Falscher Biodiesel aus China: Europäische Kommission leitet Anti-Dumping-Untersuchung ein

21.12.2023 · THG-Quote

Von Melissa Hiltl

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Falscher Biodiesel aus China: EU-Untersuchung - Thumbnail Blog

Im Jahr 2023 ist die THG-Prämie stark gesunken und es zeichnet sich ab, dass sich die Prämie in 2024 nicht merklich erholen wird. Auslöser dafür ist neben einem angepassten Berechnungsschlüssel seitens des Umweltbundesamts (UBA) vor allem fälschlicherweise als „Altfett“ deklinierter Biodiesel aus China.

Jetzt hat die Europäische Kommission offiziell eine Anti-Dumping-Untersuchung gegen den falschen Biodiesel aus China angekündigt. Alle Informationen dazu gibt es hier im Artikel!

Was ist der Hintergrund?

Eine mögliche Erfüllungsoption von Mineralölunternehmen für die gesetzlich vorgeschriebene THG-Minderungsquote ist, dass Biodiesel bis zu sieben Prozent in den Kraftstoff beigemischt wird. In der EU gilt die Erfüllungsoption über Biodiesel als „fortschrittlicher Biokraftstoff“, welcher besonders gefördert wird und daher doppelt über die THG-Quote als Einsparung verrechnet werden kann. Das macht die Erfüllungsoption so attraktiv für quotenverpflichtete Unternehmen.

Bis Ende 2022 wurde Biodiesel teilweise auf Basis von frischen Rohstoffen wie Palmöl, Raps, Weizen oder Mais in Asien hergestellt und in die EU importiert. Seit 2023 ist Biosprit aus Frischöl in der EU verboten. Seitdem darf nur noch abgeschiedenes Fett, das in Großküchen, Ölmühlen oder der Produktion von Seife anfällt, sogenanntes „Brown Grease“, importiert werden.

Vor Kurzem stelle sich heraus, dass frische Biokraftstoffe aus China unter dem Label ‚Altspeisefett‘ (Brown Grease) in die EU importiert wurden. Für Mineralölunternehmen ist dieses angeblich recycelte Fett besonders attraktiv, weil es über die THG-Quote doppelt als Reduktion angerechnet werden kann.

Beschwerde vom European Biodiesel Board (EBB) eingereicht

Nun hat die Europäische Kommission offiziell bekannt gegeben, dass eine Anti-Dumping-Untersuchung gegen den aus China stammenden Biodiesel eingeleitet wird. Zuvor hat das European Biodiesel Board (EBB) am 7. November eine entsprechende Beschwerde gegen den falschen Biodiesel aus China eingereicht.

Denn die Importe haben nach Ansicht von EU-Industrie zu einer Verringerung in der lokalen Produktion geführt, da diese nicht mit den niedrigen Preisen aus China konkurrieren konnten. Bei den betreffenden Produkten handelt es sich um „Fettsäuremonoalkylester und/oder paraffinische Gasöle aus Synthese und/oder Hydrotreatment, nicht-fossilen Ursprungs.“ Oder anders gesagt, als Altfette dekliniertes Frischfett, das illegal aus China in die EU importiert wurde.

Untersucht wird vor allem der Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2023. Das ist exakt jener Zeitraum, der sich auf die momentane sowie künftige Höhe der THG-Prämie auswirkt.

Ausblick 2024 für die THG-Community

Die Untersuchung der Europäischen Kommission soll innerhalb der nächsten 13 bis 14 Monate abgeschlossen sein, wobei vorläufige Maßnahmen normalerweise innerhalb von sieben bis acht Monaten ergriffen werden. Als offizieller Start der Untersuchung gilt der 20. Dezember 2023.

Die kommenden Entwicklungen sollten genau im Auge behalten werden. Klare Prognosen sind nicht zu treffen, doch eine Auswirkung auf die Quotenpreise ist anzunehmen.

Die Beschwerde seitens der EBB und daraus hervorgehende Untersuchung werden künftig zu Herausforderungen im Biodieselmarkt führen. Es stellt sich unter anderem die Frage, wie attraktiv die Erfüllungsoption künftig sein wird. Das beeinflusst nicht nur die Handelslandschaft, sondern auch unser gemeinsames Bestreben, kohlenstoffarme Lösungen zu fördern.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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