29.02.2024 · Energie- und Verkehrswende
Von Melissa Hiltl
Bis 2030 sollen nach den Plänen der deutschen Bundesregierung mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen – und das bei steigendem Verbrauch. Erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft unterliegen aber schwankenden Erzeugungsleistungen. Die potenzielle Lücke zwischen Erzeugung und Verbrauch vor allem im Hinblick auf die Grundlast lässt sich ohne große Stromspeicher nicht schließen.
Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist nur die eine Seite der Energiewende. Auf der anderen Seite stehen Stromspeicher, welche überschüssige Energie speichern und so die bedarfsgerechte Versorgung von Haushalten oder Industrie gewährleisten können.
Doch wie kann der Ausbau der erneuerbaren Energien gelingen? Und welche Rolle spielen Stromspeicher dabei? Erfahrt mehr darüber in unserem Beitrag.
Erneuerbare Energien umfassen alle Arten der Energiegewinnung, die sich auf natürlichem Weg regenerieren. Deshalb werden sie auch als regenerative Energien bezeichnet. Darunter fallen laut Umweltbundesamt:
Im Gegensatz zu fossilen Energien wie Stein- und Braunkohle, Erdöl, Erdgas und Kernenergie sind erneuerbare Energien (theoretisch) unendlich nutzbar. Denn, wie der Name sagt, erneuern sie sich. Gleichzeitig sind sie von natürlichen Gegebenheiten wie Wind und Sonne abhängig, wodurch sie Schwankungen unterliegen.
Eine große Unsicherheit bei erneuerbaren Energien ist, dass sie abhängig von ihrer natürlichen Verfügbarkeit sind. Sie können nicht wie fossile Rohstoffe abgebaut und bei Bedarf in Kraftwerken verbrannt werden, um Energie zu erzeugen. In zentraleuropäischen Ländern wie Deutschland sinkt die Leistung von Solarenergie im Winter oder an verregneten Tagen stark ab. Ebenso bieten manche Teile von Deutschland nicht genug Wind, sodass es sich nicht lohnt, dort Windenergie auszubauen.
Bis 2030 sollen 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs über regenerative Energien gesichert werden. Damit die Klimaziele im Energiesektor über die Energiewende erreicht werden können, ist es in Zukunft notwendig, überschüssigen Strom von guten Tagen für schlechte Zeiten zu speichern und so die Versorgung zu garantieren.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/energiewende-beschleunigen-2040310
Hier kommen Stromspeicher ins Spiel! Stromspeicher sind Systeme für erneuerbare Energien, welche erzeugte Energie aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt – wenn der Bedarf besteht – wieder abgeben. Da sie in Überschussphasen erzeugte Energie für den späteren Verbrauch speichern, sind sie eine der zentralen Schlüsseltechnologien für die Energiewende.
Normalerweise wird die Energie wieder so abgegeben, wie sie aufgenommen wird. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Energie während der Speicherung umzuwandeln: zum Beispiel von mechanischer in chemische Energie.
Aktuell sind Pumpspeicherkraftwerken die dominante Technik, um elektrische Energie aus Photovoltaik oder Windenergie zu speichern. Bei Angebotsspitzen verwendet man den überschüssigen Strom, um damit Wasser in ein Becken bergauf zu pumpen. Wird wieder Strom benötigt, lässt man das Wasser wieder ab, wodurch eine Turbine Strom erzeugt. Pumpspeicherkraftwerke sind sehr effizient, aber die infrage kommenden Standorte sind begrenzt, da sie nur an Stauseen bzw. Talsperren funktionieren.
Eine weitere stationäre Lösung ist die Speicherung über Batteriespeicher wie Lithium-Ionen-Batterien. Diese funktionieren als Stromspeicher vor allem in kleineren Anlagen und in der privaten Nutzung für z. B. hauseigene Photovoltaikanlagen. Manche Unternehmen arbeiten bei kleinen und mittleren Anlagen mit recycelten E-Auto-Batterien, weil diese, nachdem sie nicht mehr genug Leistung für den Fahrbetrieb haben, noch bis zu 10 Jahre im stationären Betrieb genutzt werden können.
Durch die Weiterverwendung von recycelten E-Auto-Batterien als Stromspeicher entsteht eine Kreislaufwirtschaft und die Verkehrswende geht Hand in Hand mit der Energiewende. Denn mit dem voranschreitenden Umstieg wird eine zentrale Herausforderung der Energiewende, dass trotzdem beständig und flächendeckend Energie vorhanden ist.
Neben stationären Speicherlösungen gibt es auch die Idee, Elektroautos als Speicher zu nutzen, die mit erneuerbaren Energien geladen und an verschiedenen Orten genutzt werden können.
Quelle: https://senec.com/de/magazin/energiespeicher-der-zukunft
Im Fall von elektrischer Energie aus regenerativen Quellen unterscheidet man zwischen zwei Speicherungsarten:
Hierzu zählen Pumpkraftwerke, Druckluftspeicher sowie Batteriespeicher. Der Zweck von Kurzzeitspeichern ist, dass sie mehrmals am Tag Energie aufnehmen und auch wieder abgeben. Denn Kurzzeitspeicher dienen zumeist als kurzfristige Unterstützung für das Stromnetz als sogenannte Leistungsspeicher. Zum Beispiel zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes durch den kurzfristigen Ausgleich fehlender Energie oder als Kurzschlussstromquelle. Ebenso können sie zur Weitergabe von Energie verwendet werden, zum Beispiel in der Produktion. In dem Fall wäre es ein sogenannter Verschiebespeicher zum Ausgleich des Tagesgangs. Solaranlagen liefern ihre meiste Leistung mittags, aber am frühen Abend ist eine weitere Nachfragespitze, die abgedeckt werden muss.
Unter Langzeitspeicher fallen Speicherlösungen, die über Wasserstoff bzw. Methan funktionieren und große Speicherkraftwerke. Hier wird Energie langfristig über Tage und Wochen gespeichert. Langzeitspeicher sollen die jahreszeitlichen Schwankungen abfangen und sind deshalb eine Schlüsseltechnologie für erneuerbare Energien und die Energiewende.
Photovoltaikanlagen erzeugen im Januar nur etwa ein Zehntel so viel Energie wie im Juni. Gleichzeitig ist der Stromverbrauch im Winter höher. Dieses Defizit muss über gespeicherten Strom ausgeglichen werden. Außerdem müssen Langzeitspeicher sogenannte Dunkelflauten abdecken. Diese treten, wenn bei einer winterlichen Hochdrucklage kein Wind weht und die Sonne von einer Hochnebelschicht geblockt wird.
Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn die Stromspeicher der Zukunft diesen Anforderungen gerecht werden. Vor allem Wasserstoff gilt als vielversprechende Technologie, weshalb die Bundesregierung mit ihrer nationalen Wasserstoffstrategie verstärkt auf Wasserstoff als Energiespeicher setzt.
Auch die Elektromobilität ist ein Energiespeicher der Zukunft: Es werden mit dem Ausbau der E-Mobilität immer mehr Batteriespeicher auf den Straßen unterwegs sein. Diese können bei Bedarf vom Stromnetz angezapft werden (bidirektionales Laden) sowie später im stationären Betrieb weiterverwendet werden.
Batteriespeicher sind, nicht zuletzt, weil sie dezentral mit erneuerbaren Energieanlagen gekoppelt werden können, von großer Wichtigkeit – z. B. für Privathaushalte. Für eine flächendeckende Energiewende mit Deckung der Grundlast hingegeben braucht es technische Innovationen für größere Speicherlösungen.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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