Wallbox Förderung: Übersicht aller Förderungen für Wallboxen

Aktuell gibt es keine Wallbox Förderungen vom Bund, denn die KfW-Förderung für Wallboxen in Kombination mit Photovoltaik und einem Stromspeicher wird 2024 nicht fortgesetzt. Manche Länder und Kommunen bieten allerdings noch Wallbox Förderung für 2024. carbonify hat nach einem Überblick über E-Auto Förderungen eine Übersicht aller möglichen Förderungen für Wallboxen für das Jahr 2024 erstellt.

Wallbox Förderung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg bietet die L-Bank Förderprogramme für Privatpersonen an. Die Fördermittel gelten für E-Autos und Wallboxen. Voraussetzung ist der Besitz einer eigenen Photovoltaikanlage oder dass der Strom über den Stromvertrag aus erneuerbaren Energien stammt. Außerdem müssen die Förderanträge vor der Umsetzung gestellt und genehmigt sein. Die Höhe der Wallbox Förderung 2024 beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 1000 Euro pro Ladepunkt.

Wallbox Förderung in Bayern

In Bayern gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Förderungen für Wallboxen.

Wallbox Förderung in Berlin

In Berlin gibt es aktuell keine landesweite Wallbox Förderung.

Wallbox Förderung in Brandenburg

In Brandenburg gibt es aktuell keine landesweiten Förderungen für Wallboxen.

Wallbox Förderung in Bremen

In Bremen gibt es aktuell keine landesweite Förderung für Wallboxen.

Wallbox Förderung in Hamburg

In Hamburg gibt es aktuell keine Wallbox Förderung auf Landesebene.

Wallbox Förderung in Hessen

In Hessen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Wallbox Förderungen auf Landesebene.

Wallbox Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell keine Förderungen für Wallboxen auf Landesebene.

Wallbox Förderung in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es aktuell keine landesweite Wallbox Förderungen.

Wallbox Förderung in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Rahmen des Programms Progres.NRW mit bis zu 1500 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt das Land bis zu 40 Prozent der Kosten und maximal 1000 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind private Personen, Vermietende, Mietende, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler*innen und Unternehmen.

Die Ladeleistung der Wallbox muss mindestens 11 Kilowatt betragen und der Strom aus erneuerbaren Energien stammen. Diese Voraussetzung kann auch über einen Ökostrom-Tarif gedeckt werden, wenn keine eigene Photovoltaikanlage vorhanden ist.

Wallbox Förderung in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell keine landesweite Förderung für Wallboxen. Der Förderkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet regelmäßige Updates.

Wallbox Förderung im Saarland

Im Saarland gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine landesweite Wallbox Förderung.

Wallbox Förderung in Sachsen

In Sachsen gibt es aktuell keine landesweite Wallbox Förderung.

Wallbox Förderung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell keine landesweite Förderung für Wallboxen.

Wallbox Förderung in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten über das Programm Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II. Die Vorhaben müssen sich dadurch auszeichnen, dass sie einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten.

Voraussetzung ist, dass das Projekt bei Beantragung noch nicht begonnen wurde. Eine Auftragserteilung (z. B. der Kauf der Ladeinfrastruktur) wird als Beginn gewertet, wodurch eine Förderung ausgeschlossen ist. Planung, Genehmigungsverfahren etc. gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Die anzuschaffende Ladeinfrastruktur muss gekauft werden und der Standort der geförderten Ladeinfrastruktur muss in Schleswig-Holstein liegen. Die Installation sowie die Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur müssen durch einen qualifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Außerdem muss die Ladeinfrastruktur zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien und mindestens drei Jahre lang betrieben werden.

Wallbox Förderung in Thüringen

In Thüringen gibt es aktuell keine landesweite Wallbox Förderung.

Quelle: Nationale Leitstelle

Wallbox Förderung in Städten und Kommunen

1. Stadtwerke Castrop-Rauxel: Förderung über 100 Euro zur Anschaffung einer privaten Ladestation, Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom über die Stadtwerke Castrop-Rauxel

2. Stadtwerke Dachau: Förderung über 125 Euro bei Kauf einer Wallbox über die Stadtwerke Dachau plus Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf die Stromrechnung

3. Stadtwerke Frankfurt/Oder: Unterstützung von max. 500 Euro für den Kauf eines F-Home-Chargers, Voraussetzung ist ein Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag bei den Stadtwerken Frankfurt/Oder

4. RhönEnergie Fulda fördert 200 kWh Ökostrom zum Laden einer privaten E-Ladestation, Voraussetzung ist, dass die E-Ladestation im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH liegt

5. InfraFürth: Die Infra Fürth fördert Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation mit 200 Euro.

6. Gemeinde Grünwald: Gefördert wird die Einrichtung einer privaten Ladestation im Gemeindegebiet von Grünwald mit max. 1500 Euro / Ladepunkt

7. Stadt Heidelberg: Bezuschussung von 50 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 1.000 Euro für die Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Heidelberg

8. Gas- und Wasserversorgung Höxter: Zuschlag von 100 Euro für die Anschaffung einer Wallbox, gültig nur im Versorgungsgebiet der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH

9. Stadtwerke Konstanz: Bis zu 150 Euro bei Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur, versorgt im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus

10. Stadt Limburg: Bis zu 25 Prozent der Nettokosten mit max. 500 Euro – Gefördert werden der Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur.

11. Stadtwerke Mainz: 400 Euro Fördergeld für eine E-Wandladestation, Voraussetzung ist, dass die Stromversorgung mit Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke erfolgt.

carbonify erhebt keinen Anspruch auf die Vollständigkeit der Zusammenstellung.

Euch sind weitere Wallbox Förderprogramme bekannt? Dann schreibt uns gerne an info@carbonify.de. Wir wollen mit Euch gemeinsam die Mobilität von morgen gestalten!

FAQ zur Wallbox-Förderung in Österreich

Wer kann in Österreich eine Wallbox-Förderung beantragen?

Das kommt auf das jeweilige Förderprogramm an. Auf Bundesebene richten sich viele Programme an Unternehmen, Gemeinden und Wohnbauträger. Auf Landesebene gibt es in mehreren Bundesländern auch Förderungen für Privatpersonen – also für alle, die zuhause eine Ladestation installieren wollen.

Wie hoch ist die Förderung für eine private Wallbox?

Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, da die Förderhöhe je nach Bundesland, Programm und verfügbarem Budget variiert. In der Vergangenheit wurden Beträge zwischen 200 € und 600 € für private Ladeinfrastruktur gewährt. Manche Programme fördern einen prozentualen Anteil der Installationskosten, andere einen Fixbetrag pro Ladepunkt. Ein direkter Blick auf das aktuelle Förderprogramm deines Bundeslandes lohnt sich immer.

Welche Kosten werden bei einer Wallbox-Förderung üblicherweise anerkannt?

In der Regel werden sowohl die Anschaffungskosten der Wallbox selbst als auch die Installationskosten durch einen zertifizierten Elektriker anerkannt. Manche Programme übernehmen zusätzlich Kosten für notwendige Leitungsverlegung oder den Einbau eines Zählerschranks. Reine Materialkosten ohne Einbau werden hingegen oft nicht gefördert.

Muss ich zuerst die Förderung beantragen und dann die Wallbox kaufen?

In den meisten Fällen: ja. Viele Förderprogramme verlangen, dass du den Antrag vor dem Kauf oder der Installation stellst. Eine nachträgliche Förderung ist häufig ausgeschlossen. Informiere dich daher unbedingt vor der Beauftragung eines Elektrikers über die geltenden Bedingungen deines Förderprogramms.

Gibt es Anforderungen an die Wallbox selbst, damit sie gefördert wird?

Ja, die meisten Programme stellen technische Mindestanforderungen. Häufig gefordert sind eine Mindestladeleistung (oft 11 kW), ein fest installierter Anschluss sowie ein intelligentes Lademanagement oder ein Smart-Meter-fähiger Zähler. Wer gleichzeitig die THG-Prämie nutzen möchte, sollte außerdem auf einen MID-konformen oder eichrechtskonformen Zähler achten – das erfüllt meist gleich beide Anforderungen auf einmal.