Wer ist ein quotenverpflichtetes Unternehmen?

Von carbonify · 01.06.2023 · THG-Quote

quotenverpflichtetes Unternehmen

Unternehmen, die gemäß dem Energiesteuergesetz, zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, sind verpflichtet Treibhausgasemissionen zu verringern. Diese Unternehmen werden als „quotenverpflichtete Unternehmen“ bezeichnet und sind gesetzlich angewiesen, die vorgeschriebenen Reduktionsziele zu erreichen.

Zur Erfüllung der Verpflichtung kann sich das quotenverpflichtete Unternehmen entweder durch Maßnahmen wie der Beimischung von Biokraftstoffen bedienen oder über den Erwerb von anderen Erfüllungsoptionen wie beispielsweise Strom, synthetisches Methan oder Wasserstoff die Reduktion erreichen.

Bei der Nicht-Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote muss das quotenverpflichtete Unternehmen seit 2022, eine Pönale in Höhe von 600 € pro Tonne Kohlenstoffdioxid zahlen.

Um diese Strafzahlung zu umgehen, kann das quotenverpflichtete Unternehmen am THG-Markt beispielsweise Stromquote einkaufen, die niedriger handelt als der theoretisch höchste Wert pro Tonne CO₂.

Unternehmen wie beispielsweise Energieversorger oder Charge Point Operators können den über die öffentliche Ladeinfrastruktur in Umlauf gebrachten Strom über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) anrechnen lassen.

Die THG-Quote ermöglicht es diesen Unternehmen Zusatzerlöse für die verladenen Kilowattstunden zu erzielen und stellt eine wichtige Quelle der Profitabilität der Ladepunkte dar. Im Fachjargon werden diese Unternehmen als „quotenberechtigte Unternehmen“ verstanden.

Die Zertifizierung der Strommengen, die operative und regulatorische Abwicklung und die damit verbundene Berücksichtigung im THG-Handel, bietet carbonify Business Solutions quotenberechtigten Unternehmen an.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Janine

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