02.08.2023 · Elektromobilität
Von Alischa Knüttel
Habt ihr euch schon mal gefragt, wie viele Elektroautos in den kommenden Jahren auf deutschen Straßen unterwegs sein werden? Unsere Berechnungen haben uns selbst erstaunt: Schon bald werden es 10 Millionen sein!
Doch starten wir mit einem Blick in die Historie, welche einen exponentiellen Anstieg der Zulassungen von BEV – rein elektrisch betriebener PKW – in Deutschland vorweist. So wurden in Deutschland in 2022 letztlich rund 470.000 rein elektrisch betriebene PKW neu zugelassen – über das Doppelte im Vergleich zu 2020.
Das sind beachtliche Zahlen, die einem Marktanteil von rund 18 Prozent aller Neuzulassungen in 2022 und einem Wachstum von rund 32 Prozent zum Vorjahr entsprechen.
Eigene Darstellung
Die Gründe für den Markthochlauf sind vielfältig. In erster Linie können die politischen Ambitionen genannt werden. Der mit dem Elektroauto im Vergleich zum Verbrenner verbundenen Einsparung von CO2werden seit vielen Jahren seitens der Politik bekräftigt.
Doch auch die sich daraus ergebende Attraktivität des Fahrzeugangebots und der Lademöglichkeiten spielen mittlerweile eine entscheidende Rolle.
Beispiele, für die auf politischen Ambitionen beruhenden Instrumente der Politik sind neben der THG-Prämie, die hier beantragt werden kann, unter anderem:
Von den politischen Ambitionen ausgehend werden die strategischen Ausrichtungen diverser Automobilkonzerne auf die Elektromobilität stets aggressiver. Das hat umfassende Auswirkungen auf die Elektrifizierung der Modellpaletten sämtlicher Volumenhersteller, die Fahrzeugklassen- übergreifend zunehmend umfangreicher und auch preislich attraktiver werden.
Dies geschieht in der Folge auf Kosten des Angebots an Verbrennern — die ersten Hersteller wollen gemäß aktuellen Strategien noch in 2025 die Produktion von Verbrennern beenden.
Auch das Laden der Autos wird schrittweise attraktiver. Wesentliche Treiber sind die Etablierung höherer Ladeleistungen sowie der stetige Ausbau des Ladestationsnetzes im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Umfeld.
Diese und weitere wesentlichen Rahmenbedingungen der Elektromobilität werden folglich zunehmend besser. Durch all diese Faktoren steigt schlussendlich die Motivation der Bevölkerung Elektroautos zu fahren und somit einen Beitrag zu der in deren Köpfen immer präsenter werdenden Minimierung der Risiken einer Klimakrise zu leisten.
So plant laut einer Studie des Leasinganbieters Leaseplan bereits jeder fünfte Autofahrer ein Elektroauto bei der kommenden Fahrzeugbeschaffung ein. Tendenz steigend.
Doch wie schnell wird sich die Elektromobilität durchsetzen und welche Bestandszahlen können wir innerhalb der kommenden Jahre erwarten? Um diese Frage zu beantworten, haben wir uns auf Basis verschiedener Studien (unter anderem BCG, Deloitte, CAM und NOW), Umfragen und historischer Zahlen ein eigenes Bild verschafft.
Wir sind zur Abschätzung gekommen, dass im Jahr 2030 auf den deutschen Straßen rund 10 Millionen rein elektrisch betriebene PKW unterwegs sein werden. Dies entspricht einem Anteil aller in Deutschland zugelassenen PKW (also einer „Elektrifizierungsquote“) von über 20 %
Der unter Beachtung der heutigen Elektrifizierungsquote von etwas über 3 % noch sehr weite Weg bis zur Zielmarke relativiert sich mit einem Blick auf die jährlichen PKW-Neuzulassungen in Deutschland, welche jährlich drei bis vier Millionen PKW betragen.
Unter all den genannten Einflussfaktoren ist es durchaus vorstellbar, dass auf Basis des Zwischenziels von 10 Millionen rein elektrisch betriebener PKW auf deutschen Straßen in 2030 bereits mehr als jede zweite Neuzulassung auf ein rein elektrisch betriebenen PKW fallen werden.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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