Nachhaltige Mobilität in der Stadt: Was gehört alles dazu?

05.12.2023 · Energie- und Verkehrswende

Von Melissa Hiltl

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Der Verkehrssektor gehört zu den zentralen Problemfeldern der Klimapolitik. Allein der motorisierte Straßenverkehr verursacht rund 20 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Schuld daran sind emissionsbelastete Städte, fehlende Mobilität auf dem Land, Stau durch überfüllte Autobahnen und der große Anteil von benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen.

Im zweiten Artikel der Reihe „Nachhaltige Mobilität: Was gehört alles dazu?“ erkunden wir Innovationen und Konzepte, wie Verkehr und Infrastruktur in der Stadt organisiert werden können, um nachhaltige Mobilitätskonzepte zu fördern.

Wie kann eine nachhaltige Mobilität in der Stadt aussehen, die auf die Besonderheiten der engen Struktur des urbanen Raums eingeht und zugleich die unterschiedlichen Bedürfnisse von Bewohnern berücksichtigt?

Was versteht man unter nachhaltiger Mobilität?

Der Begriff „nachhaltige Mobilität“ umgreift das Konzept, die gesellschaftlich notwendige Mobilität unter umweltfreundlichen Gesichtspunkten umzugestalten. Übergeordnetes Ziel ist dabei, den Ausstoß von Emissionen und den Ressourcenverbrauch im Verkehrssektor zu senken, sodass die Verkehrswende hin zu emissionsfreiem und inklusivem Verkehr zu schaffen ist.

Mobilitätsinfrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung moderner Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften. Städtische Räume sind als wirtschaftliche und gesellschaftliche Ballungszentren vor allem von einem hohen Verkehrsaufkommen betroffen. Hier konzentrieren sich auf dichtem Raum der Individualverkehr, Personenbeförderung durch öffentlichen Nahverkehr, Liefer- und Logistikfahrzeuge u. v. m.

Als Teil der Verkehrswende befasst sich die Mobilitätswende mit nachhaltigen Verkehrskonzepten. Viele davon sind vor allem für den urbanen Raum entwickelt. Hier sind Strecken oft kurz und die Infrastruktur bereits gut ausgebaut.

Beispiele für nachhaltige Mobilität in der Stadt

Nachhaltige Mobilität geht über den effizienten Einsatz von Transportmitteln hinaus und schließt weitere Kriterien des Klimaschutzes sowie Fragen nach sozialer Teilhabe ein. Aus sozial-ökologischer Perspektive fällt hierunter beispielsweise der Flächenverbrauch für Transportmittel im Vergleich zu der Menge an Grünflächen in einer Stadt.

Städtische Initiativen bemühen sich deshalb um eine nachhaltige Gestaltung von Großparkplätzen. Zum einen werden Parkplätze begrünt, um für natürlichen Schatten durch Bäume zu sorgen und die Aufnahme von Regenwasser über Parkplatz-Bodengitter zu verbessern. Zum anderen werden Parkplätze vermehrt mit E-Ladeinfrastruktur versehen, um das Laden von E-Autos besser in die tägliche Praxis einzubauen.

Hieran schließt die deutsche Bundesregierung mit dem „Autogipfel“ im Kanzleramt zur Förderung von E-Fahrzeugen an. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Politik und Wirtschaft, Angebote zu schaffen, welche die E-Mobilität attraktiv und alltäglich für die Menschen machen.

Warum ist nachhaltige Mobilität in der Stadt wichtig?

Neben klimaschützenden Maßnahmen ist bei nachhaltiger Mobilität in der Stadt vor allem die soziale Komponente zentral. In urbanen Räumen ist der öffentliche Raum sehr begrenzt, weswegen nachhaltige Verkehrskonzepte die Umgestaltung nach sozialen Gesichtspunkten bedenken. Darunter fallen z. B. die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr und der Zugang zu ÖPNV-Haltestellen für körperlich beeinträchtigte Menschen.

Städtische Mobilität nachhaltig und inklusiv gestalten

Unter dem Motto Verkehrswende-für-Alle strebt urbane nachhaltige Mobilität eine Verkehrsgerechtigkeit an. Es ist wichtig, den urbanen Raum auf nachhaltige Mobilitätskonzepte umzustellen, um sowohl die ökologische Entwicklung der Stadtgeografie als auch die soziale Teilhabe von Menschen zu fördern.

Das Bündnis „Aktion Mensch“ unterstützt mit dem Förderprogramm „Mobilität für Alle“ sowohl Projekte als auch Anschaffung für Mobilitätskonzepte, die Menschen mit Behinderung den Verkehrssektor zugänglich machen.

Städte inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten ist sogar in den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs/ Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen festgehalten. Das 11. Ziel für nachhaltige Entwicklung fokussiert sich auf nachhaltige Städte und Gemeinden.

Als Aktionspunkt ist darin unter anderem festgehalten, den Verkehrssektor umzustellen und so die Umweltbelastung in Städten und urbanen Räumen, mit Fokus auf Luftqualität zu reduzieren.

Da Flächen meist schon verplant oder genutzt sind, gewinnt im urbanen Raum eine Mehrfachnutzung zunehmend an Attraktivität. Ein schönes Beispiel hierfür sind begrünte ÖPNV Wartehäuschen, welche sowohl die Luftqualität verbessern als auch die Aufnahme von Regenwasser verbessern und für Kühlung im Sommer sorgen. Derartige Modellprojekte laufen bereits in Frankfurt am Main, Berlin oder Wien.

E-Mobilität in der Stadt als Baustein der Verkehrswende

7 von 10 Menschen global werden 2050 laut Schätzungen in Städten leben. Diese Ballungsräume sind für mehr als 70 % der Treibhausgase verantwortlich und wachsen enorm schnell. Die „Stadt von Morgen“ muss sich vielen Herausforderungen stellen, aber eröffnet auch Chancen.

In Ballungszentren mit kurzen Wegen vereinen sich innovative Konzepte: von alternativen Antriebsarten im ÖPNV über Leihfahrräder wie z. B. Call-A-Bike oder Carsharing bis hin zur Quartiersgestaltung für schnellere Erreichbarkeit.

In der Stadt von Morgen besteht nachhaltige urbane Mobilität aus schadstofffreiem und treibhausgasneutralem Verkehr. Die THG-Quote spielt als finanzieller Anreiz zur Umstellung auf E-Mobilität eine wichtige Rolle bei der städtischen Verkehrs- und Energiewende. Als Ziel erfolgt vor allem der Verkehr im Stadtkern von Personen- und Gütern treibhausgasneutral und (nahezu) emissionsfrei.

Ein wichtiger Aspekt ist die Umstellung der öffentlichen Busflotten auf E-Mobilität, wobei die THG-Quote zugutekommt. Dadurch, dass ÖPNV-Busse oft stoppen, viel anfahren und bremsen sowie in dicht bebauten Gebieten fahren, sind motorisierte Stadtbusse ein starker Luftverschmutzer für Städte.

Der Umstieg auf Elektromobilität bei Nutzfahrzeugen und Bussen bietet im urbanen Raum viele Vorteile: Neben einer verbesserten Luftqualität ist die Lautstärke reduziert und die E-Busflotten können über die THG-Prämie finanziell unterstützt werden.

In diesem Sinne hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Jahr 2022 einen Förderaufruf zum Umstieg auf Busse mit batterieelektrischen und brennstoffzellenbasierten Antrieben gestartet. Ziel ist, dass Verkehrsunternehmen ihre Flotten auf alternative Antriebsarten umstellen und der Ausbau der erforderlichen Infrastruktur vorangeht. Seit 2023 kann die Quote für Elektrobusse beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden, woraus für Stadtwerke finanzielle Vorteile bei der Umstellung entstehen.

In den Innenstadtbereichen verkehren somit nur noch jene motorisierten Fahrzeuge, die elektrisch oder mit alternativen Antrieben wie Wasserstoff betrieben werden. Aktuelle Trends sorgen dafür, dass Elektroautos oft kleiner und an die Nutzung in der Stadt angepasst sind.

Durch den Ausbau von Photovoltaik auf Hausdächern und Wallboxen als Ladestationen entsteht eine dezentrale Infrastruktur, bei der E-Mobilität als ökologische Stadtfahrzeuge sowie Energiespeicher für erneuerbare Energien dienen.

Fazit: Nachhaltige Mobilität in der Stadt für alle

Mobilität nachhaltig zu gestalten bedeutet in der Stadt, die Raumfrage und Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer mitzubedenken. Deshalb ist es wichtig, Konzepte für Fahrradfahrer genauso weiterzuentwickeln wie E-Infrastruktur mitzudenken und den öffentlichen Nahverkehr emissionsfrei auszubauen.

Vor allem die Umstellung des ÖPNV von Stadtbussen zu E-Busflotten hilft enorm, den Lärm und die Luftverschmutzung im urbanen Raum zu verbessern. Unter „VDV Die Verkehrsunternehmen“ findet sich eine Aufstellung aller E-Busprojekte bzw. E-Buslinien in Deutschland: Im Oktober 2022 sind in Deutschland 2000 E-Busse gefahren.

Nachhaltige Mobilität für alle ist auch ein Plädoyer für Verkehrsgerechtigkeit, denn es bedeutet mehr Menschen den Zugang zu Mobilität bereitzustellen. Da sich in urbanen Räumen oft viele Initiativen und Ideen sammeln, welche neue Konzepte erarbeiten und ausprobieren, sind Städte auch urbane Labore für eine nachhaltige Mobilität von morgen.


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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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