THG-Prämie abgelehnt: Was tun?

28.08.2023 · THG-Quote

Von Alischa Knüttel

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Man hat sich als E-Mobilist bei carbonify für die jährliche THG-Prämie registriert. Anmelden, Fahrzeugschein hochladen und fertig! Um den Rest kümmern wir uns. In den meisten Fällen erhalten wir ein vom Umweltbundesamt bestätigtes THG-Zertifikat, welches wir verkaufen und dann die Auszahlung an unsere Kundschaft vornehmen.

Doch in manchen Fällen lehnt das Umweltbundesamt den THG-Quotenantrag ab. Das ist für die betroffenen Kunden schade, denn ohne eine Bestätigung des Umweltbundesamtes können wir keine Auszahlung vornehmen. Im folgenden Beitrag wollen wir Euch die Gründe dafür näher bringen und zeigen, wie es nun weitergeht.

Gründe für die die Ablehnung der THG-Quote

  • Der Halter hat die THG-Quote bereits bei einem anderen Anbieter beantragt:


In diesem Fall können wir die THG-Quote nicht mehr beantragen, auch wenn es beim anderen Anbieter noch nicht zur Auszahlung gekommen ist. Der Vorgang dauert teilweise einige Wochen und eine Doppelbeantragung über zwei verschiedene Anbieter ist nicht möglich. Die Zertifizierung bekommt dann immer der Antrag, der als Erstes beim Umweltbundesamt einging.

  • Das registrierte Fahrzeug ist nicht quotenberechtigt:

Um für die Auszahlung der THG-Prämie infrage zu kommen, muss es sich um eine quotenberechtigte Fahrzeugklasse handeln. Das kann man einfach mit Hilfe unseres verlinkten Blogbeitrages und der Information im Fahrzeugschein abgleichen.

  • Der Fahrer ist nicht antragsberechtigt:

Da der Fahrzeughalter quotenberechtig ist, kann man in der Regel von seinem Leasingfahrzeug keine THG-Prämie erhalten. Bei Leasingfahrzeugen steht meist der Leasinggeber als Halter im Fahrzeugschein und ist somit der quotenberechtigte.

  • Der Vorbesitzer des E-Fahrzeuges hat die THG-Quote bereits beantragt:

Insbesondere bei gebrauchten Fahrzeugen wurde bei unterjährigen Verkäufen die THG-Quote oft schon für das laufende Jahr beantragt. Hier gibt es allerdings Lösungen, um die THG-Prämie für das betreffende Quotenjahr noch zu bekommen. Wenn das Fahrzeug unterjährig verkauft wurde, hat der Vorbesitzer noch Anspruch. Eine anteilige Auszahlung gibt es in Deutschland nicht. Wenn der Vorbesitzer die THG-Prämie zu Unrecht beantragt hat, kann der neue Halter dies einfordern.

Wichtig zu wissen: Wir erhalten keine zusätzlichen Informationen über den Fahrzeugschein!

Wenn unsere Kunden einen Fahrzeugschein hochladen, nutzen wir die enthaltenen Informationen ausschließlich, um damit die THG-Quote beim Umweltbundesamt zu beantragen.

Demnach können wir keine Informationen über die aktuelle Halterschaft einsehen. Wir können lediglich das Anmeldedatum überprüfen. Dies reicht nicht aus, um vor dem Einreichen des Antrags eine Einschätzung über eine mögliche Ablehnung zu geben.

THG-Quote abgelehnt: Wie geht es jetzt weiter?

Wenn die THG-Quote vom Umweltbundesamt abgelehnt wurde, weil der Vorhalter bereits die THG-Prämie beantragt hat, wendet Euch bitte an unseren Kunden-Support. Er hilft Euch mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung weiter.

Ihr könnt allerdings auch eine E-Mail direkt an das Umweltbundesamt schreiben, um Datenauskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO bitten und erfragen, an wen die THG-Quote für das E-Fahrzeug für das beantragte Verpflichtungsjahr bereits bescheinigt wurde.

Wichtig: Bitte in jedem Fall ein Foto der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheines anhängen.

Wenn die Auskunft über den Vorhalter erfolgt ist, lässt sich dieser im nächsten Schritt kontaktieren. Falls dieser nicht bekannt ist, leitet Ihr die Informationen an uns weiter.

Zuletzt könnt Ihr die Rückforderung an den Vorhalter stellen. Falls dieser sich weigert, werden wir die Rückforderung einleiten. So habt Ihr doch noch eine Chance, Eure THG-Prämie zu bekommen.

Um dies zukünftig zu umgehen, solltet ihr Euch bei der Zulassungsstelle als Halter für Euer E-Fahrzeug eintragen lassen.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Vanessa

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