22.02.2024 · Elektromobilität
Von Melissa Hiltl
Mit der voranschreitenden Mobilitätswende steht der Verkehrssektor unter Strom: Das Thema Elektromobilität nimmt auf kommunaler Ebene sowie in der Privatwirtschaft immer mehr Fahrt auf, wobei vor allem eine Umstellung auf E-Flotten interessant ist.
Unternehmen und Kommunen, die ihre Flotte elektrifizieren wollen, stehen dabei allerdings vor einigen Herausforderungen: Beispielsweise setzt der Betrieb eines E-Fuhrparks ein effizientes Fuhrparkmanagement voraus.
Im nachfolgenden Artikel zu den Herausforderungen einer E-Flotte beleuchten wir, was die Umstellung auf E-Fahrzeuge für Unternehmen und Kommunen bedeutet.
Eine E-Flotte ist ein elektrisierter Fuhrpark von Fahrzeugen, die z. B. Unternehmen, kommunale Behörden, Feuerwehr oder auch Handwerksbetriebe und Selbstständige beruflich nutzen. Das bedeutet, alle Fahrzeuge, oder zumindest ein Großteil davon, sind auf Elektromobilität umgestellt. Die E-Flotte kann beispielsweise Nutzfahrzeuge, Busse oder Firmenwagen enthalten.
Da die Umstellung auf einen E-Fuhrpark über mehrere Jahre hinweg große Investitionen erfordert, brauchen Fuhrpark-Betreiber bewährte und erprobte Vorgehensweisen. Denn selbstverständlich soll der Fuhrpark (eines Unternehmens) effizient sein, weswegen Planung und Fuhrparkmanagement das A und O sind.
→ Am Ende dieses Artikels fassen wir den erfolgreichen Umstieg auf eine E-Flotte in fünf Schritten zusammen.
Nur durch ein effizientes Fuhrparkmanagement ist gewährleistet, dass keinem Fahrzeug der Strom ausgeht und dass Wartungen rechtzeitig durchgeführt werden. Die nachfolgenden Aufgaben fallen typischerweise unter Fuhrparkmanagement:
Im Fall von einem E-Fuhrparkmanagement kommen folgende Aufgaben hinzu:
Ein großes Hindernis auf dem Weg zu einem E-Fuhrpark sind als Erstes die Anschaffungskosten. Mittlerweile bietet der Markt zwar Elektromobilität für den kleinen Geldbeutel, aber bei zunehmender Reichweite und Ausstattung steigen die Anschaffungskosten.
Weiter unten im Artikel gehen wir darauf ein, wie die relativ hohen Anschaffungskosten sich durch finanzielle Vorteile und Förderungen ausgleichen lassen.
Trotz wachsendem Netz an Ladeinfrastruktur steht die Flottenelektrifizierung noch immer unter der Herausforderung einer Reichweitenangst. Um Unternehmen ein sicheres Gefühl zu geben, sind hierfür Anstrengungen seitens der Kommunen für eine systematische Eingliederung von E-Fahrzeugen in das Gesamtkonzept kommunaler Mobilität gefragt. Das bedeutet konkret: flächendeckender und bedarfsgerechter Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Nicht immer ist ein E-Auto zwangsweise die erste Wahl für den jeweiligen Fuhrpark. Bei der Entscheidung zur E-Flotte kommt es auf die Situation und Bedürfnisse des Unternehmens an. Diese sollten genau geprüft werden. Die Flotte auf einen E-Fuhrpark umzustellen, kann sich jedoch mehrfach für Unternehmen lohnen.
Das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für Klimaschutz und Nachhaltigkeit nimmt immer mehr zu. Nicht nur hilft der Umstieg auf E-Fahrzeuge der eigenen Umweltbilanz, sondern hat darüber hinaus einen Vorbildcharakter und zeugt von Innovationsbewusstsein. Das positive Image und der Vorbildcharakter sind nicht zu unterschätzende Vorteile einer E-Flotte. Denn immer mehr Privat- sowie Geschäftskunden legen Wert auf eine gute Klimabilanz und CO₂-neutrale Herstellung. Das zieht wiederum qualifizierte Fachkräfte als potenzielle Mitarbeitende an.
Das sticht besonders dann heraus, wenn die Kommune oder das Unternehmen den Ladestrom aus erneuerbaren Energien beziehen und mit eigener Ladeinfrastruktur verbinden. Dadurch werden E-Fahrzeuge mit Ökostrom getankt, was demonstriert, dass Klimaschutz ganzheitlich ernst genommen wird.
Wer in erneuerbare Energien investiert und seinen Ladestrom daraus bezieht, investiert in die Zukunft. Die Verbindung aus E-Mobilität und erneuerbaren Energien hilft beim Erreichen der Ziele der Energiewende und zahlt sich langfristig aus. Denn Strom über eigene Ladeinfrastruktur ist nicht nur günstiger, zuverlässiger und sauberer, sondern Gewerbetreibende und Unternehmen erhöhen über den Ausbau von Ladeinfrastruktur die Attraktivität des Standorts. Sind die Ladepunkte halb öffentlich zugänglich, qualifiziert sich der Strom sogar für eine Abrechnung über die THG-Quote.
Ein weiterer Vorteil, der für das E-Auto spricht, sind Steuerersparnisse. E-Fahrzeuge erhalten in der Flotte als Firmenwagen steuerliche Vergünstigungen: Während Dienstwagen mit Verbrennungsmotor 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern müssen, werden bei den meisten reinen Elektroautos nur 0,25 Prozent fällig. Das senkt die Betriebskosten! Aktuell gilt die 0.25-%-Regel für Modelle bis 60.000 Euro.
Neben Steuerersparnissen profitieren Unternehmen auch finanziell vom Umstieg auf E-Fahrzeuge über die Quote. Vor allem E-Fuhrparks mit Nutzfahrzeugen und Bussen können sich über attraktive Zusatzerlöse freuen. Die jährliche Auszahlung der THG-Prämie bietet eine weitere Möglichkeit zur Refinanzierung der E-Flotte.
Wenden Sie sich bei Fragen rund um das E-Flottenmanagement an den Marktführer im THG-Quotenhandel carbonify! Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und unterstützen bei jedem Schritt der Umstellung sowie der Abrechnung der jährlichen Quote für Ihre Flotte.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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