Ausbau Ladeinfrastruktur: Wie kann es schneller gehen?

12.09.2023 · Ladeinfrastruktur

Von Alischa Knüttel

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Die Emissionen im Verkehrssektor in Deutschland sollen im Vergleich zu den Emissionswerten von 1990 bis 2030 um 48 % sinken. Dazu hat die Bundesregierung sich verpflichtet und arbeitet ganzheitlich im Verbund mit Unternehmen und gesetzlichen Instrumenten wie z. B. der THG-Quote am Fortschreiten der Verkehrswende.

Ein wichtiger Aspekt ist dabei eine gut ausgebaute und verlässliche Ladeinfrastruktur, sodass das Aufladen von E-Fahrzeugen – genauso wie das Tanken eines Verbrenners – problemlos und ohne viel Suchen möglich ist.

Deutschlandweit sind insgesamt 101.421 öffentliche Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur registriert (Stand 01.08.2023). Bis 2030 soll der Meilenstein von einer Million öffentlichen Ladepunkten erreicht werden. Folgende Fragen klären wir in diesem Blogbeitrag:

Wie kann der Ausbau schneller gehen?

Wer muss daran beteiligt werden?

Was kann jeder einzelne machen?

Was gibt es zu bedenken?

Wie wird die Ladeinfrastruktur aktuell ausgebaut?

Zunächst ist der Begriff Ladeinfrastruktur ein Sammelbegriff für alle Teile einer Infrastruktur, die das Aufladen von E-Fahrzeugen gewährleistet. So gibt es die private und öffentliche Ladeinfrastruktur.

Ausbau von privater Ladeinfrastruktur: In der Theorie leicht

Unter privater Ladeinfrastruktur werden Wallboxen oder Ladepunkte gezählt, die nicht öffentlich und nur für bestimmte Personen oder Fahrzeuge zugänglich sind.

Sie sind nicht bei der Bundesnetzagentur als öffentlich registriert oder erfüllen die Anforderungen für eine Registrierung nicht. Dazu zählt z. B. eine private Wallbox in der Garage einer Eigentumswohnung. Auch eine Ladesäule auf einem privaten Teil des Firmengeländes, an denen nur E-Fahrzeuge aufgeladen werden dürfen, die der elektrifizierten Firmenflotte angehören, gehört zur privaten Ladeinfrastruktur.

Wallboxen und Ladesäulen, die privat genutzt werden, können in Deutschland gefördert werden. Eine bundesweite Förderung über die KfW-Bank soll es ab Herbst 2023 für die private Installation von Wallboxen und Fotovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher geben. Voraussetzung dafür ist, dass ein E-Auto bestellt ist oder sich bereits im Eigentum befindet.

Da es sich damit um Ausgaben in der Höhe von mehreren Zehntausenden-Euro handelt, gibt es auch verschiedenste Fördermöglichkeiten auf Landes- oder Kommunalebene.

In der Theorie klingt es leicht, allerdings gelten verschiedenste Voraussetzungen für unterschiedliche Fördersummen, die regelmäßig geändert werden. Dies kann verwirrend sein, da in jeder Region andere Bestimmungen gelten. Man informiert sich am besten in der Verwaltung der ansässigen Gemeinde über bestehende Fördermöglichkeiten.

Dieser private Ausbau der Ladeinfrastruktur ist wichtig, sodass E-Autos eine Lademöglichkeit an dem Ort haben, an dem sie die meiste Zeit abgestellt sind. So kann das E-Fahrzeug das Grundstück immer vollgeladen verlassen und bei längeren Fahrten die öffentliche Ladeinfrastruktur nutzen.

Öffentliche Ladeinfrastruktur: Die Regierung kann es nicht allein

Bei dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zählt das Konzept der Regierung vor allem auf die Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Charge Point Operator. Es werden Anreize für Firmen geschafft, in den Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur zu investieren.

Durch das Interesse der Regierung am Ausbau gibt es verschiedene Fördermodelle für Unternehmen, die sich oft auf Länderebene unterscheiden. Hier kann man bei der entsprechenden Landesverwaltung oder bei Förderberatern ausführliche Informationen erhalten.

Für eine bestimmte Prämie können wir bei carbonify garantieren: die Prämie für jede geladene kWh bei öffentlichen Ladepunkte! Tatsächlich gilt die THG-Quote nicht nur für quotenberechtigte Fahrzeugklassen, sondern kann auch für die geladenen Strommengen an öffentlicher Ladeinfrastruktur geltend gemacht werden. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, um die Quote optimal für Ihr Unternehmen zu nutzten. Lassen Sie sich bei uns beraten!

Der Ausbau von Ladeinfrastruktur ist dringend nötig

Der Trend für E-Autos in Deutschland steigt stetig an. Bis 2030 liegt die Prognose für den E-Auto-Bestand bei etwa. 10 Millionen. Da bedarf es einer Ladeinfrastruktur, die zusammen mit dem Bestand wächst. Dieses Wachstum und die steigende Nachfrage nach Lademöglichkeiten zeigt uns auch die Ladeleistung, die seit 2017 immer weiter steigt.

Ladeleistung öffentliche Ladepunkte

Aktuell ist das Ladeinfrastrukturnetz und die Reichweite von E-Fahrzeugen zwar so weit, dass E-Mobilisten keine Angst mehr haben müssen, nicht rechtzeitig einen Ladepunkt zu finden. Dennoch tauchen in der Praxis immer wieder Probleme, wie blockierte Ladesäulen oder technische Defekte auf.

Auch in kleineren Städten oder im ländlichen Gebiet wird die Ladeinfrastruktur den bestehenden E-Autos nur teilweise gerecht, weshalb es mehr öffentliche Ladepunkte braucht.

Wie kann der Ausbau von Ladeinfrastruktur beschleunigt werden?

Der aktuelle Weg funktioniert, allerdings könnte es schneller vonstattengehen. Das Ziel der Regierung für die Verkehrswende ist sehr ambitioniert. Wir bei carbonify sehen einen Teil der Lösung in einer umfangreichen Förderung, aber auch in folgenden drei Aspekten:

Mietern leichteren Zugang zu Wallboxen ermöglichen

Wenn man den Zugang zu Wallboxen in z. B. Wohnkomplexen erleichtert, kann man im Ausbau der Ladeinfrastruktur viel erreichen. Vermieter können Wohnungen um Lademöglichkeiten ergänzen und ihren Mietern zur Verfügung stellen.

Eine vorhandene Lademöglichkeit macht die Mietwohnung und die Anschaffung eines E-Autos etwas attraktiver. Zusätzlich müssen Mieter bei einer Neuanschaffung eines E-Autos nicht mit dem Vermieter über die Installation einer Wallbox sprechen oder sie selbst zahlen.

So besteht die Gefahr, dass beim Umzug, wenn die Wallbox mitgenommen wird, sie nicht mehr gebraucht wird, da schon eine vorhanden ist. Falls nicht, können für jede neue Installation Kosten anfallen.

Diese Problematik erschwert aktuell die Nutzung für Menschen, die zur Miete leben.

Verpflichtende Ladeinfrastruktur bei Neubauten

Bei neuen Bauprojekten, insbesondere bei neuen Firmengebäuden oder Errichtung öffentlicher Gebäude, kann die Installation von Ladeinfrastruktur direkt mitgedacht werden. Wenn die zu einer Verpflichtung wird, kann man einen rasanten Anstieg der Lademöglichkeiten in Industriegebieten, Ämtern, Hochschulen oder auch kleinen Gemeinden verzeichnen.

Genehmigungsverfahren vereinfachen

Das Verfahren, das man durchlaufen muss, bis man den eigenen Ladepunkt öffentlich registriert hat, kann langwierig werden und erfordert Wartezeiten. Dieses Verfahren kann und sollte weiter vereinfacht werden.

Auch die Beantragung bestehender Förderungen für eine Wallbox oder eine Ladesäule haben teils komplizierte Voraussetzungen und werden über lange Zeit geprüft, bis Fördergelder bewilligt werden.

Zudem ist die Transparenz, welche Förderungen für wen in welcher Situation geeignet sind, noch ausbaufähig. Es muss klarer werden, welche Förderungen es für die Ladeinfrastruktur gibt.

Die E-Mobilität muss bezahlbarer werden. Bei den Preisen und Förderungen für E-Autos sowie Wallboxen wurde in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Aber ein neues E-Auto, sowie die Anschaffung einer eigenen Wallbox sind noch nicht für alle Gesellschaftsgruppen im Bereich des Möglichen. Wenn es dann auch noch erschwinglicher und zeitsparender für Firmen wird, in Ladeinfrastruktur zu investieren, könnte Deutschland den Ausbau beschleunigen.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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