12.02.2024 · Elektromobilität
Von Melissa Hiltl
Elektroautos haben ein umweltfreundliches Image und stehen sinnbildlich für die deutsche Verkehrswende. Da sie weder Benzin noch Diesel tanken, stoßen sie im Fahrbetrieb lokal keine umweltschädlichen Abgase aus. Dennoch haben Elektroautos durchaus einen CO₂- und Schadstoff-Ausstoß zu verantworten – jedoch an anderer Stelle.
Sind E-Autos also umweltschädlicher, als man annimmt? In diesem Artikel gehen wir darauf ein, wie „grün“ oder „schädlich“ E-Autos wirklich sind.
Verschiedene Faktoren sorgen dafür, ob das Elektroauto gegenüber einem Verbrennerfahrzeug wirklich umweltfreundlicher ist. Darunter die Herstellung des Autos sowie der Batterie, der Strommix zum Laden und das Recycling am Nutzungsende der Batterie.
Ob die Klimabilanz eines Elektrofahrzeugs gegenüber konventionellen Vergleichsfahrzeugen besser ist, entscheidet maßgeblich der Strommix. Auch wenn der Elektromotor im Fahrzeugbetrieb keine Treibhausgase ausstößt, treten schadstoffhaltige (Ab-)Gase stattdessen in der Strombereitstellung durch die Kraftwerke auf. Wie viel genau, hängt vom nationalen Strommix ab, mit dem das E-Auto aufgeladen wird: E-Autos sind so sauber wie der Strom, mit dem sie fahren.
Bis der Strom, mit dem das E-Auto fährt, keinen Anteil an Kohlestrom mehr enthält, dauert es tatsächlich noch, denn die Energiewende ist noch im Prozess. Trotzdem ist es ein Mythos, dass E-Autos sowieso über Kohlestrom geladen werden und damit umweltschädlich sind – aus zwei Gründen:
Im 3. Quartal 2023 setzte sich der Strommix in Deutschland laut Statistischem Bundesamt zu 39,8 % aus konventionellen Energieträgern und zu 60,2 % aus erneuerbaren Energien zusammen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal stieg die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 8.1 % (3. Quartal 2022: 44,4 %). Dahingegen sank die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern (3. Quartal 2022: 55,6 %).
Unter konventionelle Energieträger fallen fossile Brennstoffe wie Braun- und Steinkohle, Kernenergie, Mineralölprodukte sowie Gas. Unter erneuerbare Energien fallen Wind- und Solarenergie, Biomasse, Geothermie sowie Wasserkraft.
Als Ziel der Energiewende hat die Bundesregierung definiert, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Bereits bis 2030 ist als Ziel formuliert, mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Wind- und Solarenergie.
Momentan enthält der Strom zum Laden von E-Autos dementsprechend weiterhin Kohlestrom. Wer zu einer Änderung beitragen möchte, kann durch einen Wechsel zu Ökostrom-Anbietern den Ausbau erneuerbarer Energien aktiv unterstützen. Das trägt dazu bei, dass der Strommix langfristig klimaneutral wird.
Alternativ ist es eine gute Möglichkeit, das eigene E-Auto über private Infrastruktur klimafreundlich zu laden. Durch die Installation von Photovoltaik in Kombination mit einer Wallbox und einem Stromspeicher können E-Auto-Halter steuern, mit welchem Strom ihr Auto fährt. Außerdem ist das Laden an öffentlichen Ladepunkten fast immer teurer als zu Hause.
Vor allem lohnt sich die Verbindung aus einer Wallbox mit eigener Photovoltaikanlage und einer Second Life E-Auto-Batterie als Heimspeicher. Hier verbinden sich die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile.
Elektrofahrzeuge werden gemeinhin als emissionsfrei bezeichnet, weil sie im Gegensatz zu einem Auto mit Verbrennungsmotor keine CO₂-Emissionen beim Fahren ausstoßen. Sie sind zwar definitiv eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Antriebsarten und daher unerlässlich für eine klimaneutrale Zukunft. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Produktion von Fahrzeugen auch CO₂-Emissionen anfallen.
Zunächst verlassen E-Autos das Werk mit einem „CO₂-Rucksack“, denn die Herstellung von E-Autos ist CO₂-intensiv. Dabei schlagen vor allem die Herstellung und der Ressourcenverbrauch der E-Auto-Batterie ins Gewicht. Denn die Batterie ist das Herzstück eines Elektroautos und wesentlich für Preis und Reichweite verantwortlich.
Die Herstellung von E-Auto-Batterien ist ressourcenintensiv. In den letzten Jahren hat die Batterietechnologie jedoch große Sprünge gemacht. So hat sich die Energiedichte der Batterien bei deutlich sinkenden Preisen fast verdoppelt. Das heißt, E-Auto-Fahrer bekommen heute für das gleiche Geld mehr Leistung bei weniger Gewicht und die Batterien werden zunehmend umweltfreundlicher.
E-Auto-Batterien können etwa 10 Jahre im Fahrbetrieb genutzt werden. Danach haben die Batterien immer noch durchschnittlich 70 bis 80 Prozent ihrer Kapazität. Akkus, die nicht mehr leistungsfähig genug sind für den Einsatz im E-Auto, können anschließend im Sinne der Second-Life-Strategie im stationären Betrieb eingesetzt werden, weil dieser Einsatz deutlich schonender ist. Einige Beispiele wären die Nutzung als Stromspeicher für erneuerbare Energien oder als Ersatz für Diesel-Generatoren.
Im letzten Schritt folgt das Recycling der Batterien. Aktuelle Ansätze, Probleme und Lösungen zum Recycling haben wir in einem separaten Artikel zum Recycling von E-Auto-Batterien für euch zusammengefasst.
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) ist ein politisches Instrument für die Energiewende im Verkehrssektor. Die Quote trägt zur Beschleunigung der Verkehrswende bei, indem sie sogenannte quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölunternehmen verpflichtet, Emissionen einzusparen.
Entweder quotenverpflichtete Unternehmen erreichen die vorgeschriebene Minderungsquote aus eigener Kraft, oder sie nutzen externe Erfüllungsoptionen. Der Kauf von Quotenanteilen aus der E-Mobilität ist eine dieser möglichen externen Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderung.
Für einen mobilen Wandel braucht es in Deutschland Investitionen im großen Stil in E-Infrastruktur. Die Quote ist ein nützliches Vehikel, um die Energiewende im Verkehrssektor voranzutreiben. Denn auf der einen Seite wird Mineralölkonzernen auferlegt, ihren ökologischen Fußabdruck zu schmälern. Während auf der anderen Seite eine Förderung von Ladeinfrastruktur und E-Mobilität über finanzielle Anreize stattfindet.
Auch wenn die Herstellung von Elektroautos zunächst CO₂-intensiv ist, sind Elektrofahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus bereits heute zu 20 bis 30 Prozent klimafreundlicher als konventionell betriebene Fahrzeuge. Laut dem Ökoinstitut e. V. bezieht diese Berechnung die Rohstoffgewinnung, die Herstellung der Bauteile und des Fahrzeugs, seine Nutzung als auch das Recycling mit ein.
Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein wichtiges Werkzeug, um den Straßenverkehr zu dekarbonisieren. Gleichzeitig können Elektroautos jedoch nicht die einzige Strategie sein, um die gesetzten Klimaschutzziele im Straßenverkehr zu erreichen. Es braucht eine Verkehrswende inklusive Antriebswelle und Mobilitätswende, welche den Fokus auf die Vermeidung und Verlagerung von Individualverkehr legt.
Die wichtigste Einflussgröße bei der Umweltfreundlichkeit ist der Strommix, mit dem das Fahrzeug geladen wird. Der Vorteil von Elektroautos gegenüber diesel- und benzinbetriebenen Fahrzeugen steigt also mit jedem Jahr, in dem der Anteil erneuerbarer Energien zunimmt. Dank des mobilen Wandels und Ausbau erneuerbarer Energien wird ein neues E-Auto im Jahr 2025 voraussichtlich 40 % weniger CO₂-Emissionen als ein Benziner und ein Drittel weniger Emissionen als ein Dieselfahrzeug erzeugen.
Nachdem E-Autos aufgrund der energieaufwendigen Produktion der Batterie mit einem Minus an CO₂-Emissionen ins Leben starten, relativiert sich dieses Minus umso schneller, je sauberer der Betriebsstrom hergestellt wird.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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