Als „Quotenverpflichtete" bezeichnet man jene Unternehmen, die nach dem Energiesteuergesetz Otto- oder Dieselkraftstoffe in Umlauf bringen und deshalb verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen (THG) zu reduzieren. Darunter fallen beispielsweise Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe für Verbrennerfahrzeuge anbieten.
Diese Unternehmen werden als „quotenverpflichtete Unternehmen“ bezeichnet und sind gesetzlich angewiesen, die vorgeschriebenen THG-Reduktionsziele zu erreichen. Aus diesen Reduktionszielen leitet sich die Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) ab. Die THG-Quote legt den zu erreichenden Minderungssatz für Akteure fest, welche fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen.
Bei der Nichterfüllung der Quote muss das quotenverpflichtete Unternehmen seit 2022 eine Pönale in Höhe von 600 € pro Tonne Kohlenstoffdioxid zahlen.
Zum Erreichen der Quote gibt es für quotenverpflichtete Unternehmen verschiedene Erfüllungsoptionen, wie beispielsweise das Beimischen von Biokraftstoffen in den Diesel. Alternativ ist die Teilnahme am THG-Quotenhandel mit Zertifikaten aus der Elektromobilität und vom Ladestrom möglich.
THG-Quotenhandel: Quotenberechtigte Unternehmen
Beim THG-Quotenhandel stehen auf der einen Seite quotenverpflichtete Unternehmen. Auf der anderen Seite befinden sich Unternehmen, die CO₂ einsparen. Darunter fallen beispielsweise Energieversorger oder Charge Point Operators. Diese können sich den über ihre öffentliche Ladeinfrastruktur in Umlauf gebrachten Strom durch die Quote anrechnen lassen.
Die Quote ermöglicht es Unternehmen, attraktive Zusatzerlöse für die verladenen Kilowattstunden zu erzielen und stellt eine wichtige Quelle der Profitabilität der Ladepunkte dar. Im Fachjargon werden diese Unternehmen als „quotenberechtigte Unternehmen“ verstanden.
Quotenberechtigte Unternehmen können auf freiwilliger Basis ihre abgesetzten Strommengen verifizieren und damit über den Quotenhandel berücksichtigen und anrechnen lassen.
Die Zertifizierung der Strommengen, die operative und regulatorische Abwicklung und die damit verbundene Berücksichtigung im Handel, bietet carbonify Business Solutions quotenberechtigten Unternehmen an.
THG-Prämie für Privatpersonen
Ebenso können alle Halter von vollelektronischen Fahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen und ihre CO₂-Einsparungen als jährliche THG-Prämie auszahlen lassen. Die Zertifizierung des E-Autos läuft über das Umweltbundesamt (UBA) und die Teilnahme am Handel funktioniert am besten über qualifizierte Anbieter wie carbonify.