04.04.2024 · THG-Quote
Von Melissa Hiltl
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Als Voraussetzung zum Verkauf der THG-Quote 2024 gilt, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sind von der Quote ausgeschlossen. Abseits dessen können Halter folgender Fahrzeugklassen sowie Ladeinfrastrukturbetreiber die Quote beantragen. Quotenberechtigt sind:
Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Autos, Firmenwagen oder E-Flotten in Unternehmen handelt, solange es sich um quotenberechtigte Fahrzeuge handelt.
Für die Vermarktung der THG-Quote 2024 muss sich über das THG-Portal von carbonify registriert werden. In diesem Kundenportal wird der Fahrzeugschein in gut lesbarer Art hochgeladen, sodass dieser auf die Zulässigkeit als Elektrofahrzeug durch das Umweltbundesamt (UBA) zertifiziert werden kann. Für die Beantragung der Quote beim UBA benötigt carbonify die Vorder- sowie Rückseite des Fahrzeugscheins. Um die Bescheinigung der THG-Quote 2024 kümmert sich nach dem Hochladen des Fahrzeugscheins carbonify.
Mit der Registrierung im Kundenportal wird ein Vertrag mit carbonify über die Quote unter Geltung unserer AGB abgeschlossen. Mit diesem Vertrag werden die Rechte zur Vermarktung und Geltendmachung der zu beantragenden Quote an carbonify überschrieben, sodass carbonify die Quote auf dem THG-Quotenmarkt veräußern kann. carbonify reicht die Quoten nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Mal pro Monat gesammelt beim UBA ein.
Im normalen Verlauf wird carbonify die Prämie nach eingegangener Bestätigung der THG-Quote 2024 durch das Umweltbundesamt ausbezahlen. Somit hat sich der Prozess im Vergleich zur Quote 2023 nicht geändert – außer, dass carbonify dank der neuen Preismodelle für die THG-Quote 2024 auch eine Express-Prämie anbietet. Hierbei muss nicht auf die Bestätigung beim UBA gewartet werden, sondern die Auszahlung erfolgt binnen einer Woche. Nähere Informationen zu den Preismodellen finden sich weiter unten im Beitrag.
Die Einreichung der Quote beginnt vonseiten des Umweltbundesamts für das jeweilige Quotenjahr immer am 01.01. Bei carbonify ist die Registrierung für die THG-Quote 2024 ebenso längst möglich und wurde schon von Zehntausenden Elektromobilisten durchgeführt.
Die Frist zum Beantragen der THG-Quote 2024 beim UBA endet am 15.11.2024. Denn aufgrund der Neuerungen in der Bundes-Emissionsschutzverordnung von Juli 2023 kann die Quote nur noch bis 15.11. des aktuellen Quotenjahres beantragt werden.
Damit die fristgerechte Bearbeitung der THG-Quote 2024 gewährleistet werden kann, muss die Prämie über carbonify bis zum 30.10. registriert sein. Das bedeutet, bis dahin muss die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I des E-Fahrzeugs in lesbarer Art im carbonify-THG-Portal hochgeladen sein, damit carbonify die Quote nach Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist noch fristgerecht beim UBA einreichen kann.
Nach dem Upload des Fahrzeugscheins folgt eine interne Prüfung seitens carbonify. Wenn das E-Fahrzeug erfolgreich vorgeprüft ist, erfolgt die Einreichung beim UBA. Die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt beträgt aktuell zwischen 8 und 12 Wochen. Im Anschluss erhält carbonify eine Information über die Bescheinigung des UBA. Im carbonify Kundenportal können Nutzer sehen, ob ihr Quotenantrag erfolgreich zertifiziert wurde, was bei den allermeisten Kunden der Fall ist.
Nun veräußert carbonify die zertifizierten THG-Quoten am Quotenmarkt und zahlt an die Kundschaft aus. Hier richtet sich der Betrag dann nach dem gewünschten Preismodell.
Denn für die THG-Quote 2024 bietet carbonify drei neue Angebote! Durch die Aufschlüsselung nach Auszahlungsoptionen arbeiteten wir daran, trotz gesunkener Prämie höchste Transparenz und Fairness zu wahren, um unseren Kunden mehr Flexibilität zu geben. Danach gibt es für die Fahrzeugklasse M1 (E-Auto) je nach Preismodell zwischen 70 und 90 Euro plus 10 Euro Neukundenbonus:
Das alles hat Euch angesprochen und auf carbonify als Quotenvermittler neugierig gemacht? Dann zögert nicht lange! Registriert am besten jetzt Eure THG-Quote 2024 mit wenigen Klicks bei carbonify und profitiert von unserer langjährigen Expertise im Quotenhandel.
Ihr habt weitere Fragen? Wir sind gerne im Beratungsgespräch für Euch da! Ihr erreicht uns unter info@carbonify.de.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
info@carbonify.de