25.03.2024 · THG-Quote
Von Melissa Hiltl
Das Wichtigste zusammengefasst:
→ Für welche E-Roller es die THG-Quote gibt, haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst!
Alle zulassungspflichtigen E-Zwei- und Dreiräder qualifizieren sich für die THG-Quote. Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind dadurch erkennbar, dass sie einen Fahrzeugschein haben, welcher auch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ heißt. Auf dieser Bescheinigung zur Fahrzeugzulassung ist die entsprechende Fahrzeugklasse vermerkt.
Zulassungsfreie E-Roller bekommen die THG-Prämie jedoch nicht. Unter zulassungsfreie E-Roller fallen u.a. jene wendigen Stadt-Flitzer, die auf 45 km/h gedrosselt sind. Diese E-Roller qualifizieren sich seit einer Novelle vom 29.7.2023 zum 38. BImSchV nicht mehr für die Quote. Denn für die THG-Quote brauchen E-Roller einen eigenen Schätzwert für Emissionseinsparungen.
Falls zulassungsfreie E-Roller zukünftig einen eigenen Schätzwert für ihre Emissionseinsparung bekommen, ließe sich die Quote wieder beantragen. Bisher existiert ein solcher Schätzwert allerdings nicht und es ist auch nicht klar, ob es einen geben wird.
E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e sowie L4e sind laut Gesetz zulassungspflichtig und qualifizieren sich deshalb als E-Roller für die THG-Quote. Nicht quotenberechtigt sind L3e-A1 und L3e-B sowie L4e-A1 und B. Nachfolgend eine Tabelle für besseres Verständnis:
Für die Beantragung der THG-Quote auf E-Roller müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Registrierung der THG-Quote für E-Roller entspricht bei carbonify der Registrierung für alle anderen Fahrzeugklassen. Der Prozess ist genau derselbe: Nachdem der Fahrzeugschein im Kundenportal hochgeladen wurde, erfolgt eine Überprüfung der Zulässigkeit als Elektrofahrzeug durch das Umweltbundesamt (UBA). Abseits vom Hochladen der Fahrzeugpapiere müssen sich Kunden nicht um den Prozess kümmern, sondern carbonify übernimmt alle weiteren Schritte und die Abwicklung der Quote je nach gewünschten Preismodell.
Bei der THG-Prämie für E-Roller gelten bei carbonify dieselben Quotenpreise wie für E-Autos (Fahrzeugklasse M1). Das bedeutet, für das Abrechnungsjahr 2024 bietet carbonify als Anbieter zur Abwicklung der THG-Quote je nach Preismodell zwischen 70 und 90 Euro plus 10 Euro Neukundenbonus:
Neben der Berechtigung zur THG-Quote bieten E-Roller sowie E-Motorräder eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber konventionellen Benzin- oder Diesel-Motorrädern. Elektrische Zwei- und Dreiräder werden gerne für den Stadtverkehr angeschafft, wo die Strecken kurz und Parkplätze begrenzt sind. Für diesen engen urbanen Raum, eine umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zu konventionellen Rollern. Da der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stetig vorangeht, gewinnen E-Roller sowie E-Motorräder weiter an Attraktivität als zukunftsträchtige Form der Mobilität. carbonify hat nachfolgend einige der Vorteile zusammengefasst:
Wähle eine Kategorie
Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
Weitere Fragen?
Schreib uns!
Mit unserem kompetenten Team kommst Du immer ans Ziel! Schreib uns gerne Dein Anliegen und Du kriegst werktags innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.
Vanessa
Kundenberaterin
info@carbonify.de