E-Auto Leasing: Wer bekommt die THG-Prämie?

17.10.2023 · THG-Quote

Von Alischa Knüttel

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Viele Leasinganbieter verfügen mittlerweile über eine große Auswahl an E-Fahrzeugen. Das Leasing eines E-Autos ermöglicht häufige Fahrzeugwechsel und garantiert einen aktuellen technischen Stand, da es sich wie bei Verbrennern meist um Neuwagen oder Jahreswagen handelt.

In diesem Beitrag wollen wir aufklären, wie es sich mit der THG-Prämie beim E-Auto Leasing verhält.

E-Auto Leasing: Für wen gibt es die THG-Prämie

Wie bei selbst gekauften E-Fahrzeugen gilt: Alle quotenberechtigten Fahrzeugklassen sind auch als Leasingfahrzeuge für die THG-Prämie zulässig.

In jedem Fall steht dem Halter im Fahrzeugschein die Prämie zu. Beim Leasingfahrzeug kann der Leasinggeber, aber auch der Leasingnehmer im Fahrzeugschein eingetragen sein.

Ist man als Leasingnehmer eingetragen, steht dem THG-Quoten-Antrag nichts mehr im Weg.

Die THG-Prämie kann dann vom aktuellen Halter des Leasingfahrzeuges für die Quotenjahre angemeldet werden, in denen der Leasingvertrag läuft. Auch wenn der Leasingnehmer nicht der Eigentümer ist, hat dieser als eingetragener Halter einen Anspruch auf die THG-Prämie.

Ausnahmen beim E-Auto Leasing: Achtung bei unterjährigem Vertragsbeginn

Bei unterjährigem Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrages sollte mit dem Leasinganbieter besprochen werden, ob die THG-Prämie bereits von ihm oder dem vorherigen Leasingnehmer des E-Fahrzeuges beantragt wurde.

Es gibt auch Leasingverträge, in denen vereinbart ist, dass der Leasinganbieter die THG-Prämie bereits beantragt hat. Dies kann dann als Vertragsbestandteil finanziell verrechnet werden, was aber nicht immer zwingend der Fall ist.

Deshalb immer individuell mit dem Leasinganbieter abklären. Ist nichts diesbezüglich im Vertrag vereinbart und die Quote wurde für das aktuelle Jahr bereits beantragt, lässt sich erst für das nächste Quotenjahr eine Registrierung vom neuen Leasingnehmer vornehmen.

Wichtig für unsere carbonify-Kunden: Wenn Ihr ein Leasingfahrzeug über uns zur THG-Prämie registriert habt, gebt uns unbedingt Bescheid, wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird! Schreibt uns dafür einfach eine kurze E-Mail an: info@carbonify.de.

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Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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