30.06.2023 · THG-Quote
Von Alischa Knüttel
Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz THG-Quote kann nicht nur für Unternehmen ein lukratives Zusatzeinkommen sein, sondern auch für private E-Mobilisten bares Geld einbringen. Ob die Fahrzeuge in deiner Hofeinfahrt für die THG-Quote geeignet sind und wie viel sie dir jährlich einbringt, erfährst du in diesem Beitrag.
Grundsätzlich sind alle vollelektrisch betriebenen Fahrzeuge Quotenfähig. Dabei sind hybride Fahrzeugmodelle ausgenommen, da sie – wenn auch nur zum Teil – mit konventionellen Kraftstoffen betrieben werden müssen.
Außerdem sind E-Bikes oder die E-Scooter, die gern in Städten gefahren werden, nicht auf die Quote anrechenbar. Das hat den Grund, dass für diese Fahrzeuge zwar eine Pflicht für eine Kfz-Versicherung gibt, aber keine Zulassung existiert.
Die quotenfähigen E-Fahrzeuge sind in vier Kategorien unterteilt. Um die Kategorisierung vorzunehmen, wird ein Schätzwert in den einzelnen Fahrzeugklassen herangezogen. Ein PKW hat einen Schätzwert von 2.000 kWh. Die anderen Fahrzeugklassen sind Multiplikatoren von diesem Wert.
Für alle vier benötigen wir für die Einreichung der Quote ein Foto vom Fahrzeugschein.
Mit dem aktuellen Referentenentwurf werden freiwillige Zulassungen von u. a. E-Leichtkrafträdern nicht mehr im Konzept der Quote berücksichtigt werden. Sehr bald werden nur straßenzulassungspflichtige Fahrzeuge antragsberechtigt sein.
Leichtkrafträder sind motorisierte Zweiräder, die eine maximale Leistung von 11 kW (ca. 15 PS) und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. In einem separaten Beitrag haben wir erläutert, welche E-Leichtkrafträder auf den Schätzwert der PKW Fahrzeugklasse M1 anzurechnen ist und somit für die Prämie gilt.
Ein E-Leichtkraftrad ist also ein Elektrofahrzeug, das die oben genannten Leistungsgrenzen nicht überschreitet. Es kann eine ähnliche Bauweise wie ein Moped oder Roller haben und wird oft als umweltfreundliche Alternative zu benzinbetriebenen Leichtkrafträdern angesehen.
Die Preise sind je nach Fahrzeugklasse unterschiedlich gestaffelt. Die Prämie, die am Ende bei dir auf dem Konto landet, ist bei jedem Quotenvermittler unterschiedlich. Diese kannst du, laut aktueller Gesetzeslage, jährlich bis 2030 beantragen. Wir bei carbonify zahlen jeweils folgende Quoten als Pauschalwert an dich aus. Dabei kommt es auf die Fahrzeugklasse an:
PKW-Fahrzeugklasse M1= Dies ist der jeweils aktuelle Basispreis. Für die anderen Fahrzeugklassen wird dieser Wert um festgelegte Faktoren multipliziert.
M3= 36x M1
N1= 1,5 x M1
N2= 10,3 x M1
N3= 16,7 x M1
Ein E-LKW hat bislang denselben Schätzwert erhalten, wie ein E-Auto der Klasse M1. Mit einer Bekanntmachung vom 10. August 2023 ändert sich das nun. E-LKW der Fahrzeugklasse N2 und N3 haben ab sofort einen eigenen Schätzwert und können so eine THG-Prämie bis zu 5.000 € bekommen.
Du hattest keine Ahnung, dass eine Prämie auf dich wartet? Bei carbonify kannst du dich ganz leicht registrieren. Wir erledigen den Rest, lassen deine Quote zertifizieren und schon hast du deinen Bonus auf deinem Konto.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
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