Man hat sich als E-Mobilist bei carbonify für die jährliche THG-Prämie registriert. Anmelden, Fahrzeugschein hochladen und fertig! Um den Rest kümmern wir uns. In den meisten Fällen erhalten wir ein vom Umweltbundesamt bestätigtes THG-Zertifikat, welches wir verkaufen und dann die Auszahlung an unsere Kundschaft vornehmen.
Doch in manchen Fällen lehnt das Umweltbundesamt den THG-Quotenantrag ab. Das ist für die betroffenen Kunden schade, denn ohne eine Bestätigung des Umweltbundesamtes können wir keine Auszahlung vornehmen. Im folgenden Beitrag wollen wir Euch die Gründe dafür näher bringen und zeigen, wie es nun weitergeht.
Gründe für die die Ablehnung der THG-Quote
Der Halter hat die THG-Quote bereits bei einem anderen Anbieter beantragt:
In diesem Fall können wir die THG-Quote nicht mehr beantragen, auch wenn es beim anderen Anbieter noch nicht zur Auszahlung gekommen ist. Der Vorgang dauert teilweise einige Wochen und eine Doppelbeantragung über zwei verschiedene Anbieter ist nicht möglich. Die Zertifizierung bekommt dann immer der Antrag, der als Erstes beim Umweltbundesamt einging.
Das registrierte Fahrzeug ist nicht quotenberechtigt:
Um für die Auszahlung der THG-Prämie infrage zu kommen, muss es sich um eine quotenberechtigte Fahrzeugklasse handeln. Das kann man einfach mit Hilfe unseres verlinkten Blogbeitrages und der Information im Fahrzeugschein abgleichen.
Der Fahrer ist nicht antragsberechtigt:
Da der Fahrzeughalter quotenberechtig ist, kann man in der Regel von seinem Leasingfahrzeug keine THG-Prämie erhalten. Bei Leasingfahrzeugen steht meist der Leasinggeber als Halter im Fahrzeugschein und ist somit der quotenberechtigte.
Der Vorbesitzer des E-Fahrzeuges hat die THG-Quote bereits beantragt:
Insbesondere bei gebrauchten Fahrzeugen wurde bei unterjährigen Verkäufen die THG-Quote oft schon für das laufende Jahr beantragt. Hier gibt es allerdings Lösungen, um die THG-Prämie für das betreffende Quotenjahr noch zu bekommen. Wenn das Fahrzeug unterjährig verkauft wurde, hat der Vorbesitzer noch Anspruch. Eine anteilige Auszahlung gibt es in Deutschland nicht. Wenn der Vorbesitzer die THG-Prämie zu Unrecht beantragt hat, kann der neue Halter dies einfordern.
Wichtig zu wissen: Wir erhalten keine zusätzlichen Informationen über den Fahrzeugschein!
Wenn unsere Kunden einen Fahrzeugschein hochladen, nutzen wir die enthaltenen Informationen ausschließlich, um damit die THG-Quote beim Umweltbundesamt zu beantragen.
Demnach können wir keine Informationen über die aktuelle Halterschaft einsehen. Wir können lediglich das Anmeldedatum überprüfen. Dies reicht nicht aus, um vor dem Einreichen des Antrags eine Einschätzung über eine mögliche Ablehnung zu geben.
THG-Quote abgelehnt: Wie geht es jetzt weiter?
Wenn die THG-Quote vom Umweltbundesamt abgelehnt wurde, weil der Vorhalter bereits die THG-Prämie beantragt hat, wendet Euch bitte an unseren Kunden-Support. Er hilft Euch mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung weiter.
Ihr könnt allerdings auch eine E-Mail direkt an das Umweltbundesamt schreiben, um Datenauskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO bitten und erfragen, an wen die THG-Quote für das E-Fahrzeug für das beantragte Verpflichtungsjahr bereits bescheinigt wurde.
Wichtig: Bitte in jedem Fall ein Foto der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheines anhängen.
Wenn die Auskunft über den Vorhalter erfolgt ist, lässt sich dieser im nächsten Schritt kontaktieren. Falls dieser nicht bekannt ist, leitet Ihr die Informationen an uns weiter.
Zuletzt könnt Ihr die Rückforderung an den Vorhalter stellen. Falls dieser sich weigert, werden wir die Rückforderung einleiten. So habt Ihr doch noch eine Chance, Eure THG-Prämie zu bekommen.
Um dies zukünftig zu umgehen, solltet ihr Euch bei der Zulassungsstelle als Halter für Euer E-Fahrzeug eintragen lassen.