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Von carbonify · 27.07.2023 · Elektromobilität
Im ersten Halbjahr des Jahres 2023 gibt es gute Nachrichten für die E-Mobilität.
Weitere Zahlen und gute Nachrichten für E-Autos haben wir von ADAC und Allianz Direct zusammengefasst und folgen in diesem Artikel.
Etwas mehr als 220.000 Neuzulassungen von E-Autos erfasste das Kraftfahrt-Bundesamt im ersten Halbjahr 2023. Das ergibt einen Anstieg von 31,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Keine andere Antriebsart erreichte einen größeren Anstieg. Anfang des Jahres 2023 stieg die Gesamtanzahl der E-Autos in Deutschland über die 1 Million – und es werden immer mehr.
Auch weltweit ist der Anstieg deutlich zu sehen. Die Anzahl der E-Autos wächst von Jahr zu Jahr und die Prognose lässt auf eine gute Bilanz bis 2030 hoffen.
Während VW mit den Verbrennermodellen T-Roc, Golf und Tiguan die ersten drei Plätze belegt, folgt im Ranking von Juni 2023 erstmals das Tesla Model Y auf dem vierten Platz. Der Elektro-SUV ist somit das zulassungsstärkste E-Auto auf dem Markt.
Auch weitere E-Fahrzeuge reihen sich in die ersten zehn Plätze ein. Auf Platz sechs steht das elektrische VW-Duo ID.4 und ID.5.
Auch, wenn die Verbrenner auf deutschen Straßen noch immer mit rund 90 % dominieren, schreitet die Verkehrswende voran. Das zeigt der stetige Aufwärtstrend in den Statistiken.
Die Prognose für 2023 bezieht sich hier nur auf die Neuzulassung von rein elektrisch betriebenen PKW. Diese sollen weiter ansteigen auf rund 530.00 Zulassungen bis Jahresende.
Halter von in Deutschland zugelassenen Elektroautos haben jährlich einen Anspruch auf die THG-Quoten Auszahlung. Demnach kommen 2023 voraussichtlich etwa 530.000 neue THG-Quoten dazu, die Gelder von der Mineralölindustrie zu Elektromobilisten befördert.
Natürlich kann uns die Verkehrs- und Energiewende nicht schnell genug gehen. Die Entwicklung der nachhaltigen Mobilität ist jedoch ein Prozess, dessen Infrastruktur und Ressourcen erst aufgebaut und angepasst werden müssen.
Wir sind sicher, dass der Anteil der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor von Jahr zu Jahr weiter sinken wird. Es gilt: Je mehr Raum wir für die Verkehrswende schaffen, desto schneller wird sie voranschreiten. Die Regulatorik der THG-Quote bildet dabei ein effektives Instrument.
Du hast auch gerade ein E-Fahrzeug zugelassen oder planst einen Kauf? Vergiss nicht, dich für die THG-Quote anzumelden und freue dich jährlich über die THG-Prämie!
Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Janine
Kundenberaterin
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