Die Doppelbeantragung der THG-Quote ist oftmals auf ein Fahrzeugwechsel unter THG-Kunden zurückzuführen. Eine Änderung im Referentenentwurf zur Gesetzgebung soll nun Klarheit bringen.
Des Öfteren melden sich Kunden bei carbonify, die eine unmittelbare Auszahlung der Quote anfragen. Doch bei genauerer Nachforschung stellt sich häufig heraus, dass die Quote bereits vom Vorbesitzer des Elektroautos beantragt wurde.
Wir freuen uns, dass Käufer von gebrauchten Elektrofahrzeugen sich zügig nach Erwerb bei carbonify anmelden, mussten aber auch mehrmals bereits den neuen Besitzern mitteilen, dass dieser bis zum nächsten Quotenjahr warten muss, um die THG-Prämie in Anspruch zu nehmen.
Um dieses Problem in Zukunft zu vermeiden, gibt es jetzt einen Referentenentwurf der Bundesregierung. Bisher gab es beim Fahrzeugverkauf keine Informationspflicht, ob die Prämie bereits beantragt wurde oder nicht.
Doch mit der neuen Regelung soll der Verkäufer des Fahrzeugs verpflichtet werden, dem Käufer mitzuteilen, ob die Strommengen aus dem Fahrzeug bereits angemeldet wurden.
Diese Information soll zudem von Poolingdienstleistern wie carbonify an den Endkunden – wie von carbonify bereits seit Gründung praktiziert – kommuniziert werden.
„[…] Sollte eine unterjährige Mitteilung [Anm.: an das Umweltbundesamt] vorgenommen und das Fahrzeug anschließend verkauft worden sein, kann der neue Besitzer die Strommengen für das laufende Jahr nicht geltend machen, da die Strommengen für ein Fahrzeug nur einmal in einem Jahr gemeldet werden können. Im Sinne des Verbraucherschutzes soll daher der Verkäufer des Fahrzeuges dem Käufer mitteilen, ob die Strommengen bereits angemeldet wurden.Unternehmen, die Strommengen einzelner Autobesitzer aggregieren und an die Mineralölwirtschaft veräußern, sollen dabei ihre Kunden darüber informieren, dass diese Informationspflicht besteht, wenn sie ihr Auto unterjährig veräußern.“
Diese Entscheidung schafft nicht nur Klarheit und Rechtssicherheit für Käufer elektrischer Fahrzeuge, sondern stellt auch sicher, dass der Endkunde als Verbraucher den Fahrzeugkauf mit voller Transparenz über den Preis abschließen kann. Daher ist es wichtig, dass der Käufer darüber informiert wird, ob die Quote bereits beantragt wurde oder nicht.
Fazit
carbonify unterstützt den Referentenentwurf und begrüßt mehr Klarheit für die Käufer von rein elektrischen und damit quotenberechtigten Fahrzeugen. Transparenz schafft Vertrauen!