Nachhaltige Mobilität beim Pendeln – Was gehört alles dazu?

29.12.2023 · Energie- und Verkehrswende

Von Melissa Hiltl

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Der Verkehrssektor gehört zu den zentralen Problemfeldern der Klimapolitik. Allein der motorisierte Straßenverkehr verursacht rund 20 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Schuld daran sind emissionsbelastete Städte, fehlende Mobilität auf dem Land, Stau durch überfüllte Autobahnen und der große Anteil von benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen beim Pendelverkehr.

Nachdem bereits Konzepte für nachhaltige Mobilität auf dem Land sowie in der Stadt beleuchtet wurden, erkunden wir im dritten Artikel der Reihe „Nachhaltige Mobilität: Was gehört alles dazu?” das nachhaltige Pendeln. Denn Arbeitswege und Dienstreisen sind für knapp die Hälfte der in Deutschland mit dem Auto gefahrenen Kilometer verantwortlich.

Pendeln bedeutet oft, die tägliche Rushhour auszuhalten, Stress, Belastung der Gesundheit, der Umwelt und der Anwohnenden. Geht Pendeln auch nachhaltiger?

Wie kann der Umstieg auf einen nachhaltigen Pendelverkehr aussehen, welcher dem Klima und den Beteiligten zugutekommt?

Was versteht man unter nachhaltiger Mobilität?

Der Begriff „nachhaltige Mobilität“ umgreift Konzepte, welche anstreben, die gesellschaftlich notwendige Mobilität unter umweltfreundlichen Gesichtspunkten umgestalten. Übergeordnetes Ziel ist dabei, den Ausstoß von Emissionen und den Ressourcenverbrauch im Verkehrssektor zu senken, um die Verkehrswende hin zu emissionsfreiem und inklusivem Verkehr zu schaffen.

Im Hinblick auf das (berufsbedingte) Pendeln ergibt sich ein Dilemma für die nachhaltige Mobilität. Denn immer mehr Menschen fahren regelmäßig von zu Hause zur Arbeit und nehmen dabei weitere Strecken auf sich. Ebenso gibt es sogenannte Binnenpendler, also Menschen, die innerhalb einer Stadt größere Entfernungen zurücklegen.

Mit Blick auf den Klimaschutz und die Verkehrswende ist es wichtig, dass mehr Menschen nachhaltiger zur Arbeit pendeln. Da Pendelbewegungen meistens mit dem Ein- und Ausfahren aus dem urbanen Raum verbunden sind, verdichten sich die Belastungen in der Stadt. Der Umstieg auf nachhaltige Formen des Pendelns ist also auch wichtig, um eine nachhaltige städtische Mobilität für alle zu erreichen. Bekannte Alternativen zum Verbrenner-Auto sind der Umstieg auf ein E-Auto, die Nutzung von E-Bikes oder des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) statt des eigenen Autos.

Trotz Home-Office – Immer mehr Menschen pendeln zur Arbeit

Pendeln ist ein zunehmender Trend, der sich vor allem bei hoch qualifizierten Arbeitskräften zeigt. Trotz – oder sogar wegen – der erweiterten Home-Office-Regeln, nehmen immer mehr Menschen längere Arbeitswege auf sich. Denn Pendeln ist auch ein Ausdruck von sozialer Mobilität: Die Kombination aus Home-Office und Pendeln ermöglicht es, in das Umland der Stadt zu ziehen.

Vor allem die Großräume München, Frankfurt am Main und Berlin sind vom sogenannten “Speckgürtel-Boom” betroffen. Im Jahr 2022 arbeiteten 20,3 Millionen Beschäftigte nicht mehr in der Kommune, in der sie wohnten. In Reichweite entfernte Klein- und Mittelstädte werden als Wohnorte attraktiv, was auch ein Ausdruck der schweren Wohnungskrise in deutschen Städten ist.

In Berlin gehört es für viele Berufstätige zum Alltag, täglich etwa eine Stunde innerhalb der eigenen Stadt zum Arbeitsplatz und wieder zurück zu pendeln. Laut dem Pendleratlas gibt es bei knapp 3,8 Millionen Einwohnern in Berlin täglich über 1,8 Millionen Pendlerbewegungen. Davon sind 1,2 Millionen Binnenpendelnde.

Die meisten Pendelnden nutzen für ihren Weg zur Arbeit oder Ausbildung noch immer das Auto. In der Region Frankfurt/Rhein-Main beispielsweise sind es allein 400.000 Pendler, die täglich nach Frankfurt am Main einreisen. Die Mehrheit der Einpendelnden nutzt ein motorisiertes Fahrzeug, um den Arbeitsweg zurückzulegen.

Wie gelingt der Umstieg zum nachhaltigen Pendeln?

Motorisierte Mobilität ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Vor allem motorisierter Individualverkehr mit Auto oder Roller prägt in urbanen Räumen das Bild. Das Forschungsprojekt “PendelLabor” des Instituts für Sozial-Ökologische Forschung (ISOE) in Frankfurt am Main hat im Jahr 2022 ein Pendel-Experiment gestartet.

Das Pendellabor zeigt auf, dass unser Verkehrsmittel der Wahl, um zur Arbeit zu kommen, viel mit alltäglichen Routinen zu tun. Der Umstieg zum nachhaltigen Pendeln ist deshalb eng mit einer Umstellung persönlicher Routinen verbunden. Es braucht Zeit, sich daran zu gewöhnen.

Einer der Klassiker: das Elektroauto strategisch durchdacht laden. Der Umstieg auf nachhaltiges Pendeln mit dem E-Auto bedeutet, zu erlernen, welches das passende E-Fahrzeug ist, ob sich eine Wallbox zu Hause lohnt und wie das Fahrzeug am besten geladen wird, um die größtmögliche Reichweite herauszuholen.

Einige Konzepte, um den Pendel-Alltag nachhaltiger zu machen, finden heute bereits Anwendung. Für eine aktive Förderung der Mobilitätswende ist es wichtig, diese Ansätze attraktiver zu machen.

Carpooling

Wenn Auto, dann Mitfahrgelegenheit: Nachhaltige Mobilität beim Pendeln bedeutet, vom Individualverkehr abkehren. Fahren zwei oder mehrere Kolleginnen zusammen mit dem Auto, statt jede für sich, werden deutlich Emissionen eingespart. Ein Fahrzeug zu teilen, trägt zu nachhaltiger Mobilität bei und erfreut sich gesellschaftlich zunehmender Beliebtheit.

Anbieter wie Wunder Mobility vermitteln Fahrgemeinschaften über eine Plattform und funktionieren in Deutschland sowie der EU. Die Mitfahrzentrale PENDLA ist eine kommunale Fahrgemeinschaft in Deutschland für Städte und Gemeinden. Hier können Pendler ihre Gemeinde, Landkreis oder Start für die nachhaltige Förderung von Fahrgemeinschaften für den täglichen Arbeitsweg registrieren. Mit dem kommunalen Anschluss ans PENDLA-System erhalten alle Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Zugang.

Carsharing

Statt das eigene Fahrzeug zu nutzen, können über Carsharing bedarfsweise Wagen aus der Flotte von Anbietern wie SIXT share oder share now gemietet werden. Aufgrund aktueller Technologie haben diese Flotten vorwiegend einen elektronischen oder mindestens hybriden Antrieb und verursachen dadurch wenig bis keine Emissionen.

Diese Firmenflotten können außerdem über die THG-Quote abgerechnet werden und tragen durch den Ausbau von Ladeinfrastruktur zum Antrieb der Verkehrswende bei.

Die THG-Prämie kann bei Anbietern wie carbonify fair und transparent beantragt werden. Die Erfahrungen unserer Kunden sprechen dabei für sich.

Umstieg auf E-Mobilität: E-Autos, E-Roller und E-Bikes

E-Autos sind umweltfreundlicher als Verbrennungsmotoren, was sich beispielsweise im Stau zeigt. In den viel befahrenen Pendler-Zufahrtsstraßen wird dank Start-Stop-Technik beim E-Auto weder CO₂ ausgestoßen noch “Geld verbrannt” durch einen laufenden Motor.

E-Roller lohnen sich in der Stadt für kürzere Strecken zum Binnenpendeln und die Fahrt zur Arbeit mit dem E-Bike kann ein unerwartet guter Start in den Tag sein!

Elementar für die Etablierung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Hier zeigen sich immer noch die signifikanten Unterschiede zwischen Mobilitätsangeboten auf dem Land und in der Stadt. Einige Kommunen wie die Stadtwerke München bieten jedoch bereits Ladesäulen auf Parkplätzen an, um die Attraktivität von E-Mobilität auf städtischer Ebene zu erhöhen.

Arbeitgebende können E-Mobilität unterstützen, indem sie Möglichkeiten zum Aufladen von E-Fahrzeugen am Arbeitsplatz anbieten. Ladeinfrastruktur nützt nicht nur der Mobilitätswende hin zum E-Auto, sondern auch E-Roller und E-Bike. Am besten natürlich mit Ökostrom.

Stärkung der Fahrradnutzung

Um Mitarbeitende zum Umstieg auf das Fahrrad zu motivieren, ist eine passende Infrastruktur nötig. Dazu zählen Fahrradstellplätze, Duschen sowie Umkleiden für diejenigen, die längere Anfahrtswege haben, und eben Ladestationen für E-Bikes. Arbeitgebende können den Ausbau von öffentlichen Ladestationen für E-Bikes über die THG-Prämie finanziell abstützen und gleichzeitig einen Beitrag zum nachhaltigen Pendeln leisten.

Ein weiterer Anreiz ist die Einführung von Jobrad. Das Fahrrad-Leasing für Arbeitgebende ist unkompliziert und bietet einen großen Zugewinn für sowohl das Klima, die Pendelnden als auch Arbeitgebenden. Denn auch beim Leasen eines Dienstfahrrades lassen sich genau wie bei einem Dienstwagen Steuern sparen.

Bezuschussung des ÖPNV

Mit beispielsweise einem Jobticket können Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss zum Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gewähren. Dieses ist seit 2019 für Arbeitgebende sogar steuerfrei. Darüber hinaus wird das Jobticket oft als Berufs-Benefit wahrgenommen, welcher Unternehmen im Sinne eines Employer Brandings zugutekommt.

Schlüsse für eine nachhaltige Mobilität beim Pendeln

Anreize für nachhaltige Pendelalternativen sind ein Kernaspekt, um die Entwicklung der Mobilitätswende voranzutreiben. Dabei spielen Angebote von Kommunen und Arbeitgebenden die Schlüsselrolle für eine großflächige Entwicklung von nachhaltigem Pendeln. Das betriebliche Angebot sorgt für Achtsamkeit von Verkehrsalternativen und dafür, dass sich Pendlerinnen und Pendler unterstützt fühlen, ihr Mobilitätsprofil zu ändern.

Generell ist es wichtig, den Pendelweg nicht isoliert zu betrachten. Oft ist dieser täglich zurückgelegte Weg nämlich mit anderen Alltagsorten und Aktivitäten verbunden. So werden nach der Arbeit Einkäufe getätigt, das Fitness-Studio besucht, Erledigungen unternommen oder Kinder von der Schule abgeholt. Deshalb sollten öffentliche Einrichtung, Arztpraxen sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bei der Umstellung auf nachhaltige Mobilität im Pendeln mitgedacht werden.

Ein kluger, flächendeckender Infrastrukturausbau verbindet die alltäglichen Bedarfsgüter von Pendelnden mit öffentlichen Einrichtungen und der Arbeitsstelle. Nachhaltige Mobilität beinhaltet die Vernetzung von Rad- und Fußwegen, Parkplätzen und Park-and-Rides mit E-Ladeinfrastruktur sowie Abstellanlagen für Fahrräder. Damit gelingt nachhaltiges Pendeln.


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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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