Artemij Bussovikov: carbonify Co-Founder, spontane Gründung und großer Erfolg

07.10.2023 · Über carbonify

Von Alischa Knüttel

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Die Gründung von carbonify war eine verhältnismäßig spontane Entscheidung mit großem Erfolg. „Wir sind mit carbonify auf den Markt gekommen, als es erst etwa fünf Mitbewerber gab, mittlerweile sind es um die 30, wenn nicht mehr“, erklärt Artemij Bussovikov, einer der drei Co-Geschäftsführer.

Er spricht über die Entstehung von carbonify, welche Rolle er dabei spielt und was ihn abseits von seiner Selbstständigkeit noch begeistert. Außerdem klärt er darüber auf, wie sich carbonify in der Zukunft entwickeln könnte.

Die Website entstand im Eiltempo

Zwischen der Entscheidung, das Unternehmen zu gründen, bis zu dem Tag, an dem wir mit der Website online gingen, vergingen gerade einmal vier Wochen. Die Erstellung einer funktionstüchtigen Website, auf der unsere Kunden ihre Quote schnell und einfach registrieren können, war meine Aufgabe.

Als ich fragte, wie viel Zeit ich dafür habe, lautete die Antwort: „Gestern.“ Also machte ich mich an die Arbeit und baute mit meinem technischen Verständnis eine Website zusammen, die angemessen für den Aufbau von carbonify war.

Mittlerweile sind wir erfolgreich gewachsen und ich bin froh, dass ich nun Hilfe von Programmierern und Softwareentwicklern habe.

Der Markt braucht Transparenz

Als wir gestartet sind, war die Quote zu Hochzeiten 400 € wert. Wir bemerkten auch, dass Mitbewerber zu dieser Zeit eine Auszahlung von teilweise nur 150 € boten. Die Margen waren so hoch, da es noch nicht viele Quotenanbieter gab und durch die Aktualität des Themas noch nicht genug Wissen bei den E-Mobilisten verbreitet war.

Wir wollten das von Grund auf anders machen und mehr Transparenz, Fairness und Seriosität in den Quotenhandel bringen. Wir informierten uns umfassend. Das war auch sehr wichtig für Alex, der ja auch einen Ruf als Influencer zu verlieren hatte. Wir waren uns allerdings ziemlich sicher: Die Quote ist kein Greenwashing und sehr wirkungsvoll, wenn man es richtig macht.

Wir bekamen ziemlich schnell nach unserer Gründung einen regelrechten Kundenansturm und viel positives Feedback. Der carbonify-Kunde soll immer den Löwenanteil bekommen und so behalten wir das auch bei.

Am Anfang kümmerte ich mich um alles ein bisschen

Nach der Gründung teilte ich mir mit Alex und Niklas die anstehenden Aufgaben auf. Niklas kümmerte sich um den Vertrieb, Alex um Kommunikation und Marketing und ich mich um die Operations, Finanzen und Softwareentwicklung.

Als das Unternehmen besser und schneller als erwartet anlief, stellten wir ziemlich schnell ein und ich konnte einige meiner Verantwortungsbereiche an die neu entstandenen Abteilungen abgeben. Mittlerweile kümmere ich mich um Operations und auch zusammen mit den Softwareentwicklern um die Optimierung unserer Website und der Software.

Fallschirmspringen, Tauchen und Surfen

Durch die Aufgaben, die ich zwischenzeitlich delegieren konnte, konnte ich auch meine Work-Life-Balance verbessern. Ich habe meinen Tauchschein und eine Erlaubnis zum Fallschirmspringen, wobei ich letzteres nicht mehr gemacht habe, seit es carbonify gibt. Tauchen ist da wesentlich ungefährlicher und es ist auch etwas, was mich sehr begeistert.

Einen meiner Träume habe ich mir letztens in der Türkei erfüllt. Dort kann man durch ein Flugzeug tauchen, welches für diese Zwecke versenkt wurde. Auch auf der Wasseroberfläche nutze ich die Wellen und gehe surfen.

Ob ich damit einen Preis gewinnen könnte? Wohl eher nicht, aber mir gehts vor allem, um den Spaß und die Freiheit.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Vanessa

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