28.12.2023 · Elektromobilität
Von Alischa Knüttel
Mit der Einstellung der BAFA-Förderung zum 18. Dezember 2023 ist für viele eine fest eingeplante Förderung entfallen. Dies ist allerdings nicht das einzige Fördermittel, um die Elektromobilität interessant zu machen.
Die THG-Prämie bleibt E-Mobilisten und Betreibern von öffentlichen Ladepunkten noch bis mindestens 2030 erhalten. Mehr dazu erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Die BAFA-Förderung war eine staatliche Unterstützung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dies konnte beispielsweise den Einbau von energieeffizienten Heizungsanlagen, die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor oder die Anschaffung von Elektrofahrzeugen umfassen.
Die Fördermittel waren eine wichtige finanzielle Unterstützung für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Nach dem Aus der BAFA-Förderung kommt nun die Frage nach anderen Fördermöglichkeiten auf.
THG steht für Treibhausgas, und diese Prämie konzentriert sich darauf, Maßnahmen zu belohnen, die zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Anders als die BAFA-Förderung ist sie jedoch kein staatliches Fördermittel.
Eine Alternative bietet sich in Form des Quotenhandels, die auch nach dem Entfallen der BAFA-Förderung weiterhin besteht. Die THG-Quote in Deutschland ist tatsächlich nicht direkt durch Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionsrechten finanziert. Stattdessen funktioniert es etwas anders:
Quotenverpflichtete Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Menge an Treibhausgasminderungsquoten zu erfüllen. Diese Quote bezieht sich darauf, wie viel Treibhausgasemissionen sie jährlich reduzieren müssen.
Privatpersonen oder Unternehmen, die beispielsweise Elektroautos fahren, elektrische Firmenflotten besitzen oder öffentliche Ladeinfrastruktur betreiben, erzeugen weniger CO₂-Emissionen und liegen unter der Richtlinie der Quote, während die quotenverpflichteten Unternehmen darüber liegen. Mit dieser Differenz lässt sich handeln. So lassen sich Zertifikate vom Umweltbundesamt erhalten, die dann an die fossilen Brennstoffunternehmen verkauft werden können. Diese Zertifikate entsprechen der Menge an CO₂, die nicht emittiert wurde.
Der Handel mit diesen Zertifikaten erfolgt auf einem offenen Markt. Der Preis für die Zertifikate wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Durch Quotenanbieter wie carbonify lässt sich dieser Prozess für die Verkäufer von Quoten stark vereinfachen. Wir bilden eine Brücke zwischen E-Mobilisten und quotenverpflichteten Unternehmen und übernehmen die Registrierung beim Umweltbundesamt, den Handel und den Auszahlungsprozess.
Im Gegensatz zum Emissionshandel, bei dem der Staat Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionsrechten erzielt, ist die THG-Prämie eher ein Mechanismus, der den direkten Handel zwischen privaten oder institutionellen Akteuren und den Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, ermöglicht.
Im Gegenteil: Wenn ein E-Mobilist die Registrierung seiner Prämie verfallen lässt und eventuell mehr Nachfrage als Angebot besteht, müssen quotenverpflichtete Unternehmen eine Pönale bzw. Strafzahlung an den Staat zahlen, da sie momentan ohne Beihilfe ihre jährlich steigende Quote nicht erfüllen konnten.
Die Prämie ist also nicht direkt durch staatliche Einnahmen finanziert, sondern basiert auf einem Marktmechanismus zwischen privaten und institutionellen Akteuren. Trotz des Abschieds von der BAFA-Förderung dürfen wir uns über die Fortsetzung der THG-Prämie freuen.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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