+++ Neu: Mehr THG-Prämie für schwere Nutzfahrzeuge! Sichere Dir jetzt min. 2.470€ für die Fahrzeugklasse N2 und sogar min. 4.000€ für die Fahrzeugklasse N3+++
Starten!

News & Tipps zum Thema E-Mobilität

Das branchenführende Informationsportal rund um die Themen THG-Quote, Elektromobilität, E-Flotten, Energie- und Verkehrswende. Ob aktuelle News, Kurzberichte oder ausführliche Beiträge, all das findest Du hier. Viel Spaß beim Lesen!

Der neueste Beitrag:

Gebrauchte E-Autos kaufen: Worauf sollte man achten?

Der Neukauf eines E-Autos kann je nach Modell, Marke und eigenem Vermögen eine große Investition sein. Mittlerweile sind E-Autos schon so lange in der Automobilbranche vertreten, dass sich ein Gebrauchtwagenmarkt gefestigt hat. Wir wollen diesen Fragen auf den Grund gehen und stellen Euch mit diesem Beitrag einen Ratgeber zu verfügen, den ihr vor Eurem Gebrauchtwagenkauf nutzen könnt.

Unterschiede: Sind CO₂-Bilanz, Klimabericht und Nachhaltigkeitsbericht nicht das gleiche?

Wegen der Aktualität dieser Begriffe möchten wir sie genauer definieren und Fragen beantworten wie: Wie unterscheiden sie sich? Sind sie für Unternehmen in Deutschland Pflicht? Was sagen sie aus? Wie ist der Bezug zu diesen Berichten und Bilanzen?

Verkehrswende: Die wichtige Rolle der THG-Quote

Um den Klimaschutz ganzheitlich zu denken, benötigen wir massive Emissionseinsparungen in sämtlichen Sektoren, neben emissionsfreier Energieproduktion und klimaneutralen Unternehmen ist auch die Verkehrswende ein starker Hebel.

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

Weitere Fragen?

Schreib uns!

Mit unserem kompetenten Team kommst Du immer ans Ziel! Schreib uns gerne Dein Anliegen und Du kriegst werktags innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

image

Janine

Kundenberaterin

info@carbonify.de