2026: RED III, Marktpreise und warum jetzt schon handeln sinnvoll sein kann

Die THG-Prämie ist für viele E-Autofahrer eine feste Größe: Wer ein Elektrofahrzeug besitzt, kann die eingesparten CO₂-Emissionen als THG-Quote verkaufen und erhält dafür eine jährliche Prämie. Für das Jahr 2026 wird das Umfeld jedoch besonders spannend.

Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Juni 2025 steht eine deutliche Verschärfung der Klimaziele im Verkehrssektor im Raum. Gleichzeitig reagieren die Märkte bereits mit verbesserten Preisen.

Was sieht RED III vor?

Der Entwurf sieht eine Verlängerung der THG-Quote bis 2040 und eine stufenweise Erhöhung der THG-Minderungsziele vor:

  • 10,6 % im Jahr 2025
  • bis zu 53 % im Jahr 2040

Damit wird die Quote nicht nur verlängert, sondern auch ambitionierter ausgestaltet. Konkret bedeutet das:

  • Ausweitung auf alle Verkehrssektoren: Künftig sollen auch Schiffs- und Luftverkehr in die Quote einbezogen werden. Für den Schiffsverkehr ist eine separate Regulierung vorgesehen.
  • Strengere Kontrollen und Zertifizierung: Biokraftstoffe können nur noch dann angerechnet werden, wenn staatliche Vor-Ort-Prüfungen möglich sind.
  • Ende der Doppelanrechnung: Die doppelte Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe soll abgeschafft werden. Hintergrund ist u. a. der Biodiesel-Betrugsskandal aus dem Vorjahr, bei dem falsch deklarierte Biokraftstoffe zu massiven Marktverwerfungen führten.

Die Richtung ist klar: mehr Transparenz, strengere Regulierung und ein höheres Gewicht für Elektromobilität.

Erste Reaktionen und Marktpreise

Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs hat zu einem deutlichen Preisanstieg geführt:

  • +10-12 % für Strom-THG-Quoten im Verpflichtungsjahr 2025
  • +50 % für Strom-THG-Quoten im Verpflichtungsjahr 2026.

Allerdings bleibt die Lage volatil. Der erste „Run“ auf die Kurse war nach wenigen Tagen beendet, weil insbesondere Mineralölkonzerne noch viele Fragen zur praktischen Umsetzung haben. Auch der Umrechnungsfaktor von der Tonne CO2 zu PKW, der entscheidend für die tatsächliche Höhe der THG-Prämie pro Fahrzeug ist, wird wie gewohnt erst im Oktober veröffentlicht.

Gründe für weiteres Aufwärtspotenzial

Sollte RED III wie geplant ab dem 01.01.2026 in Kraft treten, erwarten Marktbeobachter:innen weitere Preisstabilität. Dafür sprechen mehrere Faktoren:

  • Höhere Verpflichtungen für Mineralölkonzerne ohne Doppelanrechnung von Biokraftstoffen.
  • Keine Übererfüllungsmöglichkeiten mehr, wodurch günstige Vorabkäufe seltener werden.
  • Ausweitung auf neue Sektoren wie Schifffahrt und Luftfahrt.
  • Strengere Kontrollen bei erneuerbaren Kraftstoffen.

Umgekehrt gilt: Sollte sich die Umsetzung verzögern, könnten die Preise für 2026 wieder deutlich fallen, wohl möglich auch auf das Niveau aus 2025.

Was bedeutet das für die THG-Prämie 2026?

Für E-Autofahrer ist die Situation daher zweischneidig:

  • Einerseits bietet die THG-Prämie 2026 durch die aktuell gestiegenen Marktpreise ein attraktives Zusatzeinkommen.
  • Andererseits bleibt unklar, ob die Kurse bis zur Umsetzung stabil bleiben oder wieder nachgeben.

Genau hier setzt carbonify an: Kunden können sich die gestiegenen Preise bereits heute sichern – und gewinnen damit Planungssicherheit, ganz gleich, wie die Umsetzung von RED III letztlich erfolgt.

carbonify bietet als transparenter Partner aktuell (Stand: 30.08) das höchste 2026er-Angebot des THG-Marktes an und bietet damit Kunden die Möglichkeit, bereits heute schon die gestiegenen Preise zu sichern.

Die Optionen:

  • Express-Prämie: 100 € pro PKW – Auszahlung 50% sofort und 50% zum 01.03.2026
  • Klassik-Prämie: 120 € pro PKW – Auszahlung nach Zertifizierung durch das Umweltbundesamt (aktuell ca. 3 Monate Bearbeitungszeit*)

Fazit: Unsicherheit nutzen statt abwarten

Die THG-Prämie 2026 ist ein Paradebeispiel für die Dynamik von Regulierung und Markt: Noch ist offen, ob der ambitionierte Zeitplan der Bundesregierung hält. Doch sicher ist, dass die Elektromobilität im Quotenhandel an Bedeutung gewinnt – und dass schon jetzt attraktive Marktpreise möglich sind.

Wer die Chance nutzen möchte, kann sich mit carbonify die bereits heute erhöhten Konditionen für 2026 sichern – und so möglichen Preisschwankungen einen Schritt voraus sein.


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*Eine Anmeldung der THG-Quote für 2026 kann frühestens am 1.1.2025 beim Umweltbundesamt erfolgen.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Vanessa

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