28.07.2023 · Elektromobilität
Von Alischa Knüttel
Elektroautos sind auf dem Vormarsch und gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Mit ihren umweltfreundlichen Eigenschaften und der fortschreitenden Technologieentwicklung bieten sie eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Doch wie sieht es aus, wenn es um das Ziehen eines Wohnwagens geht? Sind Elektroautos stark genug, um diese Aufgabe zu bewältigen? Hier erfahrt ihr alles, was ihr über Elektroautos und das Ziehen von Wohnwägen wissen solltet.
Inzwischen gibt es eine breite Auswahl an Elektroautos, die über eine Anhängerkupplung verfügen und in der Lage sind, Wohnwagen zu ziehen. Die Zeiten, in denen geringe Anhängelasten und fehlende Anhängevorrichtungen ein Problem waren, scheinen vorbei zu sein.
Allerdings gibt es immer noch einige Modelle wie den VW ID.3, die sich bei der Zuglast schwertun und lediglich die Installation eines Fahrradträgers erlauben.
Eine der Hauptüberlegungen beim Ziehen eines Wohnwagens mit einem Elektroauto ist die Zugkraft oder Anhängelast. Die Zugkraft eines Fahrzeugs gibt an, wie viel Gewicht es ziehen kann, ohne die Leistung oder Sicherheit zu beeinträchtigen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Elektroautos die gleiche Zugkraft haben. Die Zugkraft variiert je nach Modell und Hersteller.
Einige Beispiele: Der BMW iX ist mit einer Anhängelast von 2.500 Kilogramm der Champion unter den Elektroautos. Dicht gefolgt von dem Tesla Model X mit 2.250Kilogramm und dem Polestar 3, mit 2.000 Kilogramm, können diese Fahrzeuge größere Wohnwagen ziehen.
Mit ca. 1.600 Kilogramm trifft man auf das Elektromonster Tesla Model S Plaidmit 1020PS und den KIA EV6 sowie dem Hyundai Ioniq 5. Unter den deutschen oberen Mittelklassen SUVs enttäuschen der Mercedes-Benz EQE und BMW iX 3 mit ca. 750 Kilogramm und eignen sich nicht für die Fahrt mit einem größeren Wohnwagen.
Bei der Auswahl eines Elektroautos für das Ziehen eines Wohnwagens ist es ratsam, die spezifischen Anhängelasten des Fahrzeugs zu überprüfen. Diese Informationen sind normalerweise in den technischen Daten des Fahrzeugs angegeben.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Anhängelast des Elektroautos ausreicht, um das Gewicht des Wohnwagens zu bewältigen. Zu beachten ist auch die maximale Stützlast, die das Fahrzeug tragen kann, um eine korrekte Gewichtsverteilung zu gewährleisten.
Viele Kleinwagen wie der VW ID.3, Renault Zoe oder Hyundai Kona-e haben bereits vom Hersteller keine Anhängevorrichtung vorgesehen. Dennoch können in dieser Klasse mit einer Kupplung für Fahrradträger aufgerüstet werden, da eine sogenannte Stützlast erlaubt ist.
Hersteller von Elektroautos nehmen die Sicherheit ihrer Fahrzeuge sehr ernst. Sie möchten sicherstellen, dass die Elektromotoren auch unter Dauerbelastung und unter Berücksichtigung des Thermomanagements sicher betrieben werden können.
Aus diesem Grund entscheiden sie sich dazu, keine Anhängerkupplungen für Kleinwagenmodelle anzubieten, um das Risiko von unerforschten Anhängelasten und möglichen Pannen zu minimieren. Die Sicherheit der Fahrer und Passagiere hat höchste Priorität, und die Hersteller möchten sicherstellen, dass ihre Elektroautos den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Beim Ziehen eines Wohnwagens mit einem Elektroauto sollte auch der erhöhte Energieverbrauch berücksichtigt werden. Das zusätzliche Gewicht des Wohnwagens erhöht den Energieverbrauch und damit sinkt die Reichweite des Elektroautos.
Es ist wichtig, die Reichweite des Elektroautos in Abhängigkeit von der Anhängelast zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ausreichend Energie für die gesamte Reise vorhanden ist.
Beim Betrieb eines Anhängers verbraucht ein Elektroauto aufgrund des zusätzlichen Gewichts und des erhöhten Luftwiderstandsmehr Energie, ähnlich wie bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Laut ADAC kann man davon ausgehen, dass sich die Reichweite auf der Autobahn bei einem größeren Wohnwagen in etwa halbiert. Bei langen Fahrten mit einem Wohnwagen werden also zusätzliche Ladestopps benötigt.
Eine vorausschauende Fahrt und sorgfältiges Umgehen mit Beschleunigen und Bremsen kann helfen, den Energieverbrauch zu senken. Beschleunigen kostet viel das E-Auto viel Kraft.
Beim Ziehen eines Wohnwagens ist es wichtig, sich über das veränderte Fahrverhalten bewusst zu sein. Das zusätzliche Gewicht des Wohnwagens kann sich auf das Beschleunigungsverhalten, das Bremsen und die Kurvenfahrten auswirken.
Es erfordert eine Anpassung der Fahrweise und eine vorausschauende Fahrweise, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten. Wir empfehlen vor dem Start eine Probefahrt zu unternehmen, um sich mit dem veränderten Fahrverhalten vertraut zu machen.
Elektroautos können in der Tat Wohnwagen ziehen, sofern die Zugkraft und die Reichweite des Fahrzeugs ausreichend sind. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen technischen Daten des Elektroautos zu überprüfen und die Reichweite sowie die Ladeinfrastruktur bei längeren Reisen zu berücksichtigen.
Zudem ist eine bewusste Anpassung der Fahrweise und eine vorausschauende Fahrweise erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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