23.11.2023 · Elektromobilität
Von Alischa Knüttel
In den letzten Jahren hat sich die E-Mobilität rasant durchgesetzt und die Entwicklung ist noch lange nicht am Ende. Neben dem sauberen Fahren mit Strom, der Zugang zu Fördermitteln und der Möglichkeit zur Registrierung der THG-Quote, bieten sich noch weitere Vorteile.
Über einen der Vorteile wollen wir in diesem Beitrag genauer eingehen: Was ist Vehicle to Grid (V2G)?
Vehicle to Grid oder kurz V2G bezeichnet das Prinzip, dass das E-Auto neben dem Fahren auch als Stromspeicher genutzt werden kann. Im Durchschnitt werden Fahrzeuge in Deutschland ca. eine Stunde pro Tag bewegt, den Rest der Zeit verbringen sie auf öffentlichen Parkplätzen oder geparkt in der heimischen Garage oder Einfahrt.
Vehicle to Grid Konzepte zielen genau darauf ab und wollen E-Autos in der Standzeit einen wertvollen Nutzen geben.
Das Konzept basiert auf der intelligenten Einbindung in das Stromnetz, wenn es denn nötig ist. So kann das E-Auto zum Fahren geladen werden, aber auch, um Strom an passenden Zeiten wieder in das Stromnetz einzuspeisen.
Bei einer DC-Ladestation, mit der das E-Auto direkt Gleichstrom lädt, ist das Entladen mit V2G effizienter als beim AC-Laden mit Wechselstrom, da bei AC das E-Auto zusätzlich Energie aufwenden muss, um den Strom wieder umzuwandeln.
Bei V2H (Vehicle to Home) geht es vor allem darum, den Energieverbrauch im Eigenheim durch das E-Auto zu optimieren. Bei V2B (Vehicle to Building) passiert dasselbe, nur im größeren Stil. Hier kommen E-Flotten und die Optimierung von Gebäudekomplexen zum Einsatz.
V2X (Vehicle to X) ist dabei ein Überbegriff und steht für die Verwendung des E-Autos als Stromspeicher. Unterschiedlich sind dabei nur die Zwecke, wofür der gespeicherte Strom in der E-Auto-Batterie verwendet wird.
V2G ist eine spezielle Form des bidirektionalen Ladens eines Elektroautos, mit dem der Strom aus dem Akku zur Stabilisierung des Stromnetzes genutzt wird. Bei Bedarf kann das Auto sowohl überschüssigen Strom aus dem Netz entnehmen als auch Strom abgeben. Besonders große Mengen Strom im Netz gibt es bei viel Sonne und Wind durch die Erzeugung der Photovoltaik- und Windkraftanlagen. In diesen Zeiten wird der Strom nicht nur „grün“, sondern meistens auch sehr günstig erzeugt. Das Elektroauto trägt dazu bei, Strom in den Zeiten verfügbar zu machen, in denen nur wenig Strom aus erneuerbaren Energien im Netz verfügbar ist („Dunkelflaute“).
So kann der Ausbau von erneuerbaren Energien, neben herkömmlichen Stromspeichern, voranschreiten. Damit kann Vehicle to X eine Lösung für unser Stromspeicherproblem bei der Energiewende sein.
Mit der Speicherung des Stroms aus erneuerbaren Energien und Nutzung für spätere „Dunkelflauten“ schafft man weitere Unabhängigkeit von fossiler Stromerzeugung durch Kohle oder Erdgas. Damit trägt man aktiv zur Energiewende in Deutschland bei.
Zusätzlich kann man durch dieses Verfahren etwas Geld verdienen bzw. seine Stromrechnung optimieren. Wenn z. B. das E-Auto über Nacht mit der Wallbox auflädt, während kaum Strom verbraucht wird, ist es dementsprechend etwas günstiger als tagsüber. Ebenso kann das Elektroauto von sehr niedrigen Preisen an der Strombörse profitieren und den Strom für den Akku teilweise kostenlos laden.
Leitet man den Strom dann am Tag wieder zurück ins Stromnetz, ist er mehr wert und so spart man an der Stromrechnung. Laut Studien kann es bei regelmäßiger Nutzung dieses Prinzips zu Einsparungen bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr kommen.
Auch ein großer Vorteil: Ein vollgeladenes E-Auto kann zukünftig bei Stromausfällen für die Notstromversorgung sorgen. Dabei kann die Batterie des E-Autos den Energiebedarf eines Einfamilienhauses für mehrere Tage decken. Auch ohne Stromausfall kann V2H einen Teil von Energieautarkie ermöglichen.
Um V2X zu nutzen, muss das E-Fahrzeug und die Wallbox über die Möglichkeit des bidirektionalen Ladens verfügen. Aktuell können das noch relativ wenige Fahrzeugmodelle. Die Tendenz steigt allerdings an, da auch die Hersteller das Potenzial für V2X erkannt haben.
Die E-Auto-Batterien könnten mit V2X eine kürzere Lebensdauer haben. Wenn man den Prozess allerdings intelligent steuert, ist die Auswirkung sehr gering. Der Verschleiß der Batterie ist bei einer Ladung zwischen 20 und 80 % am geringsten. Durch die regelmäßige Nutzung des Akkus könnte sich die Lebensdauer des Akkus im Gegensatz zur Nichtnutzung sogar verlängern. Hierfür sind allerdings noch praxisnahe Studien nötig.
Ein weiteres Problem könnte entstehen, wenn man ungeplant das E-Auto zum Fahren nutzen muss. Dann kann es sein, dass der Akku nicht voll ist und sich die Reichweite verringert. Dank dem mittlerweile guten Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, lässt sich das E-Auto flott an einer der vielen Schnellladestationen nachladen.
Es braucht aber noch viel Forschung und auch das Zutun von Herstellern, Stromanbietern und E-Mobilisten, damit sich V2X flächendeckend durchsetzen kann. Zudem müssen sich noch Standards etablieren und regulatorische Vorgaben festlegen.
Wenn all das gegeben ist, können unsere E-Autos noch zu viel mehr fähig sein als zum Fahren oder dem Verkaufen von THG-Quoten. Sie können als Stromspeicher die Energiewende unterstützen!
Weitere Neuigkeiten zum bidirektionalen Laden bzw. V2X könnt ihr auch bei unserem Blog-Partner elektroautofahrer.net nachlesen.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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