Die europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) legt den Rahmen fest, in dem erneuerbare Energien gefördert werden sollen.
Das Hauptziel dieser Richtlinie ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen gemäß verschiedenen Klimaschutzvereinbarungen. Die zuständigen deutschen Behörden sind das Umweltbundesamt und Hauptzollamt.
Umweltbundesamt – Prüfung und Bescheinigung des Antrags
Das Umweltbundesamt (UBA) hat bei der THG-Quote eine Schlüsselrolle: Das UBA prüft eingehende Anträge und stellt im Falle einer positiven Bewertung die für die THG-Prämie notwendige Bescheinigung aus.
Der Ladepunktbetreiber sowie eine von ihm bestimmter Dritter, wie zum Beispiel ein Dienstleister wie carbonify, sind berechtigt, dem UBA die Strommengen mitzuteilen und die Beantragung einer Bescheinigung zu initiieren. Im Falle des nicht-öffentlichen Ladens gilt die Person als Ladepunktbetreiber, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist.
Sofern eine Registrierung bei carbonify vollständig abgeschlossen ist und alle Daten vorliegen, wird anschließend carbonify ein Antrag an das Umweltbundesamt als zuständige Behörde für die Treibhausgasminderungsquote übermitteln.
Dann findet eine Sichtung und Prüfung der übermittelten Daten statt, die je nach Antragsaufkommen in der Regel bis zu 12 Wochen lang dauern. Um die Prüfung zu erleichtern, gibt es sieben Daten, die man immer angeben muss:
Name des Inhabers der Zulassungsbescheinigung
Datum der Zulassung
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Antriebsart (Elektro)
Fahrzeugklasse
Datum der Vereinbarung in Textform
Anrechenbare Strommenge
Nach erfolgreicher Prüfung wird die für die Prämie notwendige Bescheinigung ausgestellt und an carbonify übermittelt, sodass das Zertifikat anschließend auf dem Markt veräußert werden kann oder an einen bereits bestimmten Abnehmer übermittelt wird.
Wusstet ihr, dass eine weitere Hauptaufgabe der größten Umweltbehörde Europas darin besteht, die deutsche Bundesregierung wissenschaftlich zu unterstützen?
Das UBA leistet dabei nicht nur Unterstützung für das Umweltministerium, sondern auch für andere Ministerien wie das Ministerium für Bildung und Forschung, das Gesundheitsministerium, das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hauptzollamt: Quotenübertragung zur Erfüllung der Quote
Auf Basis der vom Umweltbundesamt ausgestellten Bescheinigungen schließen Verkäufer und quotenverpflichtete Käufer der Quote einen Quotenhandelsvertrag. Der Vertrag muss dem Hauptzollamt bis spätestens zum 15. April eines Folgejahres vorliegen. Zuständig für die Berechnung und Überwachung der Quote ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) mit Dienstsitz in Cottbus.
Die Biokraftstoffquotenstelle beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist zentrale Auskunftsstelle für Fragen zu Biokraftstoffen und zuständig für die bundesweite Überwachung und Abrechnung der Treibhausgasquote.
Die Anmeldung ist vom Verpflichteten in jedem Fall in Papierform einzureichen. Sofern Quotenverpflichtungen auf Dritte (Erfüllungsgehilfen wie z. B. carbonify) übertragen wurden, hat neben dem Quotenverpflichteten auch der Dritte bis zum 15. April des Folgejahres der Biokraftstoffquotenstelle ein Mehrstück des entsprechenden Vertrags vorzulegen.
Laut Hauptzollamt sind der Mitteilung die entsprechenden Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeit-Teilnachweise, die Nachweise über die Einhaltung der Kraftstoffqualität (DIN) und die für einige Erfüllungsoptionen erforderlichen Bescheinigungen des Umweltbundesamtes (UBA-Bescheinigungen) beizufügen.
Natürlich stehen wir bei carbonify auch zur Beratung von Unternehmen bereit. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns.