05.07.2023 · THG-Quote
Von Alischa Knüttel
Eine Fahrzeugflotte ist für viele Firmen auch außerhalb der Transportbranche ein wichtiges Thema. Ob es um Firmen-PKW für Mitarbeiter oder um Kleintransporter für Handwerker geht.
Laut einer Analyse von T&E besaßen im Jahr 2021 nur 11 % der Neuzulassungen von Firmenfahrzeugen einen vollelektrischen Antrieb. Dabei bietet eine elektrifizierte Firmenflotte viele Vorteile.
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bietet einen Anreiz für die Umstellung und findet sich jährlich auf dem Konto als Zusatzerlös wieder. Im folgenden Beitrag zeigen wir, wie eine Fahrzeugflotte mit Hilfe der THG-Quote kosten- und umwelteffizient gestaltet werden kann.
Eine Flotte, die komplett oder zum Teil aus vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen besteht, erfüllt die Voraussetzung für den Erhalt der Quote. Denn jedes E-Fahrzeug, das der Flotte angehört, qualifiziert sich einzeln für die Quote. So erhalten Flottenbetreiber bei carbonify jährlich eine THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug im Fuhrpark.
Welche Fahrzeugklassen für die Quote anrechenbar sind, haben wir in einem anderen Beitrag aufgeschlüsselt.
Falls eine Flottenerweiterung oder gar Neuanschaffung im Raum steht, empfehlen wir E-Fahrzeuge. Desto mehr E-Autos in der Flotte sind, desto mehr Sinn ergeben eigene Ladepunkte. Falls diese auch noch öffentlich sind, gibt es weitere Gelder aus der Quote.
Die Anschaffung von eigenen Wallboxen auf dem Firmengelände wären bereits ab einem E-Fahrzeug sinnvoll, da dieses über Nacht oder während dem Abstellen geladen werden kann.
Diese Wallboxen sind zunächst nicht auf die Quote anrechenbar, wenn sie nicht öffentlich für die Allgemeinheit nutzbar sind.
Falls es einen öffentlich zugänglichen und geeigneten Platz auf dem Firmengelände gibt, empfiehlt sich ein öffentlicher Ladepunkt. So trägt die Firma zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bei und erhält weitere Zusatzerlöse pro kWh geladenen Strom. Einmal durch die Bezahlung des Ladestroms, sowie über die Erlöse der Quote pro kWh geladenen Strom.
Es gibt übrigens viele Förderungen für Ladepunkte. Insbesondere in Berlin und Nordrhein-Westfalen sind diese sehr lukrativ.
Das Konzept der Quote bietet für Firmen die Möglichkeit in eine nachhaltige Fahrzeugflotte und Ladeinfrastruktur zu investieren, sodass sie am Ende auch einen ökonomischen Nutzen daraus generieren.
Ziel ist es, nicht mehr auf endliche Rohstoffe der Erde angewiesen zu sein. Dass Firmen einen Beitrag dazu leisten, ist also nicht nur gut für die Nachhaltigkeit, sondern hat auch einen positiven Effekt auf das Image.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
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