EU plant Strafzölle auf chinesische E-Autos: Was bedeutet das?

09.06.2024 · Elektromobilität

Von Melissa Hiltl

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Die Europäische Union (EU) plant die Einführung von Strafzöllen auf E-Autos aus China. Diese werden voraussichtlich zwischen 25 und 30 Prozent liegen. Die Maßnahme ist Teil einer größeren Strategie, die darauf abzielt, unfaire Handelspraktiken zu kompensieren und die lokale Produktion in der EU zu fördern. Denn eine Untersuchung der EU hat gezeigt, dass chinesische Elektrofahrzeuge durch staatliche Subventionen einen erheblichen Kostenvorteil von etwa 30 Prozent gegenüber europäischen Fahrzeugen haben​.

Im nachfolgenden Artikel erläutern wir, was das für E-Autokäufer bedeutet.

Was wirft die EU China im Handelsstreit vor?

Der Hintergrund dieser Entscheidung ist die Vermutung, dass die chinesische Regierung ihre Hersteller massiv subventioniert, was diesen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Dies betrifft nicht nur Marken wie BYD und Geely, sondern auch in China gefertigte Modelle US-amerikanischer Hersteller wie das Tesla Model 3 und europäischer Hersteller wie der BMW iX3​. Daher trifft die EU nun Vorbereitungen für mögliche Zölle von importierten Elektroautos aus China.

Chinesische Anbieter wie BYD und Saic haben ihren Anteil auf dem europäischen Markt für Elektroautos in den vergangenen zwei Jahren mehr als vervierfacht. Der gesamte Anteil ist allerdings immer noch einstellig und liegt nach Angaben des Analyseunternehmens JATO Dynamics bei 7,8 Prozent.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte im September 2023 deshalb eine Untersuchung eingeleitet, welche klären soll, ob China gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstößt. Subventionierte chinesische Produkte wie E-Autos und Stahl „überfluten den europäischen Markt“ sagte von der Leyen gemäß dem Handelsblatt.

Worauf zielt die EU mit Strafzöllen ab?

Die EU-Kommission nimmt an, Peking will mit staatlich subventionierten Dumpingpreisen den eigenen Marktanteil in internationalen Schlüsselbranchen erhöhen. Die Einführung solcher Zölle zielt somit darauf ab, die Produktion von Elektroautos in Europa zu fördern und die strategische Abhängigkeit von Importen zu reduzieren. Das kann auch eine langfristige Strategie sein, um den Produktionsstandort Europa wieder attraktiver zu machen und qualifizierte Arbeitsplätze zu fördern.

Laut electrive haben einige Hersteller bereits begonnen, Produktionsstätten in Europa zu errichten, um den Auswirkungen der Strafzölle zu entgehen. Beispielsweise baut BYD eine Fabrik in Ungarn, und Volvo plant die Produktion eines neuen Modells in Belgien​​.

Wie sind die Reaktionen aus Europa und Deutschland?

Innerhalb der EU und unter den Automobilherstellern gibt es unterschiedliche Ansichten zu den Strafzöllen. Deutsche Hersteller wie BMW und Volkswagen, die stark vom chinesischen Markt abhängen, stehen den möglichen 30 Prozent EU-Strafzöllen kritisch gegenüber und befürchten Gegenmaßnahmen Chinas, die den Handel weiter beeinträchtigen könnten​​ bzw. eventuell sogar zu einem Handelskrieg führen könnten.

Für viele Hersteller ist China inzwischen der wichtigste Markt. Als Gegenmaßnahme wird befürchtet, dass China umgehend mit entsprechenden Strafzöllen auf europäische Autos reagieren könnte und sich so der dortige Absatzmarkt drastisch verkleinert.

Inzwischen haben sich neben mehreren Herstellern auch große Automobilverbände gegen Strafzölle auf chinesische Autos ausgesprochen. Nach Angaben von Elektroauto-News hat sich auch der deutsche Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) gegen die Erhebung von Strafzöllen geäußert.

Die Europäische Kommission muss ihre Ermittlungen bis Anfang Juni abschließen und hat bis zum 4. Juli Zeit, um über die Verhängung von Strafzöllen zu entscheiden. Eine endgültige Entscheidung über die Höhe und Einführung wird anschließend getroffen und ist im Sommer 2024 zu erwarten.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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