17.05.2023 · THG-Quote
Von Melissa Hiltl
Als „Quotenverpflichtete" bezeichnet man jene Unternehmen, die nach dem Energiesteuergesetz Otto- oder Dieselkraftstoffe in Umlauf bringen und deshalb verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen (THG) zu reduzieren. Darunter fallen beispielsweise Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe für Verbrennerfahrzeuge anbieten.
Diese Unternehmen werden als „quotenverpflichtete Unternehmen“ bezeichnet und sind gesetzlich angewiesen, die vorgeschriebenen THG-Reduktionsziele zu erreichen. Aus diesen Reduktionszielen leitet sich die Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) ab. Die THG-Quote legt den zu erreichenden Minderungssatz für Akteure fest, welche fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen.
Bei der Nichterfüllung der Quote muss das quotenverpflichtete Unternehmen seit 2022 eine Pönale in Höhe von 600 € pro Tonne Kohlenstoffdioxid zahlen.
Zum Erreichen der Quote gibt es für quotenverpflichtete Unternehmen verschiedene Erfüllungsoptionen, wie beispielsweise das Beimischen von Biokraftstoffen in den Diesel. Alternativ ist die Teilnahme am THG-Quotenhandel mit Zertifikaten aus der Elektromobilität und vom Ladestrom möglich.
Beim THG-Quotenhandel stehen auf der einen Seite quotenverpflichtete Unternehmen. Auf der anderen Seite befinden sich Unternehmen, die CO₂ einsparen. Darunter fallen beispielsweise Energieversorger oder Charge Point Operators. Diese können sich den über ihre öffentliche Ladeinfrastruktur in Umlauf gebrachten Strom durch die Quote anrechnen lassen.
Die Quote ermöglicht es Unternehmen, attraktive Zusatzerlöse für die verladenen Kilowattstunden zu erzielen und stellt eine wichtige Quelle der Profitabilität der Ladepunkte dar. Im Fachjargon werden diese Unternehmen als „quotenberechtigte Unternehmen“ verstanden.
Quotenberechtigte Unternehmen können auf freiwilliger Basis ihre abgesetzten Strommengen verifizieren und damit über den Quotenhandel berücksichtigen und anrechnen lassen.
Die Zertifizierung der Strommengen, die operative und regulatorische Abwicklung und die damit verbundene Berücksichtigung im Handel, bietet carbonify Business Solutions quotenberechtigten Unternehmen an.
Ebenso können alle Halter von vollelektronischen Fahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen und ihre CO₂-Einsparungen als jährliche THG-Prämie auszahlen lassen. Die Zertifizierung des E-Autos läuft über das Umweltbundesamt (UBA) und die Teilnahme am Handel funktioniert am besten über qualifizierte Anbieter wie carbonify.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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