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Die THG-Quote steigt verbindlich auf 59 % bis 2040 und setzt die RED-III-Vorgaben um. Erfüllungsoptionen werden eingeschränkt, Strom und RFNBOs gewinnen an Bedeutung. Für öffentliche Ladepunkte gelten strengere Melde- und Zuständigkeitsregeln ab 2026. RFNBO-Mindestquoten und Pönalen verändern Nachfrage und Marktpreise deutlich. Die parlamentarische Bestätigung entscheidet über Stabilität und Planbarkeit ab 2026.
Bundesregierung beschließt Gesetzesnovelle zur
Treibhausgasminderungsquote
Das Bundeskabinett hat am 10.12.2025 auf Vorschlag von Bundesminister Carsten Schneider das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Dieses Dokument bietet eine fachliche, kompakte Einordnung der regulatorischen Änderungen der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) mit Fokus auf Auswirkungen für Marktteilnehmer im Bereich Kraftstoffe, Elektromobilität und erneuerbare Energien.
1. Allgemeine Änderungen der THG-Quote
Schrittweise Erhöhung der THG-Quote bis 2040
Die verpflichtende THG-Quote wird langfristig auf 59 % bis zum Jahr 2040 angehoben. Dies entspricht einem erneuerbaren Energieanteil von 62 % im Verkehrssektor gemäß RED III.
Marktentwicklung und Einschränkung von Erfüllungsoptionen
Durch den Ausschluss von Palmöl-Reststoffen, strengere Zertifizierungsanforderungen sowie verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen ist von einer steigenden Nachfrage nach alternativen Erfüllungsoptionen wie Strom und RFNBO-Wasserstoff auszugehen.
Die Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe entfällt. Erneuerbare Kraftstoffe sind nur noch anrechenbar, wenn Produktionsstätten staatlich kontrollierbar sind.
Meldefristen
Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Hauptzollamt wird auf den 1. Juni des Folgejahres verschoben. Die Fristen beim Umweltbundesamt bleiben unverändert.
2. Strom und Elektromobilität
Änderungen für Betreiber öffentlicher Ladepunkte
Mengen aus öffentlichen Ladepunkten können nur noch einmal jährlich beim Umweltbundesamt gemeldet werden. Pro Ladepunkt ist künftig nur noch ein THG-Quotendienstleister zulässig.
Die EVSE-ID wird verpflichtender Bestandteil der Meldung. Fehlerhafte oder unvollständige Daten im Ladesäulenregister können zur Ablehnung der gesamten Meldung führen. Eine Vorabprüfung der Daten wird ausdrücklich empfohlen.
EE-Eigenverbrauch mit Batteriespeicher
Klarstellung: Lokal erzeugter Strom aus PV- oder Windanlagen kann auch dann mit höherer Einsparung angerechnet werden, wenn er vor der Abgabe an öffentlichen Ladepunkten zwischengespeichert wird.
3. RFNBO-Wasserstoff (Renewable Fuels of Non-Biological Origin)
Einführung verbindlicher Mindestquoten
Ab 2026 gelten verbindliche RFNBO-Mindestquoten mit ansteigendem Zielpfad bis 2040.
Zusätzlich wird ab 2026 eine Pönale auf energetischer Basis in Höhe von 120 €/GJ eingeführt. Bis2031 wird die energetische Menge von RFNBO mit dem Faktor 3 angerechnet, anschließend erfolgt eine schrittweise Absenkung auf Faktor 1 bis 2040.
Zertifizierung und Importregelungen
RFNBO-Wasserstoff ist nur anrechenbar bei EU-Zertifizierung (z. B. REDcert EU, ISCC EU), möglichen Vor-Ort-Kontrollen und Einhaltung der EU-Delegierten-Rechtsakte zum Strombezug. Diese Anforderungen gelten auch für importierte RFNBOs.
Rolle der Raffinerien
Raffinerien können RFNBO-Wasserstoff als Zwischenprodukt einsetzen und selbst als Inverkehrbringer auf die THG-Quote anrechnen. Dies macht Raffinerien zu zentralen Nachfragern.
4. Politischer Prozess und Gesetzgebungsverfahren
Parlamentarischer Prozess
Der Kabinettsbeschluss sieht eine rückwirkende Inkraftsetzung zum 01.01.2026 vor. Dafür muss der Gesetzesvorschlag im Bundestag beschlossen und verabschiedet werden. Dies ist aktuell für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Sollte es zu Verzögerungen oder Uneinigkeiten zwischen den Parteien kommen, könnte die rückwirkende Inkrafttretung zum 1. Januar 2026 fraglich sein. Eine parlamentarische Bestätigung des Kabinettsbeschlusses ist entscheidend für eine nachhaltige Stabilisierung des THG-Quotenmarkts über die nächsten Jahre.
Dieses Dokument dient ausschließlich der fachlichen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.