BAFA-Förderung wird eingestellt: Die THG-Quote bleibt!

Mit der Einstellung der BAFA-Förderung zum 18. Dezember 2023 ist für viele eine fest eingeplante Förderung entfallen. Dies ist allerdings nicht das einzige Fördermittel, um die Elektromobilität interessant zu machen.

Die THG-Prämie bleibt E-Mobilisten und Betreibern von öffentlichen Ladepunkten noch bis mindestens 2030 erhalten. Mehr dazu erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

Was ist die BAFA-Förderung für Elektromobilität

Die BAFA-Förderung war eine staatliche Unterstützung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dies konnte beispielsweise den Einbau von energieeffizienten Heizungsanlagen, die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor oder die Anschaffung von Elektrofahrzeugen umfassen. 

Die Fördermittel waren eine wichtige finanzielle Unterstützung für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Nach dem Aus der BAFA-Förderung kommt nun die Frage nach anderen Fördermöglichkeiten auf.

Die THG-Prämie gilt als Alternative für die eingestellte BAFA-Förderung

THG steht für Treibhausgas, und diese Prämie konzentriert sich darauf, Maßnahmen zu belohnen, die zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Anders als die BAFA-Förderung ist sie jedoch kein staatliches Fördermittel.

Eine Alternative bietet sich in Form des Quotenhandels, die auch nach dem Entfallen der BAFA-Förderung weiterhin besteht. Die THG-Quote in Deutschland ist tatsächlich nicht direkt durch Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionsrechten finanziert. Stattdessen funktioniert es etwas anders:

Unternehmen als Käufer von THG-Quoten

Quotenverpflichtete Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Menge an Treibhausgasminderungsquoten zu erfüllen. Diese Quote bezieht sich darauf, wie viel Treibhausgasemissionen sie jährlich reduzieren müssen.

Privatpersonen und Unternehmen als Verkäufer

Privatpersonen oder Unternehmen, die beispielsweise Elektroautos fahren, elektrische Firmenflotten besitzen oder öffentliche Ladeinfrastruktur betreiben, erzeugen weniger CO₂-Emissionen und liegen unter der Richtlinie der Quote, während die quotenverpflichteten Unternehmen darüber liegen. Mit dieser Differenz lässt sich handeln. So lassen sich Zertifikate vom Umweltbundesamt erhalten, die dann an die fossilen Brennstoffunternehmen verkauft werden können. Diese Zertifikate entsprechen der Menge an CO₂, die nicht emittiert wurde.

Marktmechanismus des Quotenhandels

Der Handel mit diesen Zertifikaten erfolgt auf einem offenen Markt. Der Preis für die Zertifikate wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Durch Quotenanbieter wie carbonify lässt sich dieser Prozess für die Verkäufer von Quoten stark vereinfachen. Wir bilden eine Brücke zwischen E-Mobilisten und quotenverpflichteten Unternehmen und übernehmen die Registrierung beim Umweltbundesamt, den Handel und den Auszahlungsprozess.

Unterschied zum Emissionshandel: keine direkten staatlichen Einnahmen

Im Gegensatz zum Emissionshandel, bei dem der Staat Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionsrechten erzielt, ist die THG-Prämie eher ein Mechanismus, der den direkten Handel zwischen privaten oder institutionellen Akteuren und den Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, ermöglicht.

Im Gegenteil: Wenn ein E-Mobilist die Registrierung seiner Prämie verfallen lässt und eventuell mehr Nachfrage als Angebot besteht, müssen quotenverpflichtete Unternehmen eine Pönale bzw. Strafzahlung an den Staat zahlen, da sie momentan ohne Beihilfe ihre jährlich steigende Quote nicht erfüllen konnten.

Die Prämie ist also nicht direkt durch staatliche Einnahmen finanziert, sondern basiert auf einem Marktmechanismus zwischen privaten und institutionellen Akteuren. Trotz des Abschieds von der BAFA-Förderung dürfen wir uns über die Fortsetzung der THG-Prämie freuen.