Blockierte Ladesäulen: Was kann man dagegen tun?

26.07.2023 · Ladeinfrastruktur

Von Alischa Knüttel

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Blockierte Ladesäulen können ärgerlich sein, besonders wenn das E-Fahrzeug dringend eine Aufladung benötigt. Man kommt an eine Ladesäule und sie ist blockiert. Das ist nicht nur frustrierend, sondern kann auch Reisepläne erheblich beeinträchtigen.

Man verliert Zeit und muss möglicherweise einen Umweg in Kauf nehmen, um eine andere Ladesäule zu finden. Wir zeigen, über welche Wege dieses Problem am besten gelöst werden kann.

Gründe für blockierte Ladesäulen

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Ladesäule blockiert sein könnte. Manchmal ist die Ladesäule zugeparkt, weil sonst kein Parkplatz für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor frei war. Dieses Phänomen gibt es besonders in städtischen Gebieten öfter. Es kann auch sein, dass Elektroautos länger geparkt sind, als sie Zeit zum Laden benötigen.

Zum Falschparker wird man dann, wenn das Auto mit Verbrennungsmotor an einem gekennzeichneten E-Auto-Parkplatz abgestellt oder wenn mit einem E-Auto die maximale Abstellzeit überschritten wird. Ist keine Zeit definiert oder nicht vorgeschrieben, dass das Elektroauto im Ladezustand sein muss, kann man mit einem E-Auto nicht zum Falschparker werden.

Was man tun kann, wenn eine Ladesäule blockiert ist

Zunächst kann man prüfen, ob es in der Nähe eine alternative Ladesäule gibt, die verfügbar ist. Eine hilfreiche App, in der Ladepunkte zusammen mit ihrem aktuellen Status kartiert sind, kann dabei ein wahrer Retter sein. Es gibt viele auf dem Markt, aber eine der bekanntesten ist wohl die „EnBW mobility +“ App.

Über sie kann man Ladestationen finden, das E-Auto laden und dann direkt in der App für den Ladestrom bezahlen.

Wenn eine Ladesäule durch Falschparker blockiert ist, wird dies allerdings in den meisten Apps, die den Status von Ladesäulen teilen, nicht angezeigt. Man kann also Pech haben, zur nächsten Ladesäule aufbrechen und diese ist erneut blockiert. Besser ist es also, den Falschparker zu melden.

Was sollte man nicht tun, wenn eine Ladesäule blockiert ist

Als Pendant zur obigen Information, gibt es auch Dinge, die definitiv nicht getan werden sollten, wenn eine Ladesäule von einem Falschparker blockiert wurde.

  • Man sollte nicht „drumherum“ parken, sodass man zwar das E-Auto laden kann, dann aber selbst eine Verkehrsbehinderung darstellt. Dies ist der Fall, wenn man sich mit dem E-Auto auf einen Gehweg stellen muss oder ein anderes Auto zuparkt.
  • Die Länge des Ladekabels nutzen, um das E-Auto doch aufzuladen. Dabei kann man erhebliche Schäden an der Ladesäule oder auch am falsch parkenden Auto anrichten.
  • Sich mit Absicht vor den Falschparker zu stellen, sodass dieser nicht mehr wegfahren kann. Dies erfüllt den Tatbestand der Nötigung.
  • Außerdem sollte man niemals selbst einen Abschleppdienst rufen, da man nicht der Besitzer des Platzes ist, auf dem der Falschparker steht. Dies ist rechtlich nicht zulässig.

Rechtliche Lage: Werden Falschparker an Ladepunkten in Deutschland bestraft?

Falschparker an Ladesäulen können mit einem Bußgeld von 55 € bestraft werden.

Auch ist es möglich, Blockierer abschleppen zu lassen. Dies kann aber nur der Betreiber des privaten Parkplatzes veranlassen oder im Fall eines öffentlichen Parkplatzes, die öffentliche Hand.

Betroffene Elektromobilisten können also den Parkplatzbetreiber oder die Polizei anrufen und die Situation schildern. Wird daraufhin der Abschleppdienst gerufen, trägt der Blockierer hierfür die Kosten.

Bis der Abschleppdienst gerufen ist, ankommt und seine Arbeit verrichtet, vergeht oft eine Stunde oder mehr. Immerhin steht dann dem Laden nichts mehr im Wege, aber anstrengend und zeitraubend ist der Prozess leider doch.

Vermeidung von blockierten Ladesäulen: Gemeinsam für Rücksichtnahme, Aufklärung und eine bessere Ladesäulen-Infrastruktur

Mittlerweile gibt es in Deutschland laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur – Stand 01. August 2023 –81.562 Normalladepunkte (AC) und 19.859 öffentliche Schnellladepunkte (DC). Für den Hochlauf der Elektromobilität ist es wichtig, dass diese öffentlichen Ladepunkte zuverlässig von E-Autofahrern genutzt werden können.

Auch wollen und müssen Betreiber von Ladeinfrastruktur in der Lage sein, Strom an ladende Elektroautos zu verkaufen, damit sich ihr Geschäftsmodell rechnet und sie in weitere Ladestationen investieren können.

Dass man nicht vor Zapfsäulen an Tankstellen parkt, ist glasklar und genau dieses Bewusstsein wünscht sich carbonify auch für Ladestationen.



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Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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