14.02.2024 · THG-Quote
Von Alischa Knüttel
Der Umstieg auf Elektromobilität von Nutzfahrzeugen und Bussen bietet für Unternehmen und Gewerbetreibende zahlreiche Vorteile. Neben dem offensichtlich ökologischen Zugewinn lohnt sich der Umstieg auf E-Fahrzeuge auch wegen finanzieller Anreize durch die THG-Quote.
Die jährlich ausgezahlte Prämie bietet Unternehmen mit E-Nutzfahrzeugen oder E-Bussen eine Möglichkeit, den Umstieg auf Elektromobilität zu refinanzieren. Außerdem können Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbstständige und sogar Kommunen mit Nutzfahrzeugen mit steuerlichen Vergünstigungen rechnen, weil sich E-Fahrzeuge als Geschäftswagen klassifizieren.
Doch für welche Fahrzeugklassen genau gibt es die THG-Prämie?
Und inwiefern lohnt sich der Ausbau von eigener Ladeinfrastruktur zum Tanken der Nutzfahrzeuge und Busse?
Im Nachfolgenden liefern wir auf alle relevanten Informationen, welche quotenberechtigten Fahrzeugklassen von der THG-Prämie abgedeckt werden und wie sich die Höhe der Quote für Nutzfahrzeuge und Busse zusammensetzt.
Die deutsche Regierung hat mit der Einführung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein regulatorisches Instrument geschaffen, das den Handel mit Emissionszertifikaten ermöglicht. Mithilfe des THG-Quotenhandels wird eine Umverteilung von der Mineralölindustrie in Richtung erneuerbare Energien und E-Mobilität erwirkt.
Das Hauptziel der Maßnahme besteht darin, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu reduzieren und quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölkonzerne dazu zu verpflichten, CO₂-Emissionen zu senken.
Dafür haben diese unterschiedlichen Erfüllungsoptionen, wie beispielsweise das Beimischen von Biokraftstoffen zu Diesel- und Ottokraftstoffen oder die Investition in E-Mobilität und Ladestrom. Gleichzeitig können quotenverpflichtete Unternehmen Quoten über den Handel „erwerben“, um ihre THG-Minderungsquote zu erreichen.
Andersherum können E-Mobilisten und Betreiber von Ladestrom ihre CO₂-Einsparungen über die Quote an quotenverpflichtete Unternehmen „verkaufen“.
Unter quotenberechtigte Fahrzeugklassen fallen E-Transporter, E-Nutzfahrzeuge, E-LKWs sowie E-Busse. Also sind alle Fahrzeugklassen von N1 bis M3 in den THG-Quotenhandel einbezogen.
Die Prämie variiert jedoch nach Fahrzeugklasse und wird anhand der Treibhausgasemissionen berechnet. Je niedriger die Emissionen eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem herkömmlich betriebenen Fahrzeug sind, desto höher fällt die Prämie aus.
Somit steigt die jährliche Prämie mit der Größe der Fahrzeugklasse. Die höchste Quote fällt für Busse an, weil deren Emissionen im Vergleich zu einem Verbrennermodell markant sinken.
Als Basispreis zur Berechnung der THG-Quote für Nutzfahrzeuge und Busse gilt die Klasse M1 (E-PKW). Für die anderen Fahrzeugklassen wird dieser Wert mit festgelegten Faktoren multipliziert.
Um die Verkehrswende weiter voranzutreiben, erhielten die Fahrzeugklassen N2 und N3 im Jahr 2023 eigene Schätzwerte. Diese hatten bis dahin denselben Schätzwert wie ein E-PKW und wurden über diesen abgerechnet.
Seit 2023 gilt folgender Berechnungswert für die Klassen N1 bis M3:
E-Transporter (Fahrzeugklasse N1 bis 3,5 Tonnen) = 1,5 x M1
E-Nutzfahrzeug (Fahrzeugklasse N2) = 10,3 x M1
E-LKW (Fahrzeugklasse N3) = 16,7 x M1
E-Bus (Fahrzeugklasse M3) = 36x M1
Vollelektrische Kleintransporter und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen sind immer öfter das Fahrzeug der Wahl! Inzwischen gibt es eine große Bandbreite an Größen, Versionen und Modellen, sodass für jede Flotte etwas dabei ist.
Vor allem Gewerbetreibende und Logistikunternehmen legen täglich viele kurze Strecken zurück. Das ist einerseits anstrengend für Dieselmotoren und andererseits durch wiederholtes Stop-and-Go umweltschädlich.
Eine elektrifizierte Flotte emittiert beim Fahren und Halten keine Emissionen, bietet durch die Anmeldung als Firmenwagen steuerliche Vorteile und liefert über die jährlich ausgezahlte Prämie pro Fahrzeug attraktive Zusatzerlöse.
Für das Jahr 2024 bietet carbonify gemäß dem Berechnungswert eine THG-Quote für E-Transporter zwischen 100 und 130 Euro.
Unter Fahrzeugklasse N2 fallen jene LKWs und Kastenwagen, die der Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 12 Tonnen dienen. Diese kleineren LKWs und größeren Kastenwagen werden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Zuge von Nutzfahrzeugflotten finanziell gefördert. Ebenso in der Förderung enthalten ist der Ausbau von dazugehöriger Ladeinfrastruktur.
Zusammen mit der jährlich ausgezahlten Quote für E-Nutzfahrzeuge ergibt sich ein finanziell attraktives Paket zur Umrüstung von bestehenden Dieselfahrzeugen auf Elektroantrieb. Bei carbonify gibt es für das Jahr 2024 auf Klasse N2 E-Nutzfahrzeuge eine THG-Quote von 720 bis 920 Euro.
Aktuell gelten sie noch als schwer, teuer und unpraktisch: E-Lastkraftwagen sind im Straßenverkehr noch eine Seltenheit. Da in Deutschland viel Güterverkehr über LKWs abgewickelt wird, ist eine Ablöse von Dieselfahrzeugen langfristig notwendig.
Namhafte Lastwagenhersteller wie Scania, MAN, Volvo oder Renault planen baldige Verbesserungen an der klimafreundlichen Alternative mit Reichweiten bis zu 600 Kilometern.
carbonify bietet für E-LKWs eine THG-Quote zwischen 1160 und 1500 Euro für das Jahr 2024. Dadurch entsteht schon jetzt ein attraktiver Anreiz für die Umstellung auf E-Lastkraftwagen.
Die THG-Quote fällt bei Bussen mit Abstand am höchsten aus. Das liegt daran, dass Batteriebusse dank der hohen Gesamtenergieeffizienz deutliche Reduktionen von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Vor allem bei einem CO₂-armen Strommix, primär bestehend aus Ökostrom, macht sich der Unterschied bemerkbar. Mit einem Strommix aus 100 % erneuerbaren Energien emittieren Elektrobusse im günstigsten Fall nur 15 % der Treibhausgase eines Dieselbusses.
Aus ökologischer Perspektive trägt der Umstieg auf E-Busse im öffentlichen Nahverkehr stark zu einer nachhaltigen Mobilität in der Stadt bei. Denn hier werden oft Kurzstrecken zurückgelegt und Busse warten an Haltestellen, Ampeln oder im Berufsverkehr.
Für das Jahr 2024 bietet carbonify je nach Auszahlungsmodell für E-Busse eine Prämie in Höhe von 2500 bis 3200 Euro pro Jahr.
Einen extra Bonus können Unternehmen und Gewerbetreibende über hauseigene PV-Anlagen in Verbindung mit Ladeinfrastruktur erzielen. Dann besteht der getankte Strommix aus 100 % erneuerbaren Energien und der Umstieg auf E-Mobilität erzielt seine volle Wirkung. Außerdem sind die E-Fahrzeuge nicht mehr auf externe Ladestationen angewiesen, sondern können lokal versorgt werden.
Ein ökonomisches Plus ist, dass der Ausbau von Ladeinfrastruktur zur Versorgung von E-Nutzfahrzeugen und E-Bussen auch finanziell entlohnt wird. Denn quotenberechtigte Unternehmen können eine doppelte Anrechnung der THG-Quote erreichen, indem sie mit E-Fahrzeugen und Ladestrom am THG-Quotenhandel teilnehmen.
Einzige Voraussetzung für die Quote auf Ladestrom ist, dass die Ladesäulen halb öffentlich zugänglich sind. Das bedeutet, die private Ladesäule ist für bestimmte Zeiträume auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Beispielsweise nach Ladenschluss.
Die Umstellung auf E-Mobilität bei Nutzfahrzeugen und Bussen ist dank gezielter Forschung und Entwicklung zukunftsträchtig!
Eine Elektrifizierung der auf E-Nutzfahrzeuge und E-Busse kann sich für Unternehmen, Gewerbetreibende und sogar Gemeinden richtig lohnen. Dabei erwarten diese nicht nur ökologische Vorteile und ein positives Image, sondern ebenso Zusatzeinnahmen durch die Quote und steuerliche Vergünstigungen.
Der große Kostenvorteil von E-Fahrzeugen wie zum Beispiel der Fahrzeugklasse N1 ergibt sich vor allem aufgrund der niedrigen laufenden Kosten. Empfehlenswert ist eine Firmenflotte in Verbindung mit Ladeinfrastruktur, deren Ladestrom ebenfalls über die Quote verrechnet werden kann.
Durch Anbieter wie carbonify gestaltet sich die Abwicklung zudem einfach und unkompliziert.
carbonify unterstützt Unternehmen der Elektrifizierung ihrer Flotte, indem wir mit unserer Expertise helfen, Anschaffungskosten zu reduzieren sowie den Umstieg auf Elektrofahrzeuge und das Flottenmanagement reibungslos zu gestalten.
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und unterstützen Sie bei jedem Schritt des Umstellungsprozesses sowie der Abrechnung der jährlichen THG-Quote.
Für weitere Informationen und Beratung zum Thema Elektromobilität und Nutzfahrzeugumstellung stehen wir gerne zur Verfügung.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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