THG-Anbieter wechseln: Was gilt es zu beachten?

25.04.2023 · THG-Quote

Von Artemij Bussovikov

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Die Anzahl an THG-Quotenanbieter hat in den letzten 18 Monaten einen starken Anstieg erfahren. Mit zunehmender Anzahl an Anbietern kann es jedoch schwierig sein, den Überblick zu behalten. Daher ist es wichtig, zu wissen, worauf man bei einem potenziellen Wechsel achten sollte.

Privatkunden

Wir empfehlen ausdrücklich die AGB zu lesen. Bei Unternehmen schauen sich die Rechtsabteilungen die Vertragstexte an. Privatkunden sollten aber laut Stiftung Warentest ebenfalls genau hinschauen:

  • Erstvertragslaufzeit: Sie ist nicht länger als der Zeitraum, für den die Registrierung beim Umweltbundesamt gilt.
  • Vertragsverlängerung: Eine automatische Verlängerung ist ausgeschlossen.
  • Risikobegrenzung: Der Anbieter darf die Risiken des Geschäfts nicht auf Kunden abwälzen, indem er sich in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) vorbehält, keine Prämie auszuzahlen, wenn er keinen Abnehmer für das Zertifikat findet.
  • Prämienhöhe: Beteiligt der Anbieter den Kunden prozentual an der Prämie (flexible Prämie), muss er einen Mindestauszahlungsbetrag garantieren.
  • Auszahlungszeitpunkt: Der Anbieter muss in seinen AGB einen eindeutig definierten Auszahlungszeitpunkt oder Prämienanspruch nennen.

B2B-Kunden

Mit B2B-Kunden werden oft individuelle und längerfristige Verträge ausgehandelt, die schwieriger zu vergleichen sind. Der Leistungsumfang des Vertrags spielt hier eine wesentlich größere Rolle als im Privatkundengeschäft.

Für viele Unternehmen ist es wichtig zu wissen, dass carbonify Business Solutions durch sein großes und diversifiziertes Leistungsportfolio seinen Kunden optimale Voraussetzungen für den Quotenhandel und entsprechend hohe Erlöse garantiert.

Transparenz und offene Kommunikation

Für carbonify spielt auch ein weiterer Aspekt eine wichtige Rolle: Wenn Euch die Themen nachhaltige Mobilitätswende und Klimaschutz genauso am Herzen liegen wie uns, verstehen wir es als selbstverständlich an Sie transparent und offen über den Quotenmarkt zu beraten.

Wir sprechen offen über aktuelle Marktpreise, unsere Einschätzung des Gesamtmarktes und die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen an die THG-Quote.

Ihr solltet darauf achten, dass der THG-Anbieter unabhängig von Mineralölkonzernen ist und der THG-Quotenvermittler Ihrer Wahl eine neutrale Rolle hat und transparent zwischen den verschiedenen Akteuren am Quotenmarkt agiert.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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