carbonify präsentiert 3 neue Angebote: THG-Quotenauszahlung noch fairer, transparenter und flexibler!

30.01.2024 · Über carbonify

Von Alischa Knüttel

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Neue Angebote von carbonify - Thumbnail Blog

Wie Ihr wahrscheinlich schon mitbekommen habt, bieten wir Euch ab dem 30. Januar 2024 neue Auszahlungsoptionen für die THG-Prämie. Damit liegt es an Euch: Ihr bestimmt, wie hoch Eure Prämie ausfällt und wann sie auf Euer Konto kommt.

In diesem Beitrag erklären wir Euch ganz genau, wie unsere neuen Optionen aussehen.

Höchste Transparenz und Fairness!

Bei unseren neuen Auszahlungsoptionen arbeiten wir wie gewohnt ohne versteckte Klauseln oder mehrjähriger Vertragsbindung. Transparenz und Fairness stecken in der carbonify DNA und sind mitverantwortlich dafür, dass carbonify die höchste Kundenzufriedenheit aller THG-Anbieter genießt. Auch der Anmeldeprozess bleibt gleich: Daten eingeben, Fahrzeugschein fotografieren und in ein paar Klicks für die THG-Prämie registrieren!

Vieles bleibt also gleich, nur könnt ihr durch die 3 neuen Optionen flexibler über Eure THG-Prämie entscheiden. Außerdem gibt es für jeden Neukunden bei carbonify 10 € Neukundenbonus auf die THG-Prämie obendrauf. Dabei ist es ganz egal, für welche Option Ihr Euch entscheidet.

Unsere Bearbeitungsgebühr ist bereits bei allen 3 Auszahlungsoptionen abgezogen. Die Angebote werden also genau in der genannten Höhe auf Eurem Konto landen.

Die unten genannten Preise gelten für E-PKW. Unsere Angebote gelten natürlich für alle quotenberechtigten Fahrzeugklassen und unterscheiden sich in der Prämienhöhe.

Auszahlungsoption 1: Die Express-Prämie

Ihr wollt die THG-Prämie zeitnah auf Eurem Konto? Dann ist dieses Auszahlungsmodell genau das Richtige. Hier bekommt Ihr Eure Prämiensumme bereits innerhalb einer Woche. Durch die schnelle Auszahlung wird die Höhe der Prämie allerdings etwas niedriger sein. carbonify geht bei der Express-Prämie in Vorleistung und zahlt Euch aus, bevor die Quotenzertifizierung und der Quotenverkauf abgeschlossen sind.

Hier gibt es eine feste THG-Prämie von 70 € auf Euer Konto ausgezahlt. Demnach sind es 80 € für unsere Neukunden.

Auszahlungsoption 2: Die Klassik-Prämie

Ihr kennt es: die bewährte Auszahlung nach carbonify-Manier!

Sobald das Umweltbundesamt Eure Quoten zertifiziert hat, verkaufen wir die Quoten und zahlen Euch aus. Da das Umweltbundesamt mehrere Wochen oder Monate für die Zertifizierung braucht, trifft die Auszahlung nach diesem Zeitraum bei Euch an.

Bei dieser Option erhaltet ihr einen garantierten Fixpreis von 80 €. Neukunden bekommen hier sogar 90 €.

Auszahlungsoption 3: Die Bonus-Prämie

Für die Geduldigen unter Euch gibt es jetzt die Bonus-Prämie von carbonify!

Es gibt kein Risiko, aber ihr habt die Möglichkeit eine noch höhere Auszahlung zu erhalten. Bei dieser Option gibt es einen garantierten Mindestbetrag von 90 €. Neukunden bekommen dann 10 € extra, also einen garantierten Mindestpreis von glatten 100 €.

Steigen die Quotenkurse im Jahresverlauf, steigt auch die Auszahlung an Euch. Denn anstatt die zertifizierte THG-Quote schnellstmöglich zu handeln, nutzt carbonify seine Expertise, um einen Zeitpunkt mit höheren Quotenkursen für den Verkauf zu wählen.

Um einen Verkaufszeitpunkt mit hohen Quotenkursen abwarten zu können, erfolgt die Auszahlung bei der Bonus-Prämie im Dezember.

Registrieren und selbst wählen!

Für Euch klingt eine der Optionen wie gemacht? Dann wartet nicht lang! Registriert direkt Eure THG-Quote in nur ein paar Klicks bei carbonify und profitiert von unseren neuen Auszahlungsmodellen.

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Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Vanessa

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