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Von carbonify · 01.06.2023 · THG-Quote
Ablasshandel für die Ölkonzerne und Geldmacherei – im Internet kursieren einige Vorurteile bezüglich der THG-Quote. Besonders der Vorwurf des Greenwashings wird von Kritikern häufig als Argument angeführt, die Quote nicht zu beantragen.
Sämtliche Unternehmen, die CO₂-emittierende Kraftstoffe auf den Markt bringen, sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen jährlich um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Erreichen sie ihre Quotenziele nicht, drohen ihnen hohe Strafzahlungen.
Für die Einsparung von Treibhausgasen gibt es zwei Möglichkeiten. Die Unternehmen können emissionsärmere Kraftstoffe wie beispielsweise Super E10 und Diesel B7 anbieten und dadurch ihren gewerblichen CO₂-Fußabdruck senken. Alternativ kaufen sie die Einsparungen von anderen Marktteilnehmern auf, die deutlich weniger Emissionen ausstoßen, und rechnen sich diese in der eigenen Bilanz an.
Die THG-Quote ist keine neue Erfindung, es gibt sie in leicht abgewandelter Form schon länger. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt lediglich Unternehmen dazu berechtigt, mit CO₂-Zertifikaten zu handeln.
Seit dem 01.01.2022 dürfen nun auch in Deutschland Privatpersonen und Besitzer von Firmenflotten ihre Quote zum Verkauf anbieten. Da die Abwicklung recht kompliziert ist, treten Anbieter wie carbonify als Abwickler auf und sorgen dafür, dass der Endkunde von den Mineralölunternehmen einen möglichst hohen Geldbetrag für seine Quote erhält.
Kurz gesagt: Durch die Quote fließt das Geld von den Verursachern des Klimawandels zu jenen Akteuren, die sich für eine nachhaltigere Form der Mobilität einsetzen, und trägt maßgeblich zur Erreichung nationaler Klimaziele bei.
Der Gesetzgeber schreibt quotenverpflichteten Unternehmen eine jährlich steigende Reduktion ihrer Emissionen vor. So beträgt die geforderte Reduktion 2023 8 % und wird im Jahr 2030 bei 25 % angelangt sein. Das macht den Handel mit Mineralöl für die beteiligten Unternehmen zunehmend unattraktiv und drängt sie dazu, in erneuerbare Energien und in nachhaltige Geschäftsfelder zu investieren.
Infolgedessen steigen die Preise für fossile Kraftstoffe und somit sinkt langfristig die Nachfrage nach Verbrennern.
Unternehmen hingegen, die ihre Quote verkauft haben, können ihren Erlös dafür nutzen, ihre Flotte weiter zu elektrifizieren oder in nachhaltige Produktionsabläufe zu investieren. Auch Privatpersonen werden finanziell entlohnt und können sich über ein zusätzliches Taschengeld freuen, welches in einen Zweck ihrer Wahl fließen kann.
Klimaschädliche Akteure werden durch die Quote nicht über Nacht vom Angesicht der Erde verschwinden. Aber der Quotenhandel ermöglicht eine signifikante Umschichtung finanzieller Mittel von umweltschädlichen Prozessen hin zu nachhaltiger Mobilität.
Von Greenwashing und Ablasshandel kann daher nicht die Rede sein, denn die Quote unterstützt gezielt das Verhalten umweltbewusster Unternehmen und Privatpersonen und treibt die Energie- und Verkehrswende aktiv voran.
Schon elektrisch unterwegs? Dann beantrage die THG-Quote noch heute bei carbonify.
Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Janine
Kundenberaterin
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