Das Bundesumweltministerium hat neue Schätzwerte für die THG-Quote bekannt gegeben. Sie gelten ab dem Verpflichtungsjahr 2027. Für dein E-Auto ändert sich nichts. Für E-Motorräder dagegen eine Menge. Und für Flotten mit Transportern und schweren Lkw ist die Nachricht richtig gut.
Marc Cousins
29. Oktober 2026
Was ist der Schätzwert überhaupt?
Wer zu Hause oder im Betrieb lädt, misst seinen Strom nicht für das Umweltbundesamt. Deshalb rechnet der Gesetzgeber mit einer Pauschale. Dem Schätzwert.
Er steht für die Strommenge, die ein E-Fahrzeug einer bestimmten Klasse im Durchschnitt pro Jahr verbraucht, und zwar außerhalb öffentlicher Ladepunkte. Rechtsgrundlage ist § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV. Das Modell spielt keine Rolle. Es zählt nur die Fahrzeugklasse.
Die Werte veröffentlicht das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger. Die neue Bekanntmachung stammt vom 6. Oktober 2026.
Die neuen Schätzwerte im Überblick
Anrechenbare Strommenge pro Fahrzeug und Jahr, bisher und ab dem Verpflichtungsjahr 2027:
M1 – Pkw: 2.000 kWh → 2.000 kWh (unverändert)
M2 – Kleinbusse: 2.000 kWh (bisher allgemeiner Wert) → 5.700 kWh (+185 %)
M3 – Busse: 72.000 kWh → 72.000 kWh (unverändert)
N1 – leichte Nutzfahrzeuge: 3.000 kWh → 4.300 kWh (+43 %)
N2 – mittlere Nutzfahrzeuge: 20.600 kWh → 20.600 kWh (unverändert)
N3 – schwere Nutzfahrzeuge: 33.400 kWh → 54.800 kWh (+64 %)
Übrige Klassen, z. B. E-Motorrad: 2.000 kWh → 500 kWh (−75 %)
E-Auto: alles beim Alten
Für deinen E-Pkw bleibt es bei 2.000 kWh. Neu ist nur, dass die Klasse M1 jetzt ausdrücklich genannt wird. Bisher fiel sie unter den allgemeinen Wert.
Wie hoch deine THG-Prämie 2027 ausfällt, hängt deshalb an anderen Stellschrauben: der höheren Quote von 17,5 Prozent, dem Strommix und den Marktpreisen. Alles dazu erfährst du in unserem Überblick zur THG-Prämie 2027.
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E-Motorrad: minus 75 Prozent
Hier kommt der Einschnitt. Der allgemeine Schätzwert sinkt von 2.000 auf 500 kWh. Er gilt für alle Klassen, die nicht eigens aufgeführt sind. Das betrifft vor allem zulassungspflichtige E-Motorräder.
Ein E-Motorrad bringt damit künftig nur noch ein Viertel der Strommenge eines E-Autos in die Quote. Bislang waren beide gleichgestellt.
Transporter, Kleinbusse und Lkw: deutlich mehr
Für gewerbliche Flotten geht es in die andere Richtung.
Transporter (N1): 4.300 statt 3.000 kWh. Ein Plus von 43 Prozent.
Kleinbusse (M2): Erstmals ein eigener Wert. 5.700 statt bisher 2.000 kWh.
Schwere Lkw (N3): 54.800 kWh statt 33.400 kWh.
Gut zu wissen: Bei den schweren E-Lkw kommt noch etwas dazu. Ab 2027 wird ihr Ladestrom mit dem Faktor 4 statt 3 angerechnet. Beides zusammen mehr als verdoppelt die anrechenbare Strommenge pro Fahrzeug: von 100.200 auf 219.200 kWh. Auch E-Busse der Klasse M3 profitieren vom höheren Faktor, obwohl ihr Schätzwert gleich bleibt.
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Was du jetzt tun musst
Nichts. Die neuen Werte greifen automatisch ab dem Quotenjahr 2027. Wir berücksichtigen sie bei der Anmeldung beim Umweltbundesamt für dich.
Übrigens: Die Schätzwerte werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Wir halten dich auf dem Laufenden.