Verkehrswende: Die wichtige Rolle der THG-Quote

03.09.2023 · Energie- und Verkehrswende

Von Alischa Knüttel

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Um den Klimaschutz ganzheitlich zu denken, benötigen wir massive Emissionseinsparungen in sämtlichen Sektoren, neben emissionsfreier Energieproduktion und klimaneutralen Unternehmen ist auch die Verkehrswende ein starker Hebel.

Kurz gesagt: Was bedeutet die Verkehrswende?

Die Verkehrswende bezieht sich auf einen umfassenden Wandel im Verkehrssektor, der darauf abzielt, die Art und Weise zu verändern, wie Menschen und Güter fortbewegt werden. Ziel der Verkehrswende ist es, nachhaltigere, umweltfreundlichere und effizientere Verkehrssysteme zu schaffen.

Sie beschreibt den Prozess des gesellschaftlichen Umstiegs auf umweltverträgliche Mobilität. Als Reaktion auf die Herausforderungen des Klimawandels und strebt die Verkehrswende an, den Verkehrssektor schadstoffarm und umweltfreundlich zu gestalten, um eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft zu ermöglichen.

Zur Verkehrswende gehörten die Mobilitätswende und Antriebswende:

Verkehrswende Beitragsbild

Quelle: VCD Verkehrsclub Deutschland e.V.

Verkehrswende: THG-Quote als wichtigstes Instrument

Die THG-Quote bildet ein ausschlaggebendes Instrument, um die Verkehrswende zu beschleunigen. Die jährliche THG-Prämie von mehreren Hundert Euro, die E-Mobilisten sich auszahlen lassen können, schaffen Anreiz zum Umstieg auf die E-Mobilität. Der aktuelle Quotenpreis ist abhängig von Angebot und Nachfrage am Markt.

Ein wichtiger Bestandteil sind Großfirmen mit großen Firmenflotten, sowie Nutzfahrzeugen. Firmen können mithilfe der Quote nicht nur PKW und Nutzfahrzeuge, sondern auch Ladeinfrastruktur subventionieren. Dies bedeutet auch weitere öffentliche Ladepunkte für Ottonormalverbraucher.

Die Quote ist bis 2030 gesetzlich festgesetzt und über eine Verlängerung wird noch diskutiert. Die Anschaffung eines E-Fahrzeuges lohnt sich somit: Je nach quotenberechtigter Fahrzeugklasse gibt es Jahr für Jahr bares Geld, was dazu beiträgt, dass sich der Umstieg zur E-Mobilität und damit die Verkehrswende beschleunigt. Die THG-Prämie ist für den Privatkunden steuerfrei.

Der Quotenhandel trägt maßgeblich zur Verkehrswende bei, da quotenverpflichtete Unternehmen, wie z. B. Mineralölkonzerne verpflichtet sind, einen jährlich steigenden Anteil ihrer Emissionen einsparen müssen. Schaffen sie es nicht, droht ihnen eine Strafzahlung (Pönale) von aktuell 600 € pro Tonne CO₂.

Um dieser Strafzahlung zu entgehen, können die quotenverpflichteten Unternehmen CO₂-Einsparungen über Dritte einkaufen. Hier kommen die E-Mobilisten ins Spiel, die ihre Quoten verkaufen können. So zahlen die quotenverpflichteten Unternehmen weniger und die E-Mobilisten werden belohnt.

Das wiederum ist für viele ein weiteres gutes Argument auf E-Mobilität umzusteigen oder die Firmenflotte zu elektrifizieren. Durch die Quote wird es Betreibern von öffentlicher Ladeinfrastruktur zudem noch ermöglicht, eine Prämie für jede einzelne kWh zu erhalten, die über ihre Ladeinfrastruktur verladen wurde.

Die Motivation, die aus dem Quotenhandel entsteht, bringt die Verkehrswende voran.

Verkehrswende: Viel mehr als E-Mobilität

Allerdings wird das Hauptziel der Verkehrswende – der emissionsfreie Verkehr – nicht nur durch E-Mobilität allein erreicht. Ein Konzept muss ganzheitlich umgedacht werden und das geht über den Bereich der E-Mobilität hinaus. Es bedarf stetiger Optimierung und Forschung in der E-Mobilität und auch in folgenden drei Aspekten:

  • ÖPNV und Fernverkehr

Das Eisenbahnnetz und der ÖPNV in den Städten werden mehr und mehr elektrifiziert und die Infrastruktur ausgebaut. Das bringt allerdings weniger, wenn der Individualverkehr auf demselben Niveau bleibt. Gruppenbeförderung ist automatisch emissionsärmer als der Individualverkehr.

  • Car-Sharing und Fahrgemeinschaften

Der Individualverkehr bietet Vorteile, auf die manche nicht verzichten können. Die Flexibilität ist besonders in ländlicheren Gebieten, in denen der öffentliche Personenverkehr noch nicht genug ausgebaut wurde, ein wichtiges Argument. Hier kann Organisation der Schlüssel sein. Es ist emissionsärmer, ein Fahrzeug zu bewegen, in dem alle Sitzplätze belegt sind. Ist es bspw. ein Auto mit fünf Sitzplätzen, wurden vier Autos gespart, wenn sonst alle allein gefahren wären.

  • Gütertransport

Auch die Beförderung von Gütern spielt eine Rolle. So sollte zukünftig mehr auf den Transport mit Zügen nachgedacht werden. Der Güterzug hat gegenüber anderen Güterbeförderungsmitteln den Vorteil, dass er über das Schienennetz flexibel und elektrisch mehrere Hundert LKW-Ladungen auf einmal befördern kann. Auch die Elektrifizierung von Speditionen oder Transportunternehmen geben viel Spielraum für das Voranschreiten der Verkehrswende. Es kommen aktuell viele E-LKW-Modelle auf. Für diese gab es n im Rahmen der Quote auch einen Schätzwert, sodass sie auch zu den quotenberechtigten Fahrzeugen zählen.

Großes Potenzial: Können wir die Verkehrswende noch besser nutzen?

Wir sagen ja!  Es muss Menschen leicht gemacht werden, emissionsarm zu reisen und sich fortzubewegen. Im weltweiten Fahrzeugbestand stellen emissionsfreie Beförderungsmittel leider immer noch die Minderheit dar. Das wollen und können wir ändern. Jede Person kann ihren Teil beitragen.

Jede Entscheidung, jeder Ausbau der Infrastruktur und jeder Kauf eines E-Fahrzeuges, bringt die Verkehrswende ein Stück voran. carbonify freut sich darüber, ein Teil des großen Ganzen zu sein und die Auszahlung der Prämie für jeden E-Mobilisten so leicht wie möglich zu machen.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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