20.12.2023 · Elektromobilität
Von Melissa Hiltl
Auf dem Gebrauchtwagenmarkt spielt sich der Großteil der Autokäufe ab – Hier sind die Preise niedriger. Aber der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos kommt bisher nur langsam in Schwung.
Das liegt zum einen daran, dass E-Mobilität erst in den letzten Jahren angelaufen ist. Zum anderen gehören E-Autos, die jetzt gebraucht gekauft werden können, zur ersten Generation der E-Mobilität. In Zukunft ist hier Besserung zu erwarten.
In diesem Artikel versammeln wir aktuelle Informationen zum Gebrauchtwagenmarkt von 100 % elektrisch betriebenen Fahrzeugen, worauf man beim Kauf achten sollte und wie die THG-Quote bei der Refinanzierung hilft. Denn auch E-Gebrauchtwagen qualifizieren sich weiterhin für die Quote!
Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liegt der Bestand an E-Autos in Deutschland im Q3/2023 bei 2.212.645. Im ersten Halbjahr 2023 lag der Anteil der Besitzumschreibungen von E-Fahrzeugen jedoch lediglich bei 1,25 Prozent, also etwa 27.500 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Allein im Juli 2023 wurden fast 49.000 E-Neuwagen zugelassen.
Dass der E-Auto-Anteil auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich geringer ist als auf dem Neuwagenmarkt, liegt vor allem daran, dass 100 % Elektroautos erst seit wenigen Jahren in relevanten Stückzahlen verkauft werden. Somit ist das Angebot an gebrauchten Elektroautos auf dem deutschen Markt aktuell noch selten.
Bei älteren E-Gebrauchtwagen gibt es im Moment noch kein relevantes Angebot, weil es bis vor wenigen Jahren noch kein breites Angebot an 100 % elektrischen Neuwagen gab und dementsprechend Neuzulassungen niedriger waren.
Da sich der E-Automarkt stetig entwickelt seit den letzten Jahren, wird sich perspektivisch auch ein Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos herausbilden. Ein größeres Angebot an gebrauchten E-Autos wird es voraussichtlich ab 2025 geben. Dann kommen Leasingrückläufer aus den vorherigen Jahren auf den Gebrauchtwagenmarkt.
Das deutsche Start-up Cardino will den Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos revolutionieren. Cardino fokussiert sich bereits auf gebrauchte Elektroautos. Das Berliner Start-up will für den Anstieg an Elektroautos aus zweiter Hand bereit sein. Mit ihrer auf E-Fahrzeuge spezialisierten Plattform wollen sie den gesamten Prozess digitalisieren:
Vom Angebot bis zum Verkauf – Die gesamte Transaktion soll innerhalb kurzer Zeit von Zuhause möglich sein.
Der Wertverfall als Gebrauchtwagen ist bei E-Autos nicht so enorm wie bei Verbrennern. Denn die Branche hat Zukunft. Momentan sind die Preise für E-Fahrzeuge aus zweiter Hand noch auf hohem Niveau. Doch das EFahrer-Forum registriert einen Preissturz bei alten E-Autos im Jahr 2023. Demnach wächst das Angebot derzeit schneller als die Nachfrage an E-Gebrauchtwagen, wodurch die Preise sinken.
Die gebrauchten E-Autos lassen sich oft noch mehrere Jahre fahren und sind meist in gutem Zustand. Den Kaufpreis kann man nachträglich auch mit der jährlich ausgezahlten THG-Prämie co-Finanzieren, wenn man sie bei einem Quotenanbieter wie carbonify beantragt.
Denn auch Gebrauchtwagen mit 100 % elektrischem Antrieb qualifizieren sich weiterhin für die Prämie.
Wer sich für ein gebrauchtes E-Auto interessiert, sollte vor allem auf die Leistungsfähigkeit des Akkus achten. Auch wenn Hersteller grundsätzlich acht Jahre Garantie auf E-Auto Batterien geben, ist ein prüfender Blick auf die Leistungsfähigkeit nach sechs Jahren Nutzung empfehlenswert.
Statt wie beim Verbrennerauto einen Blick in den Motorraum zu werfen, ist der prüfende Blick auf die Batterie entscheidend. Je schonender und weniger der vorherige Besitzer gefahren ist, desto eher lässt sich die Lebensdauer eines Elektroauto-Akkus maximieren.
Dafür könnte man z. B. bei diversen Dienstleistern eine SOH-Untersuchung in Auftrag geben. Bei dieser „State of the Health“ Untersuchung wird in verschiedenen Verfahren der Gesundheitszustand der Batterie geprüft. Wer überlegt, ein gebrauchtes E-Auto zu kaufen, sollte darüber nachdenken, sich den SOH zertifizieren zu lassen. Kostenpunkt um die 100 Euro.
Wie auch bei einem neuen E-Fahrzeug kann der Halter jährlich die THG-Prämie für seine quotenfähige Fahrzeugklasse beantragen. Hierzu sind bei carbonify nur einige Daten und ein Foto vom Fahrzeugschein nötig.
Die einzige Ausnahme gilt bei einem unterjährigen Kauf. In diesem Fall ist es möglich, dass der Verkäufer bzw. der vorherige Halter die THG-Quote für das aktuelle Quotenjahr bereits beantragt hat.
Wenn dies der Fall ist, hat man selbst als neuer Halter erst wieder im nächsten Quotenjahr Anspruch auf die Auszahlung der Prämie. Am besten informiert man sich beim Verkäufer über den aktuellen Status der THG-Prämie für das gebrauchte E-Auto.
Falls der ehemalige Halter seinen Anspruch verfallen lässt oder die Quote nach dem Kauf noch nicht eingereicht hat, kann man die Quote als neuer Halter registrieren.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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