THG-Quote buchen – so geht es richtig

05.09.2023 · THG-Quote

Von Alischa Knüttel

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Bei der THG-Quote handelt es sich um jährliche Zusatzerlöse. Hier gelten steuerrechtliche Vorgaben, die evtl. nicht immer so ganz eindeutig waren. Besonders als die Thematik der THG-Quote aufkam, kursierte viel Halbwissen rund um das THG-Quote buchen.

Da die Regulatorik nun etwas eingespielter ist, möchten wir hier alle wichtigen Informationen teilen. Dazu gehört auch die Frage, ob die steueroptimierte Auszahlung, die einige THG-Quoten-Vermittler angeboten haben, wirklich so optimal war und wie am Ende die THG-Prämie zu verbuchen ist.

Steueroptimierte Auszahlung und THG-Prämie buchen: Der Start war nicht klar geregelt

Ende 2021 war die Einführung der THG-Quote in Deutschland noch im Gespräch. Die steuerliche Handhabung und das Buchen der THG-Quote interessierte zu diesem Zeitpunkt nicht nur uns bei carbonify, sondern auch Mitbewerber, die wie wir schon von Anfang an in den Startlöchern standen.

Da die steuerrechtliche Lage beim THG-Prämien buchen noch unklar war, entschieden sich manche THG-Quoten-Anbieter, das Problem mit der sogenannten „Steueroptimierten Auszahlung“ zu lösen.

Dabei haben sie ihren Kunden empfohlen, dass sie freiwillig auf Geld verzichten, da man eine steuerliche Freigrenze von 256 € annahm. Wenn man dies vermeiden wollte, hat man sich eine THG-Quote unter dieser Freigrenze auszahlen lassen, um der Versteuerung zu entgehen. So zahlten sie dann z. B. nur 255 € aus, was natürlich weit unter dem damaligen Wert der THG-Quote von etwa 400 € lag.

carbonify hat die Lage richtig eingeschätzt und uns war schnell bewusst, dass Privatpersonen ihre THG-Prämie nicht verbuchen müssen. Wir haben den Fokus daraufgelegt, die THG-Quote in nur 2 Schritten transparent und gewinnbringend für unsere Kunden auszuzahlen.

Mit der Festlegung von steuerrechtlichen Regelungen für das THG-Quoten buchen war das Modell der steueroptimierten Auszahlung bei den THG-Quoten-Anbietern nicht mehr zu finden.

THG-Quote buchen: Die Situation ist entscheidend

Grundsätzlich unternimmt das Bundesfinanzministerium eine Unterscheidung, welchem Vermögen das E-Auto oder die E-Fahrzeugflotte angehören.

Privatvermögen

Gehört das E-Auto, welches für die THG-Quote angemeldet wird, dem Privatvermögen an, muss die THG-Quote, egal wie hoch sie ausfällt, nicht verbucht bzw. versteuert werden. Das Geld aus dem Verkauf der THG-Quote wird als privat angesehen und ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Theoretisch könnte zwar ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegen, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattfindet. Jedoch fehlt es hier an einem „Anschaffungsvorgang“. Ein sogenannter Anschaffungsvorgang meint in dem Sinn den Prozess, bei dem jemand ein Wirtschaftsgut durch Kauf oder Tausch erwirbt. Es handelt sich also um den Erwerb eines Gegenstands. Weil das bei der THG-Prämie nicht in dem Sinne der Fall ist, kommt kein Veräußerungsgeschäft zustande.

THG-Quote für Dienstwagen: Wem steht sie zu?

Grundsätzlich steht die THG-Prämie dem eingetragenen Halter des E-Fahrzeuges zu. Nicht selten ist das der Arbeitgeber. Dieser kann aber im Rahmen der Überlassung des E-Fahrzeuges an den Arbeitnehmer die THG-Prämie entsprechend weiterleiten. Für den Arbeitnehmenden hat das erst einmal keine weiteren, lohnsteuerlichen Folgen.

Es ergeben sich beim THG-Quoten buchen allerdings steuerrechtliche Sonderfälle:

  • Ist der Halter der Arbeitgeber und behält die THG-Quote ein, ist diese als betrieblicher Gewinn zu versteuern.
  • Ist der Halter der Arbeitnehmer, betrachtet das Steuerrecht dies als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Unabhängig davon, wer die THG-Prämie am Ende ausgezahlt bekommt, wirkt sich diese auf die Dienstwagenbesteuerung aus. Wenn die Fahrtenbuchmethode angewendet wird, greift die Kostendeckelung. So kann die Prämie die Gesamtkosten des E-Fahrzeugs senken und reduziert somit den steuerpflichtigen Nutzungsvorteil aus der Fahrzeugüberlassung in diesen Fällen.

E-Fahrzeuge als Teil des Betriebsvermögens

Die Zusatzerlöse der THG-Quote unterliegen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Den steuerpflichtigen Teil des Gewinns aus der erhaltenen Zahlung durch das THG-Quote buchen Unternehmen daher gemäß § 8 Abs. 1 EStG als Betriebseinnahme.

Der Handel mit THG-Quoten gilt gemäß § 2 Abs. 1 UStG zudem als unternehmerische Tätigkeit. Daher muss beim Verkauf Umsatzsteuer abgeführt werden.

In der Buchhaltung: Die THG-Quote buchen

Auch für die Buchhaltung eines Unternehmens war die Regelung für das THG-Quote buchen neu oder ist es jetzt noch, da evtl. die Firmenflotte elektrifiziert wurde und die ersten Zusatzerlöse ausgezahlt werden.

Hier sollte die Frage beantwortet werden, ob die Erlöse aus der THG-Quote Teil des Kerngeschäftes sind. Je nachdem wird die THG-Prämie als Umsatzerlöse oder als sonstiger Ertrag verbucht. Die Umsatzsteuer wird in beiden Fällen wie üblich behandelt.

THG-Prämie buchen: SKR03 und SKR04

Beim Buchen der THG-Quote werden die erzielten Erträge nicht als klassische Umsätze aus Warenverkäufen oder Dienstleistungen erfasst, sondern in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter „sonstige betriebliche Erträge“ verbucht. Solche Erträge können neben der THG-Quote auch aus erhaltenen Provisionen, dem Verkauf von Anlagevermögen oder der Auflösung von Rückstellungen stammen. In den Standardkontenrahmen ist die Zuordnung bestimmter Transaktionen nicht immer eindeutig. So kann man die THG-Prämie im SKR04 als sonstiger betrieblicher Ertrag und im SKR03 als normaler Umsatz buchen.

Was meint THG-Quote in SKR03 buchen oder THG-Prämie in SKR04 buchen?

SKR03 und SKR04 sind Standardkontenrahmen für die Buchführung in Deutschland, die vorschreiben, wie Geschäftsvorfälle strukturiert und erfasst werden. Der SKR03 orientiert sich am Geldfluss-Prinzip und gliedert die Konten nach Vermögensbereichen, während der SKR04 nach dem Abschlussgliederungsprinzip aufgebaut ist und sich stärker an der Bilanzstruktur orientiert. Unternehmen wählen je nach Branche und Präferenz den passenden Kontenrahmen, um eine geordnete und übersichtliche Buchführung sicherzustellen.

Disclaimer: Diese Informationen stellen keine Finanz- oder Steuerberatung dar. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

FAQ: THG-Quote buchen

Was ist die THG-Quote und wer kann sie verkaufen?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein staatliches Förderprogramm, das Besitzern von rein batterieelektrischen Fahrzeugen ermöglicht, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Das erfolgt durch den Verkauf der Emissionsminderungen ihrer Fahrzeuge an Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre eigenen Emissionen auszugleichen. Teilnahmeberechtigt sind sowohl private als auch gewerbliche Fahrzeughalter, deren Elektrofahrzeug in Deutschland zugelassen ist – unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde. Wichtig ist, dass nur rein batterieelektrische Fahrzeuge wie E-Autos oder E-Busse förderfähig sind. Hybridfahrzeuge sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wird beim THG-Quote buchen eine Steuer fällig?

Ja, für Unternehmen sind die Einnahmen aus dem Verkauf der THG-Quote steuerpflichtig. Diese zusätzlichen Erlöse zählen zu den Betriebseinnahmen und müssen, als Teil des Gewinns, versteuert werden. Bei Unsicherheiten sollte auf jeden Fall steuerlicher Rat eingeholt werden. Privatpersonen müssen die THG-Prämie hingegen nicht versteuern.

Welche Fahrzeuge sind für den Quotenhandel zugelassen?

Für den Quotenhandel sind ausschließlich rein elektrische Fahrzeuge zugelassen, die in Deutschland registriert und zulassungspflichtig sind. Das heißt, sie müssen eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ZLB I) besitzen. Zu den berechtigten Fahrzeugklassen zählen M1, M2, M3, N1, N2, N3, M1G sowie bestimmte L-Klassen wie L3e-A2 und L7e-B1. Zulassungsfreie Elektrofahrzeuge, auch wenn sie freiwillig zugelassen wurden, sind nicht berechtigt. Leichtkrafträder sind ebenfalls von der Quotenberechtigung ausgeschlossen, selbst wenn sie eine ZLB I besitzen.

Was hat es mit der Begrenzung auf 255 EUR bei der Auszahlung der THG-Quote auf sich?

Einige Anbieter beschränken die Auszahlung der THG-Quote auf 255 €, um eine mögliche Steuerpflicht zu vermeiden. Grund: Die Annahmen, dass die THG-Prämie zu den Einnahmen ab 256 € nach § 22 Nr. 3 EStG als steuerpflichtige Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen gehören könnte. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jedoch am 16. Mai 2022 klargestellt, dass diese Begrenzung nicht notwendig ist, da Privatpersonen die THG-Quote nicht mit Steuern verbuchen müssen.

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Vanessa

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