E-Autos bei Kälte: Sollte man das E-Auto im Winter stehen lassen?

04.01.2024 · Elektromobilität

Von Alischa Knüttel

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E-Autos haben im Winter andere Anforderungen als in den wärmeren Jahreszeiten. Dies heißt allerdings nicht, dass man das E-Auto im Winter stehen lassen muss. Durchaus gibt es Dinge, die es zu beachten gilt, um die kalte Jahreszeit bestmöglich mit seinem Stromer zu gestalten.

Wir haben alles, worauf man im Winter als E-Mobilist achten sollte, in diesem Beitrag zusammengefasst.

Eine kalte Batterie lädt langsamer: Was beim Aufladen zu beachten ist

Die Batterie benötigt eine Betriebstemperatur von um die 20 Grad, um schnell aufzuladen. Je kälter die Batterie ist, desto langsamer fließt der Strom in den Akku. Viele moderne E-Autos verfügen über ein Thermomanagement-System, welches das E-Auto vorab auf die nächste Ladung vorbereitet.

So fängt das E-Fahrzeug noch während der Fahrt an, die Batterie entweder zu kühlen oder sie zu erwärmen. Das ermöglicht die perfekte Temperatur der Batterie bei der Ankunft an der Ladesäule. Findet dies nicht statt, kann man an der Lademöglichkeit sehr langsam oder teilweise gar keinen Strom laden, da die Batterie nichts aufnehmen kann.

Ladeintervalle bei Kälte anpassen: Die Reichweite reduziert sich

Zunächst ist zu sagen: Auch im Winter muss man nicht jeden Tag zwingend an die Ladesäule. Allerdings gibt es durch die Kälte einen gewissen Reichweitenverlust. Das hat verschiedene Gründe.

  • Kälte kann die chemischen Reaktionen in den Lithium-Ionen-Batterien beeinträchtigen, was zu einer vorübergehenden Verringerung der Batteriekapazität führen kann. Das führt nicht selten zu einer verminderten Reichweite.
  • Elektroautos verwenden elektrische Energie, um das Fahrzeug zu heizen. Im Winter müssen die Fahrzeuge demnach mehr Energie für den Innenraum aufwenden, was die verfügbare Energie für das Fahren reduziert.
  • Bei winterlichen Temperaturen kann die Effizienz der Rekuperation abnehmen. Die Rekuperation bezeichnet die Rückgewinnung der Bremsenergie bei E-Fahrzeugen. Das Fahrzeug ist möglicherweise mehr auf das mechanische Bremsen angewiesen, was den Energieverbrauch erhöht.
  • Da kalte Luft ist dichter als warme Luft, kann dies zu einem erhöhten Luftwiderstand führen. Dies kann den Energieverbrauch des Fahrzeugs erhöhen.
  • Schneeketten und Winterreifen haben einen höheren Rollwiderstand und dies wirkt sich auf die Reichweite aus.

E-Autos im Winter: Wie ist es in der Praxis?

Natürlich können wir bei carbonify nicht nur eine transparent und fair abgewickelte THG-Quote bieten, sondern sind selbst überzeugte E-Mobilisten mit jahrelanger Praxiserfahrung.

Einer unserer Co-Founder, Alex Bangula, hat dazu auf seinem eigenen YouTube-Kanal ein Winter-Experiment gestartet. In dem Video testet er, wie sich die Reichweite seines Elektroautos im Winter verändert.

E-Autos im Winter: Lohnt sich das Fahren?

Wir bei carbonify sagen: „Auf jeden Fall“. Sicher gibt es einige Dinge zu beachten, allerdings sind die Software des Elektrofahrzeuges und auch die Ladeinfrastruktur auf die Winter vorbereitet. Es gibt genug öffentliche Ladesäulen – zumindest im städtischen Raum.

Auch wenn in der ländlichen Gegend noch nicht die gewünschte Dichte an Ladeinfrastruktur ausgebaut ist, muss viel passieren, damit man mit leerem Akku am Straßenrand stehen bleibt.

Es lässt sich durchaus unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe mehrere Tage mit einer Ladung auskommen. Für Menschen, die über eine heimische Wallbox verfügen, ist der Winter leichter: Nachts kann man mehrere Stunden in einem geschützten Ort aufladen und kommt so sicher durch den Tag.

Für alle anderen E-Mobilisten: Die Software des E-Fahrzeugs unterstützt bei Ladesäulen-Suche und Batterie-Erwärmung. So kommt man ohne große Anstrengung durch den Winter.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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