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Von carbonify · 12.07.2023 · Ladeinfrastruktur
Die Verkehrswende muss beschleunigt werden. Das ist Fakt und in diesem Zuge genießen E-Mobilisten viel Rückenwind. Mittlerweile gibt es auch zahlreiche Förderkonzepte im Bereich von Ladepunkten, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen sollen.
Dazu haben wir Jürgen Keck gefragt. Er ist Geschäftsführer der e-cuno GmbH, einem Partner von carbonify, der sich auf die Förderberatung im Bereich E-Mobilität spezialisiert hat.
Er beschreibt dabei 2 Bundesländer, die besonders interessante Förderungen anbieten.
In Berlin gibt es ein gestaffeltes Förderkonzept. Die Förderung bezieht sich auf stationäre Ladeinfrastruktur auf betrieblich genutzten Flächen im Berliner Stadtgebiet. Dabei kann man bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen zwischen 2.500 € und 55.000 € Fördermittel generieren:
Einen Förderungsantrag können kleine und mittelständische Unternehmen, sowie selbstständige Personen und Freiberufler mit Sitz in Berlin stellen. Außerdem müssen die Ladesäulen mit 100 % Ökostrom betrieben werden.
Auch NRW bietet eine interessante Förderung für den Erwerb, die Installation und den Netzanschluss von Ladeinfrastruktur an.
Kommunen und Gemeindeverbände, sowie Freiberufler, Einzelunternehmer oder Personengesellschaften profitieren bei der Neuanschaffung von Ladesäulen mit einer Investitionshöhe zwischen 40.000 € und 90.000 € von:
Nutzt man die Förderung geschickt, kann man so bis zu 200.000 € Fördergelder erhalten.
Es gibt verschiedenste Förderungen auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene. Förderberater sind darauf spezialisiert, alle aktuellen und kommenden Förderungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen im Blick zu behalten. Mit ihrem Wissen beraten sie Unternehmen oder auch Privatpersonen und sparen ihren Kunden damit Aufwand ein.
Jürgen spricht für E-Cuno: „Wir begleiten dich in diesem Fall bei der Prüfung, über die Antragsstellung, bis hin zur finalen Auszahlung der Förderung. Wenn nach der Beratung unsererseits alle Voraussetzungen für eine Förderung zutreffen, werden wir zusammen in den nächsten Schritt übergehen. Wir arbeiten an der Antragstellung und sorgen dafür, dass das Geld letztendlich dann auch in voller Höhe ausgezahlt wird.“
Es gibt, besonders im Bereich der E-Mobilität und erneuerbare Energien viele verschiedene Förderkonzepte, die auf Bundes- oder Länderebene gefördert werden. Man kann als Unternehmen sehr viel machen, um die Energie- und Verkehrswende aktiv mitzugestalten.
Wir bei carbonify finden es sehr ratsam, sich als Unternehmen an Förderberater zu wenden, die das Unternehmen ganzheitlich nach Förderkriterien prüfen. Somit kann man ohne viel Aufwand Förderungen neben der THG-Quote beanspruchen, die einem zustehen.
Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Janine
Kundenberaterin
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