Wie entwickelt sich die THG-Quote: Planungssicherheit bis 2040?
23.12.2025 · THG-Quote
Von Marc Cousins

TL;DR
- Die THG-Quote wird im Rahmen der RED III bis 2040 schrittweise auf rund 59 % angehoben und schafft langfristige Planungssicherheit.
- E-Mobilität und Ladeinfrastruktur profitieren, da erneuerbarer Strom weiterhin anrechenbar ist und Erlöse kalkulierbar bleiben.
- Stabile Quotenwerte ab 2026 verbessern die Wirtschaftlichkeit von Ladeprojekten und Flottenstrategien.
- Verbindliche Unterquoten für RFNBOs (grüner Wasserstoff, E-Fuels) fördern einen technologieoffenen Markthochlauf.
- Unternehmen können Investitionen, THG-Quotenhandel und Ausbaupläne langfristig und risikoärmer ausrichten.
THG-Quote bis 2040: Planungssicherheit für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik im Verkehrssektor. Mit dem Kabinettsentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote im Rahmen der RED III legt die Bundesregierung nun einen klaren Rechtsrahmen bis 2040 vor. Der Kabinettsbeschluss muss noch im ersten Quartal 2026 verabschiedet werden, bringt aber bereits Hoffnung in die Märkte. Besonders für Unternehmen im Bereich vollelektrischer Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur bietet dies langfristige Planungssicherheit.
Kabinettsentwurf THG-Quote: Was ändert sich?
Der Kabinettsentwurf sieht vor:
- Stufenweise Anhebung der THG-Quote bis 2040 auf rund 59 %, um die nationalen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die THG-Quote 2026 steigt auf 12%.
- Verbindliche Unterquoten für E-Fuels und grünen Wasserstoff (RFNBOs), die den Hochlauf synthetischer Kraftstoffe und erneuerbarer Energieträger fördern.
- Strenge Nachweis- und Kontrollpflichten, inklusive Vor-Ort-Kontrollen und Akkreditierungspflicht für Zertifizierungsstellen.
Diese Regelungen schaffen einen verlässlichen Rahmen für die gesamte Branche – von Kraftstoffherstellern über Elektrofahrzeugbauer bis hin zu Ladeinfrastruktur-Anbietern.
Planungssicherheit für E-Mobilität
Die THG-Quote unterstützt die Elektromobilität, weil erneuerbarer Strom für vollelektrische Fahrzeuge anrechenbar ist. Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur profitieren von:
- Kalkulierbaren Einnahmen durch den Verkauf von THG-Quoten,
- klaren Vorgaben für die Anrechnung erneuerbaren Stroms,
- und Verlässlichkeit bei Investitionsentscheidungen in Ladeinfrastruktur.
Unternehmen können somit ihre Flottenstrategie, Ladeprojekte und Geschäftsmodelle langfristig planen, ohne auf kurzfristige politische Änderungen reagieren zu müssen.
Chancen für Ladeinfrastruktur-Anbieter
Für Betreiber von Ladestationen bedeutet die THG-Quote:
- Stabile Quotenpreise bereits für die THG-Quote 2026 verbessern die Rentabilität von Ladeprojekten.
- Investitionen in neue Ladepunkte werden durch planbare Quotenwerte abgesichert.
- Die Verbindung von THG-Quote mit RFNBO-Unterquoten fördert die Integration von grünem Wasserstoff und E-Fuels, sodass Infrastruktur langfristig auf die klimafreundliche Verkehrswende ausgerichtet werden kann.
Branchen- und Verbandsreaktionen
- Die mittelständische Energiewirtschaft (MEW) begrüßt die Planbarkeit bis 2040 ausdrücklich und sieht darin klare Perspektiven für Investitionen und Marktentwicklung.
- Umweltverbände und NGOs kritisieren, dass die Quote allein nicht automatisch zu maximaler Klimawirkung führt und E-Fuels im Pkw-Bereich energiepolitisch ineffizient sein könnten.
- Die Bundesregierung setzt bewusst auf eine Kombination aus E-Mobilität, grünen Wasserstoffen und synthetischen Kraftstoffen, um den Übergang zu klimafreundlicher Mobilität zu beschleunigen.
Strategische Bedeutung für Unternehmen
Mit der langfristigen Planbarkeit bis 2040 können Unternehmen:
- Elektrofahrzeugflotten ausbauen,
- Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht erweitern,
- THG-Quotenhandel gezielt nutzen,
- und Investitionsrisiken reduzieren.
Für die deutsche E-Mobilitätsbranche ist dies ein entscheidender Vorteil im internationalen Wettbewerb.
Fazit: Die THG-Quote als strategischer Hebel
Die THG-Quote bis 2040 schafft einen klaren, langfristigen Rahmen für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur. Unternehmen profitieren von:
- Verlässlichen Anrechnungsregeln für erneuerbaren Strom,
- klaren Investitionssignalen,
- stabilen Einnahmen aus THG-Quoten,
- und einer strategischen Orientierung für die nächsten zwei Jahrzehnte.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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