THG-Prämie steuerfrei? – was du wissen musst

Du hast deine THG-Prämie beantragt, das Geld ist auf dem Konto und jetzt fragst du dich: Muss ich das eigentlich versteuern? Eine völlig berechtigte Frage, die erstaunlich viele E-Auto-Fahrer beschäftigt. Und die Antwort ist nicht ganz pauschal zu beantworten. Sie hängt davon ab, wer du bist.

Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten E-Auto-Fahrer in Deutschland ist die THG-Prämie steuerfrei – zumindest was die Einkommensteuer betrifft. Aber es gibt Ausnahmen, Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und ein paar Dinge, die du kennen solltest, bevor du deine Steuererklärung machst. Genau das klären wir hier.

Was ist die THG-Prämie – kurze Wiederholung für den Kontext

Bevor wir in die steuerlichen Details einsteigen, kurz zur Grundlage: Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Mineralölunternehmen sind in Deutschland verpflichtet, einen steigenden Anteil ihrer Treibhausgasemissionen einzusparen oder Zertifikate von Dritten aufzukaufen, die nachweislich CO₂ eingespart haben.

Als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs hast du im vergangenen Jahr Strom statt Benzin oder Diesel verbraucht und damit CO₂ eingespart. Diese Einsparung lässt sich über einen anerkannten Dienstleister wie carbonify bündeln, beim Umweltbundesamt zertifizieren und an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen. Der Erlös daraus ist deine THG-Prämie.

Rechtliche Grundlage: Die THG-Quote in Deutschland basiert auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Prüfung und Zertifizierung der eingereichten Quoten zuständig.

Ist die THG-Prämie für Privatpersonen steuerfrei?

Die erfreuliche Nachricht zuerst: Für Privatpersonen ist die THG-Prämie in Deutschland nach aktuellem Stand steuerfrei. Du musst den erhaltenen Betrag also nicht in deiner Steuererklärung angeben und zahlst darauf keine Einkommensteuer.

Warum ist die THG-Prämie für Privatpersonen steuerfrei?

Die steuerliche Einordnung der THG-Prämie für Privatpersonen ergibt sich aus dem Charakter der Zahlung. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, sondern um den Verkauf eines gesetzlich zugewiesenen Rechts – nämlich des Rechts, die eingesparte CO₂-Menge geltend zu machen. Da dieses Recht dem privaten Bereich zuzuordnen ist und kein Gewerbebetrieb dahintersteht, fällt die THG-Prämie nicht unter die steuerpflichtigen Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Rechtliche Grundlage: Die sieben Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen, sind in § 2 EStG abschließend aufgezählt. Da die THG-Prämie für Privatpersonen keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen ist – insbesondere nicht den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG – ist sie einkommensteuerfrei. Diese Einordnung entspricht der herrschenden Auffassung in der steuerrechtlichen Literatur und der gängigen Praxis der Finanzbehörden.

Muss ich die THG-Prämie in der Steuererklärung angeben?

Für Privatpersonen: In der Regel nein. Da die THG-Prämie steuerfrei ist, besteht auch keine Pflicht zur Angabe in der Einkommensteuererklärung. Du kannst das Geld behalten, ohne es dem Finanzamt melden zu müssen.

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Behandlung der THG-Prämie ist bislang nicht durch ein offizielles BMF-Schreiben abschließend geregelt. Die hier dargestellte Einordnung entspricht dem aktuellen Stand der herrschenden Meinung. Im Zweifel empfiehlt sich aber immer ein kurzes Gespräch mit der Steuerberatung.

THG-Prämie und Umsatzsteuer: Was gilt?

Hier wird es etwas komplexer, denn die Umsatzsteuer folgt eigenen Regeln, die sich von der Einkommensteuer unterscheiden.

Privatpersonen: keine Umsatzsteuerpflicht

Für Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben, fällt auf die THG-Prämie keine Umsatzsteuer an. Der Verkauf der THG-Quote vom Bundesumweltamt ist für sie kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang. Die Prämie kommt netto auf das Konto, ohne dass Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Unternehmer und Gewerbetreibende: Umsatzsteuer relevant

Für Unternehmer, die umsatzsteuerlich tätig sind, sieht die Sache anders aus. Der Verkauf der THG-Quote kann als umsatzsteuerpflichtiger Vorgang eingestuft werden – mit einem Umsatzsteuersatz von derzeit 19 %. Das bedeutet, dass der Systemdienstleister in diesem Fall eine Bruttovergütung zahlt, von der der Unternehmer die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss.

Rechtliche Grundlage: Die Umsatzsteuerpflicht ergibt sich aus § 1 UStG in Verbindung mit § 2 UStG. Wer als Unternehmer im Sinne des UStG gilt und eine sonstige Leistung erbringt, unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Ob der Verkauf der THG-Quote als sonstige Leistung oder Lieferung einzustufen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Hier lohnt sich eine Abstimmung mit der Steuerberatung.

Kleinunternehmerregelung: ein wichtiger Sonderfall

Wer als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nutzt (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro, im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro), muss auf die THG-Prämie keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen. Die Prämie wird netto ausgezahlt, ähnlich wie bei Privatpersonen.

THG-Quote versteuern: Was gilt für Unternehmen?

Für Unternehmen und Gewerbetreibende ist die THG-Prämie grundsätzlich steuerpflichtig – als Betriebseinnahme. Das gilt sowohl für die Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) als auch für die Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG).

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Die THG-Prämie fließt als Betriebseinnahme in den Gewinn des Unternehmens ein und erhöht damit die steuerliche Bemessungsgrundlage. Sie wird also mit dem jeweiligen Steuersatz des Unternehmens versteuert – bei Kapitalgesellschaften derzeit mit 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer

Für gewerbesteuerpflichtige Unternehmen ist die THG-Prämie Teil des Gewerbeertrags und unterliegt damit auch der Gewerbesteuer. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde – in Deutschland liegt er im Durchschnitt bei etwa 400 %.

Rechtliche Grundlage: Die Steuerpflicht der THG-Prämie als Betriebseinnahme ergibt sich aus § 4 EStG (Gewinnermittlung) bzw. § 8 KStG (Einkommen bei Körperschaften) in Verbindung mit § 7 GewStG (Gewerbeertrag). Die Prämie ist im Jahr des Zuflusses zu erfassen, also im Jahr der tatsächlichen Auszahlung.

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THG-Prämie für Fuhrparks versteuern: Besonderheiten bei Unternehmen

Unternehmen mit mehreren Elektrofahrzeugen im Fuhrpark erhalten die THG-Prämie pro Fahrzeug. Das kann sich bei größeren Flotten zu einem relevanten Betrag summieren. Steuerlich gilt dabei:

  • Alle erhaltenen Prämien sind als Betriebseinnahmen zu erfassen

  • Die Umsatzsteuer ist, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift, auf die Gesamtsumme abzuführen

  • Die Einnahmen mindern sich durch den administrativen Aufwand, der als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann

Tipp: Wer die THG-Prämie für die gesamte E-Flotte über carbonify abwickelt, hat den Vorteil einer gebündelten Abrechnung und damit einen übersichtlichen Beleg für die Buchhaltung.

THG-Quote in der Steuererklärung: Was musst du konkret tun?

Je nach deiner steuerlichen Situation gelten unterschiedliche Anforderungen:

  • Als Privatperson: In der Regel keine Angabe notwendig. Die THG-Prämie ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Bewahre dennoch die Abrechnungen von carbonify als Beleg auf – für den Fall, dass das Finanzamt Rückfragen hat.

  • Als Kleinunternehmer: Keine Umsatzsteuer auf die Prämie. In der Einkommensteuererklärung ist zu prüfen, ob die Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen ist. Das hängt davon ab, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.

  • Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer: Die THG-Prämie ist als Betriebseinnahme zu buchen. Auf die Nettoprämie ist Umsatzsteuer in Höhe von 19 % ans Finanzamt abzuführen. Die Abrechnung von carbonify dient als Grundlage für die Buchung.

  • Als Kapitalgesellschaft: Die THG-Prämie ist Bestandteil des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens. Sie ist im Jahr des Zuflusses zu erfassen und in der Körperschaftsteuererklärung anzugeben.

In allen Fällen gilt: Je sauberer die Dokumentation, desto reibungsloser läuft es im Ernstfall mit dem Finanzamt. 

Was tun, wenn das Finanzamt fragt?

Es kommt selten vor, aber es kann passieren, dass das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung oder einer Nachfrage zur Steuererklärung nach der THG-Prämie fragt. In diesem Fall bist du mit folgenden Unterlagen gut vorbereitet:

  • Abrechnungen von carbonify – mit Angabe des ausgezahlten Betrags, des Fahrzeugs und des Prämienjahres

  • Fahrzeugschein – als Nachweis, dass du Halter eines rein elektrischen Fahrzeugs bist

  • Steuerliche Einordnung – im Zweifel eine kurze Stellungnahme deiner Steuerberatung zur Steuerfreiheit der Prämie für Privatpersonen

carbonify stellt dir alle relevanten Dokumente digital zur Verfügung, du musst nichts selbst zusammensuchen.

Steuerfreie THG-Prämie? – für die meisten ja, aber nicht für alle

Die THG-Prämie ist für Privatpersonen in Deutschland nach aktuellem Stand steuerfrei. Du musst sie weder versteuern noch in der Steuererklärung angeben. Für Unternehmen sieht es anders aus: Hier ist die Prämie eine Betriebseinnahme, die der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegt. Und bei der Umsatzsteuer kommt es auf den jeweiligen Status an.

Das Wichtigste: Lass dich von der Steuerfrage nicht davon abhalten, die THG-Prämie zu beantragen. Denn auch wenn Unternehmen die Prämie versteuern müssen – nach Steuern bleibt immer noch ein relevanter Betrag übrig. Und für Privatpersonen ist die steuerfreie THG-Prämie schlicht und einfach: Geld beantragen, Geld bekommen, fertig.

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FAQ zur THG-Prämie und Steuer in Deutschland

Ist die THG-Prämie für Privatpersonen steuerfrei?

Ja. Für Privatpersonen ist die THG-Prämie nach aktuellem Stand einkommensteuerfrei. Sie ist keiner der sieben Einkunftsarten des EStG zuzuordnen und muss daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Muss ich die steuerfreie THG-Prämie in der Steuererklärung angeben?

Für Privatpersonen in der Regel nein. Für Unternehmer ist die Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen und entsprechend zu versteuern.

Fällt auf die THG-Prämie Umsatzsteuer an?

Für Privatpersonen und Kleinunternehmer (§ 19 UStG) nein. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer kann die THG-Prämie einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang darstellen. Hier sollte die Steuerberatung hinzugezogen werden.

Wie wird die THG-Prämie bei Unternehmen versteuert?

Als Betriebseinnahme unterliegt sie der Einkommensteuer (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) bzw. der Körperschaftsteuer (GmbH, AG) sowie der Gewerbesteuer. Die Prämie ist im Jahr des Zuflusses zu erfassen.

Stellt carbonify eine Abrechnung für die Steuererklärung aus?

Ja. carbonify stellt für jede ausgezahlte Prämie eine saubere Abrechnung zur Verfügung – mit allen relevanten Angaben für Buchhaltung und Steuererklärung.