WLTP-Verfahren: Wie wird die Reichweite eines E-Autos bestimmt?

14.08.2023 · Elektromobilität

Von Alischa Knüttel

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WLTP-Verfahren bei E-Autos - Thumbnail Blog

Bei der Hersteller-Reichweite handelt es sich um Richtwerte. E-Mobilisten haben es wahrscheinlich schon selbst erlebt: Die vom E-Auto-Hersteller angegebene Reichweite wirkt oft großzügig aufgerundet. Man selbst kommt mit einer vollen Ladung auf diese Reichweite.

Der Trend geht im Bereich der E-Mobilität zu immer höheren Reichweiten, doch können sie in der Praxis überhaupt erreicht werden? Im folgenden Artikel stellen wir dar, warum die Reichweite, die vom Hersteller angegeben wird, meistens so sehr von der tatsächlich gefahrenen und realistischen Reichweite abweicht.

Reichweite ab Werk: Theoretische Reichweite von E-Autos

Die Reichweite, die die Hersteller kommunizieren, ist auf Grundlage des WLTP-Verfahrens („Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure“) ermittelt. Dies ist ein international standardisiertes Verfahren, bei dem Fahrzeuge in einzelne Kategorien und Klassen eingeteilt werden. Im Prüfstand werden sie dann einem Test unterzogen, der die Durchschnittsgeschwindigkeit sowie die Maximalgeschwindigkeit von verschiedenen Verkehrssituationen simuliert. So können die Ergebnisse einheitlich gemessen und objektiv bewertet werden.

  • Stadtverkehr (low)
    Im Stadtverkehr wird aufgrund z. B. vollen Innenstädten von einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 18,9 km/h ausgegangen. Allerdings gilt auch zusätzlich der Richtwert einer Maximalgeschwindigkeit von 53,5 km/h.
  • Außerorts (medium)
    Hier sind ein Maximaltempo von 76,6 km/h und ein Durchschnittstempo von 39,5 km/h festgelegt. Als „Außerorts“ werden in Deutschland Landstraßen kategorisiert. Sie liegen oft zwischen Ortschaften oder sehr kurvig im Überland. Zwar darf man in den meisten Fällen bis zu 100 km/h fahren, allerdings wird hier wegen der Straßenbeschaffenheit öfter gebremst oder generell langsamer gefahren.
  • Schnellstraße (high)
    In Deutschland zählen Bundesstraßen unter diese Kategorie. Hier rechnet das WLTP-Verfahren mit 97,7 km/h. Der Durchschnitt wird allerdings durch Stau oder zähfließenden Verkehr sowie Streckenteilen mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 56,6 km/h festgelegt.
  • Autobahn (extra high)
    Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland, neben der Richtgeschwindigkeit, grundsätzlich kein Tempolimit. Dennoch wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als Maximaltempo für das WLTP-Verfahren genutzt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beläuft sich hier auf 92,0 km/h.

Die Werte zeigen, auf Basis welcher Geschwindigkeiten die WLTP-Reichweiten erhoben werden. Ist also das eigene Fahrverhalten in der Praxis schneller oder langsamer, als in den Kategorien gemessen wurde, spiegelt sich das in der Reichweite wider. Allerdings sind auch noch weitere Faktoren für die Reichweite relevant.

Temperatur beim Test

Die Temperatur beim Test beträgt konstant 23 Grad Celsius. In Europa wird zusätzlich auch bei 14 Grad Celsius getestet, da dies die europäische Durchschnittstemperatur ist. In Deutschland und den Ländern, die noch nördlicher gelegen sind, ist es aber in vielen Monaten und auch nachts kälter als 14 Grad Celsius. Insbesondere die Kälte wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit des Akkus aus.

Das Wetter wird im WLTP-Verfahren nur teilweise berücksichtigt

Während der WLTP-Test in einer Halle bei optimierten und künstlichen Bedingungen durchgeführt wird, ist das in der Praxis anders. Zum Beispiel treten Regen und Wind auf, die jedoch im WLTP-Verfahren keine Beachtung finden.

Regen kann den Verbrauch erhöhen und der durch den Gegenwind entstandener zusätzlicher Luftwiderstand bremst das E-Auto aus. Man muss mehr beschleunigen, um dieselbe Geschwindigkeit zu fahren.

Bergstraße oder flache Fahrspur ohne Kurven: Unterschied in der Reichweite

Beim WLTP-Verfahren wird eine gerade Straße ohne Steigung simuliert. Wird das E-Auto in bergigen Straßen gefahren, macht das ein großer Unterschied in der Reichweite. Äußere oder örtliche Faktoren können über die Reichweite bestimmen und sind weichen schnell von dem WLTP-Ergebnis ab. Diese Ergebnisse werden dann in einem WLTP-Ranking aufgeführt.

Tatsächliche Reichweite in der Praxis oft geringer

Die Reichweite nach dem WLTP-Verfahren ergibt sich dann aus der Kombination des ermittelten Verbrauchs und der Batteriekapazität des geprüften Elektroautos. Die tatsächliche Reichweite, die man mit einer Ladung fährt, weicht ab, sobald man nicht dieselben Geschwindigkeiten fährt, die im WLTP-Verfahren genutzt werden.

In anderen Ländern ist das WLTP Verfahren genauer. Das hängt damit zusammen, dass der Fahrmix in Deutschland durch z. B. generell höhere Geschwindigkeiten insbesondere auf Autobahnen im Durchschnittstempo höher ist.

Aus diesem Grund hat der ADAC einen Ecotest entwickelt, welcher zusätzliche Faktoren berücksichtigt, um die Reichweite von E-Autos an den deutschen Fahrmix anzugleichen. Unter anderem hat der Ecotest einen zusätzlichen Autobahnanteil.

Die Resultate bei dem Test sind näher an der realen Reichweite. Dabei stellte der ADAC fest, dass die E-Autos beim Ecotest eine geringere Reichweite von etwa 15 bis 20 % gegenüber dem WLTP-Verfahren aufweisen.

Aber auch der ADAC Ecotest kann das eigene Fahrverhalten nicht effektiv simulieren. So bleibt die geschätzte Reichweite immer nur ein Richtwert und bildet nicht die individuelle Reichweite ab.

Egal, wie weit das E-Auto kommt: Die Quote gibt es immer

Die WLTP-Reichweite ist also kein niedergeschriebenes Gesetz und liegt meist weit über der Reichweite, die tatsächlich gefahren werden kann. Allerdings konnten E-Mobilisten durch die Optimierung ihres eigenen Fahrverhaltens auch schon über die WLTP-Reichweite gelangen. Unser Co-Founder Alex hat als langjähriger und passionierter E-Mobilist alle wichtigen Tipps und Tricks zur Erhöhung der Reichweite aufgezeigt.

Und noch eine gute Nachricht: Für die THG-Quote ist die Reichweite egal. Solange dein Auto vollelektrisch betrieben wird und zu den quotenberechtigen Fahrzeugklassen gehört, kannst du es in nur 2 Schritten für die Quote anmelden und jedes Jahr bares Geld über erhalten.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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