Elektroauto-Förderung: Das erwartet dich 2025

02.05.2025 · Elektromobilität

Von Alischa Knüttel

Foto des Alischa Knüttel
E-Auto, Geldübergabe und Deutschlandkarte vor Laptop-Meeting-Hintergrund

Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung die Elektroauto-Förderung eingestellt. Seitdem ist Schluss mit der beliebten Umweltprämie für Elektroautos. Das Resultat? Die Zulassungszahlen neuer Elektrofahrzeuge sind stark zurückgegangen. Nun geht es in die zweite Runde: Geplant ist eine neue Förderung für Elektroautos im Jahr 2025, die die Elektromobilität deutlich attraktiver machen soll.

Auch die THG-Quote für 2025 könnte nach aktuellen Prognosen wieder ansteigen.

Was du jetzt über die staatliche Förderung für Elektroautos wissen musst und wie ein möglicher Zuschuss für dein neues Elektroauto aussehen kann, erfährst du im folgenden Beitrag.

Was ist die Elektroauto-Förderung?

Die Förderung von Elektroautos in Deutschland unterlag in den letzten Jahren einem mehrmaligen Wandel. Ungeachtet dessen bleiben die grundlegenden Ziele gleich: Sie sollen den Übergang zur Elektromobilität unterstützen und den CO₂-Ausstoß reduzieren. Ein zentrales Instrument war hierfür die Umweltprämie für Elektroautos, die den Kauf finanziell erleichtern sollte.

Der Umweltbonus bis Dezember 2023

Die staatliche Förderung für Elektroautos wurde 2016 als sogenannte Umweltprämie bzw. Umweltbonus eingeführt und richtete sich an Käufer von Elektrofahrzeugen. Die Förderung setzte sich aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil zusammen. Im Jahr 2023 betrug der Bundesanteil für reine Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis 40.000 Euro 4.500 Euro, während der Hersteller einen Rabatt von 1.500 Euro gewährte. Für Fahrzeuge, deren Basismodell einen Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro aufwies, reduzierte sich der Bundesanteil auf 3.000 Euro bei gleichem Herstelleranteil.

Aufgrund von Haushaltskürzungen und einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Elektroauto-Förderung jedoch vorzeitig zum 17. Dezember 2023 eingestellt. Seitdem können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge bis zu diesem Datum werden jedoch noch bearbeitet. Plug-in-Hybridfahrzeuge wurden hingegen schon seit Januar 2023 nicht mehr gefördert.¹

Die neue E-Auto-Förderung ab 2025

Bundeskanzler Olaf Scholz hat eine europaweite Verkaufsförderung für Elektroautos angeregt, um den Markt zu beleben und den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Die Initiative zielt darauf ab, den Absatz von E-Autos nachhaltig zu steigern und die Elektromobilität in Europa weiter voranzubringen.

Die Bundesregierung plant daher, die Elektroauto-Förderung 2025 in Deutschland neu zu gestalten. Der Fokus liegt jedoch verstärkt auf steuerlichen Anreizen für Unternehmen und Selbständige. Diese werden primär beim Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen (BEV) oder Wasserstoff-Brennstoffzellenautos (FCEV) als Firmenwagen unterstützt. Privatkunden sind derzeit von den Regelungen ausgeschlossen. Auch für Plug-in-Hybride wird es zukünftig wohl keine Elektromobilität-Förderung geben.

Wie sieht die E-Auto-Förderung 2025 konkret aus?

Steuerliche Vorteile für Dienstwagen

Die Grenze für die 0,25-Prozent-Versteuerung des geldwerten Vorteils bei vollelektrischen Dienstwagen wurde von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und soll bis 2028 befristet sein, sodass du diese steuerlich verbuchen kannst.

Sonderabschreibungen für Unternehmen

Unternehmen können für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen eine Sonderabschreibung von 40 Prozent im ersten Jahr nutzen. Im zweiten Jahr reduziert sich der Anteil auf 24 % und sinkt schrittweise in den darauffolgenden Jahren auf 14 %, 9 %, 7 % und 6 %. Die Maßnahme soll ebenfalls bis 2028 gelten und Anreize für die Elektrifizierung von gesamten E-Auto-Flotten schaffen.

Ein Beispiel: Wenn sich ein Unternehmen ein Elektrofahrzeug für 60.000 Euro netto anschafft, kann es im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung in Höhe von 24.000 Euro (40 Prozent der Anschaffungskosten) geltend machen.

Im zweiten Jahr beträgt die Abschreibung 14.400 Euro (24 Prozent), im dritten Jahr 8.400 Euro (14 Prozent), gefolgt von 5.400 Euro (9 Prozent) im vierten Jahr, 4.200 Euro (7 Prozent) im fünften Jahr und schließlich 3.600 Euro (6 Prozent) im sechsten Jahr.

Der Zusammenhang: Elektroauto-Förderung und THG-Prämie

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein zentrales Instrument Deutschlands zur Reduzierung von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen, den CO₂-Ausstoß ihrer Kraftstoffe schrittweise zu senken. Um diese Vorgaben zu erfüllen, können sie Emissionsminderungen von Dritten erwerben, darunter auch von Haltern reiner Elektrofahrzeuge.

Als Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs hast du die Möglichkeit, die durch dein Fahrzeug eingesparte CO₂-Emissionen zu zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen. Dies geschieht in der Regel über spezialisierte Dienstleister wie uns, die den gesamten Prozess für dich abwickeln. Für dich entsteht dabei kein Aufwand. Die Einnahmen aus diesem Verkauf werden als THG-Prämie an dich als Fahrzeughalter ausgezahlt. Wenn es dir durch die Elektroauto-Förderung also möglich ist, ein entsprechendes Auto zu kaufen, könntest du bald auch die THG-Quote verbuchen.

Die Höhe der THG-Prämie variiert und hängt von Marktbedingungen sowie dem Angebot und der Nachfrage nach Emissionszertifikaten ab. Bei carbonify konnten E-Auto-Halter bereits Prämien von über 400 Euro (Jahreswert) erhalten. Durch verschiedene wirtschaftliche Entwicklungen der letzten Jahre ging dieser Betrag vorerst zurück.

So erhältst du die THG-Prämie 2025

Neben der E-Auto-Förderung sorgt jetzt aber auch die THG-Prämie wieder für eine positive Stimmung bei E-Autofahrern und denen, die es werden wollen. Der gesetzliche CO2-Minderungspfad zeigt, dass der Marktwert der THG-Quoten 2025 auf 10,6 % steigen wird. Dies bedeutet, dass Unternehmen noch höhere Emissionsminderungen nachweisen müssen und entsprechende Zertifikate nachfragen. Allerdings ist der Anstieg dieses Marktwertes nicht der einzige Faktor, der die Höhe der THG-Prämie beeinflusst. Bei carbonify möchten wir E-Mobilisten in jedem Fall einen transparenten und höchstmöglichen Betrag auszuzahlen. Wenngleich der finanzielle Anreiz beachtlich ist, solltest du dabei den Effekt auf die Umwelt nicht vergessen.

Wie beantrage ich meine THG-Prämie für mein Unternehmen oder als Privatperson?

Bei uns geht das ganz einfach.

Schritt 1: Antrag starten

  • Fülle deine persönlichen Daten online aus, um deinen THG-Antrag zu beginnen.

Schritt 2: Fahrzeugschein hochladen

  • Fotografiere Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Lade die Bilder bequem in unserem System hoch.

Tipp: Achte auf eine gute Bildqualität und vollständige Sichtbarkeit der Dokumente.

Nach der Antragstellung:
Sobald dein Antrag eingegangen ist, übernehmen wir die weiteren Schritte für dich:

1. Prüfung deiner Unterlagen:

  • Wir kontrollieren deine Angaben und hochgeladenen Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
    (Bearbeitungszeit: max. 5 Werktage)

2. Einreichung beim Umweltbundesamt:

  • Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen sammeln wir die THG-Quoten und reichen diese monatlich beim Umweltbundesamt ein.

3. Zertifizierung:

  • Dein E-Fahrzeug wird vom Umweltbundesamt zertifiziert.
    (Bearbeitungszeit: derzeit ca. 4–6 Monate)

4. Bestätigung und Auszahlung:

  • Sobald die Zertifizierung abgeschlossen ist, informieren wir dich über die Details deiner Auszahlung.

Einfach, transparent und ohne Aufwand für dich.

Zudem kannst du bei uns zwischen zwei Optionen der Auszahlung wählen. Gerne verraten wir per E-Mail, Facebook oder Instagram mehr und unterstützen dich im Dschungel der Elektroauto-Förderungen.

[1] https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/foerderung-elektroautos/

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Wähle eine Kategorie

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

Weitere Fragen?

Schreib uns!

Mit unserem kompetenten Team kommst Du immer ans Ziel! Schreib uns gerne Dein Anliegen und Du kriegst werktags innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

Kunden-Service Image

Vanessa

Kundenberaterin

Kontakt Emailinfo@carbonify.de