THG-Quote für die PV-Anlage? – Mythos oder Realität

01.12.2022 · THG-Quote

Von Artemij Bussovikov

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THG-Quote und Photovoltaikanlage - Thumbnail Blog

Elektromobilität steht durch die deutsche Regierung im Fokus der Subvention und Förderung. Bekannte Beispiele sind unter anderem die Umweltprämie und seit 2022 die THG-Quote. Beide Instrumente zielen auf die Mobilitätswende im Verkehrssektor auf deutschen Straßen ab. Bei der Quote erhalten Halter von rein elektrischen Fahrzeugen einen Bonus für ihre eingesparten CO₂-Emissionen.

Kann neben der THG-Quote für batterieelektrische Fahrzeuge und öffentliche Ladeinfrastruktur auch Strom aus einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) im Rahmen des Quotenhandels geltend gemacht werden? Dieser Frage gehen wir in diesem Artikel nach.

Strom aus der PV-Anlage – Erhalte ich einen Bonus?

Die bereits bekannten Prozesse für rein batterieelektrische Fahrzeuge und öffentliche Ladeinfrastruktur fördern im Sinnbild der Politik den Umstieg auf Elektromobilität und die Transformation des Verkehrssektors. Der Formalprozess für die Bearbeitung und Durchführung des Quotenhandels ist in der Quote unter § 6 artikuliert.

Der Gesetzestext beinhaltet, dass THG-Quote für Ladepunkte nur dann anrechenbar ist, wenn der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist. Alle nicht-öffentlichen Ladepunkte sind mit einem Pauschalwert für das jeweilige Fahrzeug abgegolten.

Neben weiteren Definitionen zur Anrechenbarkeit von öffentlichen und nicht-öffentlichen Strommengen, fehlt zudem ein Verweis oder eine Möglichkeit auf die Anrechenbarkeit von PV-Anlagen. Diese sind neben der privaten Wallbox aktuell vom Quotenhandel ausgeschlossen.

Wie kann ich mit einer PV-Anlage trotzdem von der THG-Quote profitieren?

Firmen, die beispielsweise eigene Elektroautos mithilfe von Solarkapazitäten laden, können den verladenen Strom, mittels der Öffnung der eigenen Ladestationen für jedermann über die THG-Quote für öffentliche Ladeinfrastruktur beantragen.

Der aktuelle Gesetzestext erlaubt, dass falls eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit über einen gewissen Zeitraum existiert, den Ladestrom für die Treibhausgasminderungsquote anzumelden.

carbonify vertritt die Ansicht, dass in manchen Konstellationen, wie beispielsweise der Ladebetrieb bei Autohäusern, der auch für Kunden möglich ist, es sich um eine vertretbare Entscheidung für die Anmeldung von öffentlichem Ladestrom zur THG-Quote handelt.

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden:

  1. Der Ladepunkt muss der Öffentlichkeit zugänglich sein und betriebsfremde Personen müssen Zugang zu dem Ladepunkt haben.
  2. Der Ladepunkt muss im öffentlichen Verzeichnis bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein. Das Verzeichnis der Bundesnetzagentur stellt einige Anforderungen an Ladepunkte, beispielsweise hinsichtlich der Ausrüstung und Sicherheit.

In diesem Anwendungsszenario kann somit der verladene Strom aus der Photovoltaikanlage für die THG-Quote indirekt angemeldet werden.

Wer eine Solaranlage über denselben Netzverknüpfungspunkt wie einen öffentlichen Ladepunkt verbunden hat, kann seit 2023 davon zusätzlich profitieren. Eine Neuerung im Gesetz macht es möglich.

Wäre der Bonus für die Photovoltaikanlage lohnenswert oder Fantasie?

Falls zukünftig die THG-Quote und Ihre Anrechenbarkeit besser auf die Verbindung mit Photovoltaik ausgelegt wird, entsteht erhebliches Potenzial für neue Dachanlagen und ein weiterer Anreiz für die Installation.

Die Vergütungssätze nach EEG sind in den letzten Jahren gefallen, sodass der Bonus für eine PV-Anlage gegensteuern und zur Refinanzierung der entsprechenden Anlagen genutzt werden könnte.

(aktualisiert am 09.08.2023)

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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