Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Stärkung der THG-Quote: Einblicke in die Novelle der 38. BImSchV

21.11.2024 · THG-Quote

Von Marc Cousins

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Titelbild des Blogs: Bundeskabinett beschließt Maßnahmen

Hintergrund zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Die THG-Quote ist ein zentrales Klimaschutzinstrument, das auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) basiert. Sie dient der Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Kraftstoffsektor und der Förderung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor. Die gesetzliche Regelung setzt die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) in Deutschland um.

Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, wie Diesel oder Benzin, sind verpflichtet, den Kohlenstoffgehalt ihrer Produkte schrittweise zu reduzieren. Diese Reduktion wird als prozentuale Minderung gegenüber einem definierten Referenzwert gemessen. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor nachhaltig zu senken.

Um die Anforderungen der THG-Quote zu erfüllen, können Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Beimischung erneuerbarer Kraftstoffe wie Biokraftstoffe oder HVO.
  • Nutzung alternativer Kraftstoffe wie Biomethan oder Bio-LNG an CNG-/LNG-Tankstellen.
  • Einsatz strombasierter Kraftstoffe, die aus grünem Wasserstoff hergestellt werden.
  • Verwendung von Strom in Elektrofahrzeugen.
  • Handel mit THG-Zertifikaten, welche von Unternehmen erworben werden können, die ihre Reduktionsziele überschritten haben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erklärt, dass die THG-Quote durch den sogenannten Quotenhandel erfüllt werden kann. Kraftstoffanbieter können Dritte beauftragen, die Reduktionsverpflichtungen zu übernehmen, etwa Betreiber von Ladesäulen im Fall der Elektromobilität. Dies trägt dazu bei, fossile Kraftstoffe im Verkehr zu reduzieren und die CO₂-Bilanz zu verbessern.

Gesetzlicher CO2-Minderungspfad

Neuer Rechtsrahmen: Novelle der 38. BImSchV

Am 13. November 2024 hat das Bundeskabinett den vom BMUV vorgeschlagenen Referentenentwurf zur Änderung der 38. BImSchV verabschiedet. Dieser beinhaltet unter anderem die Aussetzung der Übertragbarkeit von THG-Quoten für die Jahre 2025 und 2026. Die Verordnung tritt unmittelbar in Kraft, ohne dass Bundestag oder Bundesrat zustimmen müssen.

Bislang erlaubte das Bundesimmissionsschutzgesetz eine Übertragung überschüssiger Treibhausgasminderungen auf das Folgejahr. Diese Flexibilisierung entfällt vorübergehend, um die Nachfrage nach THG-Erfüllungsoptionen in den Jahren 2025/2026 sowie die Preise am Markt zu erhöhen. Ab 2027 wird die Übertragbarkeit wieder möglich sein.

Bundesministerin Lemke hält hierzu fest:

„Die Bundesregierung sendet heute ein starkes Marktsignal an die Branche für erneuerbare Energien im Verkehr. Mit der Sofortmaßnahme sichern wir den Zielpfad für CO2-Minderungen im Kraftstoffbereich ab und verbessern die wirtschaftliche Situation von Herstellern von fortschrittlichen Biokraftstoffen und grünem Wasserstoff sowie Betreibern von Ladesäulen. Wenn die Nachfrage nach klimaneutralen Alternativen zu fossilen Kraftstoffen steigt, dann stärkt dies auch auf lange Sicht den Klimaschutz im Verkehr.

Bedeutung, Marktreaktionen und Maßnahmen

Die Entscheidung soll sicherstellen, dass die jährlichen Klimaziele tatsächlich durch aktuelle Maßnahmen erreicht werden, anstatt durch Übererfüllungen aus der Vergangenheit. Das beschlossene Maßnahmenpaket stärkt insbesondere die Nachfrage nach nachhaltigen Biokraftstoffen und alternativen Energiequellen wie grünem Wasserstoff. Laut Bundesministerin Lemke ist dies ein bedeutendes Signal für den Klimaschutz im Verkehrssektor.

Die Reaktionen am Markt waren unmittelbar spürbar. Erste Handelsaktivitäten mit THG-Zertifikaten für 2025 zeigten einen Anstieg der Preise um 10–15 %. Allerdings bleibt abzuwarten, ob dieser Anstieg langfristig Bestand hat.

Co-Geschäftsführer von carbonify, Niklas Gawehn erklärt:

"Es ist wichtig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Denn gemäß der veröffentlichten Zoll-Statistik zur Übererfüllung aus 2023 wurde auch deutlich, dass erhebliche Mengen an „fortschrittlichem“ Biodiesel vorhanden sind. Eine Steigerung auf 1,1 Mio. Tonnen Kraftstoff von 0,2 Mio. Tonnen im Vorjahr dürfte größtenteils auf vermutlich vorsätzlich falsch als abfallbasiert deklarierten Biodiesel aus China zurückgehen. Umfassende und wirksame Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen müssen im Rahmen der RED III-Umsetzung in 2025 umgesetzt werden, um zukünftigen Betrug mit Biokraftstoffen zu verhindern."

Dies würde sich einer Reihe an Maßnahmen der Europäischen Union und des nationalen Gesetzgebers in Deutschland anschließen.

Ein Beispiel einer solchen Maßnahme sind die Anti-Dumping-Zölle, welche die EU für chinesische Importware beschlossen hat. Allerdings ist unserer Meinung nach auch hier eine Nachschärfung erforderlich. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Unternehmen zukünftig den Umweg über Drittländer nutzen, um die Herkunft ihres Biodiesels zu verschleiern und dadurch gegebenenfalls Zölle zu umgehen. In solch einem Ansatz, wird dabei der Biodiesel zunächst in ein Land ohne EU-Zölle exportiert, dort entsprechend umetikettiert/-deklariert und schlussendlich in die EU importiert.

Deutschland hat zudem nach sich häufenden Betrugsvorwürfen bei UER-Projekten (Upstream Emission Reduction) für den vermeintlichen Klimaschutz den Wegfall dieser Erfüllungsoption zur THG-Quote beschlossen.

Mit der jetzigen Änderung der 38. BImSchV wird die Nachfrage nach THG-Quoten ab 2025 deutlich steigen. Dies könnte dazu führen, dass die Nachfrage nach THG-Quoten aus E-Fahrzeugen und öffentlichem Ladestrom ansteigt, sodass höhere THG-Prämien seit langer Zeit doch wieder möglich erscheinen.

Weitere Einflussfaktoren für die THG-Prämie 2025

THG-Quoten 2025: Wichtige Entwicklungen

1. Erhöhung der gesetzlichen Quote:

Die THG-Quote steigt 2025 auf 10,6 % (eventuell 10,7 %), was Unternehmen stärker unter Druck setzt.

2. Sauberer Strommix:

Der Strommix in Deutschland ist sauberer geworden und verbessert die Umweltbilanz. Die CO₂-Emissionen pro Energieeinheit sinken um 15 %, was höhere Prämien für Elektrofahrzeuge und Ladepunktbetreiber ermöglicht.

3. US-Politik:

Mit der Präsidentschaft von Donald Trump könnten weniger asiatische Biofuel Feedstocks aufgrund von unter anderem Zöllen auf den US-Markt gelangen. Diese bräuchten ein neues Zuhause und Europa würde gegebenenfalls mehr Mengen angeboten bekommen.

Zudem scheint der zukünftige US-Präsident einen stärkeren Fokus auf die Produktionsleistungen im Binnenmarkt zu legen, sodass niedrige Energiepreise erzielt werden können.

Ein Exportüberschuss und damit größere THG-Mengen in Europa lassen vermuten, dass die US-Politik eher negativen Einfluss auf die Preisentwicklung haben könnte.

4. Umsetzung der RED III:

Eine ambitionierte Umsetzung der neuen EU-Richtlinie könnte die THG-Quote langfristig erhöhen und höhere Prämien schaffen. Viele Branchenverbände fordern daher eine ambitionierte Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie „RED III“ in nationales Recht. Dies könnte der THG-Quote weiteren Auftrieb geben. Vor allem sollte zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor bereits 2030 eine THG-Minderung von 30 Prozent erzielt werden. Unter Berücksichtigung der Mehrfachanrechnung sollte im Gesetz eine THG-Minderung von 35 Prozent festgelegt werden. Eine höhere THG-Quote in Kombination mit einem langfristigen Zielpfad bis beispielsweise 2045 und weitere zusätzliche Maßnahmen würde E-Mobilisten höhere THG-Prämien garantieren.

5. Wegfall von fälschlichen UER-Zertifikaten:

Mit dem Ende dieser Zertifikate könnte sich der Markt stabilisieren und E-Mobilität attraktiver werden.

Zusätzlich zu den herkömmlichen THG-Zertifikaten, die durch den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge generiert werden, gab es bisher auch UER-Zertifikate (Upstream Emission Reduction). Diese Zertifikate kommen aus Projekten zur Emissionsreduktion in der Lieferkette fossiler Brennstoffe, wie z. B. durch den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Rohölförderung. Solche UER-Zertifikate waren über die letzten Jahre in zahlreiche Skandale verwickelt und gaben verpflichteten Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, mit ihrer Hilfe die Anforderungen der THG-Quote zu erfüllen. Dadurch reduzierten sie den Preis für THG-Zertifikate aus Strom. Da laut dem Umweltbundesamt diese Zertifikate künftig nicht mehr verfügbar sein werden, könnte sich der Preis für die THG-Quote 2025 stabilisieren und für E-Mobilisten sowie Fuhrparkbetreiber attraktiver gestalten.

Fazit: Ein Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität

Das Bundeskabinett hat mit der Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der THG-Quote beschlossen. Durch die Aussetzung der Übertragbarkeit von THG-Quoten für 2025 und 2026 möchte die Regierung sicherstellen, dass die jährlichen Reduktionsziele mit aktuellen Maßnahmen erreicht werden und nicht durch Übererfüllungen aus der Vergangenheit gedeckt sind. Diese Entscheidung hat das Potenzial, den Markt für erneuerbare Kraftstoffe zu beleben und Investitionsanreize für die Elektromobilität und erneuerbare Energien zu setzen. Dies ist ein Schritt zur Einhaltung der wachsenden EU-Vorgaben und unterstützt Deutschland dabei, seine Klimaziele im Kraftstoffsektor zu erreichen. Die Sofortmaßnahme macht Hoffnung, dass langfristig der Ausbau erneuerbarer Energien im Verkehrssektor weiter gefördert wird, stärkt die wirtschaftliche Lage von Anbietern im THG-Markt und unterstützt den Weg zur angestrebten 25-prozentigen THG-Quote im Jahr 2030.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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