28.01.2024 · Energie- und Verkehrswende
Von Melissa Hiltl
Der Begriff „energiepolitisches (Ziel-)Dreieck“ fällt häufiger im Kontext der Energiewende. Über das energiepolitische Dreieck schreibt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Energieerzeugung in Deutschland fest. Es wird aus $1 des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) abgeleitet und hält die energiepolitischen Ziele fest.
Die im sogenannten energiepolitischen Zieldreieck festgehaltenen Hauptziele der deutschen Energiepolitik sind:
Das energiepolitische Dreieck befindet sich in den letzten Jahren wegen der Ziele der Energiewende im Wandel. Da die Energiewende für eine Neuordnung der Strom- und Wärmeerzeugung in Deutschland sorgt, ändern sich auch die energiepolitischen Ziele.
Zum Beispiel liegt der Fokus aktuell verstärkt auf der Umweltverträglichkeit durch mehr Wind- und Solaranlagen, während Fragen der künftigen Versorgungssicherheit über Stromtrassen oder Stromspeicher für erneuerbare Energien noch offen sind.
Anders ausgedrückt kann das Erreichen der Klimaschutzziele durch den Ausbau von erneuerbaren Energien zulasten der Versorgungssicherheit gehen, während eine versorgungssichere Stromerzeugung über fossile Brennstoffe umweltschädlich ist.
Wie die Grafik verdeutlicht, stehen die einzelnen Ziele immer in Wechselwirkung. In der Öffentlichkeit werden sie jedoch oft separat diskutiert. Im Fall einer optimalen Energiepolitik wären alle drei Ziele des energiepolitischen Dreiecks balanciert.
In diesem Zusammenhang spricht man beim energiepolitischen Dreieck auch von sogenannten Zielkonflikten. Es ist klar, dass im Zuge der Energiewende das deutsche Energiesystem radikal umgebaut werden muss. Doch die Umgestaltung der deutschen Energiepolitik geht mit Spannungskonflikten einher.
Die drei Ziele der deutschen Energiepolitik spalten sich in Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Verträglichkeit auf. Im Nachfolgenden sind die einzelnen Punkte genauer erklärt.
Die Versorgungssicherheit betrifft die Energieversorgung aller Industriezweige, Einrichtungen und Anwohnenden. Das bedeutet, es muss zu jedem Zeitpunkt überall ausreichend Energie in Deutschland zur Verfügung stehen. Andernfalls könnte es zu Spitzenzeiten zu einer Unterversorgung des Netzwerks und zu temporären Blackouts kommen.
Die Versorgungssicherheit wird oft auch mit der sogenannten Grundlast in Verbindung gebracht. Die Grundlast beschreibt die benötigte Strommenge bei Arbeitsbeginn von Produktion und Industrie.
Versorgungssicherheit bezieht sich auf zwei Aspekte der Energiepolitik: Sowohl eine technische als auch die politische Versorgungssicherheit müssen garantiert sein. Technische Versorgungssicherheit garantiert, dass alle Energiequellen und ihre technischen Komponenten – zum Beispiel Anlagen, Leitungen und Steuerungssysteme – voll funktionsfähig und einsatzbereit sind.
Dementsprechend umschließt die politische Versorgungssicherheit außen- und wirtschaftspolitische Fragestellungen zur Energieversorgung. Beispielsweise verlassen sich viele europäische Länder für ihre Energieversorgung immer noch auf Energieimporte aus Staaten mit großen Erdöl-Vorkommen wie den USA, Saudi-Arabien oder Russland.
Da aktuell vor allem große Gas- und Kohlekraftwerke die Versorgungssicherheit in Deutschland tragen, besteht eine Abhängigkeit von Energieimporten – Das haben der Angriffskrieg auf die Ukraine und die darauf folgende Energiekrise gezeigt. Auch deshalb ist ein Umdenken zu Ökostrom und dezentraler Energie ohne Importabhängigkeit wichtig für eine politische Versorgungssicherheit.
Das Ziel der Wirtschaftlichkeit (Bezahlbarkeit) besteht darin, Energie für alle bezahlbar zu machen. Somit hat es auch eine starke soziale Komponente. Wenn sich Endverbraucher:innen Strom, Gas und Benzin nicht mehr leisten können, sorgt das für soziale Unruhen und ein weiteres Aufklaffen der Schere zwischen Arm und Reich. Daher ist Wirtschaftlichkeit eng mit Versorgungssicherheit verbunden.
Das energiepolitische Ziel, Stromerzeugung bezahlbar für alle zu gestalten, hat sich bis zum Angriffskrieg auf die Ukraine mehrheitlich über fossile Kraftwerke getragen. In den letzten Jahren ist mit dem Ausbau von regenerativer Energie jedoch vor allem Photovoltaik deutlich günstiger geworden. Somit könnten die Ziele von Wirtschaftlichkeit und ökologischer Verträglichkeit in Zukunft näher zusammenrücken.
Der Kern der Energiewende ist die ökologische Verträglichkeit von Strom- und Wärmeerzeugung. Das bedeutet, sowohl das Ziel der Versorgungssicherheit als auch Wirtschaftlichkeit über regenerative Energieerzeugung zu garantieren. Momentan ist mehr Tempo für den Ausbau von Solar- und Windenergie in Deutschland nötig, um die energiepolitischen Ziele der Energiewende bis 2030 zu erreichen.
Zentral hierfür ist die Dezentralisierung von Strom- und Wärmeerzeugung sowie der Ausbau von Stromspeichern und Energieinfrastruktur. Denn eine flächendeckende Versorgung muss auch ohne Sonnenschein oder Wind existieren können.
Dass es möglich ist, ein Land nur über erneuerbare Energien zu versorgen, wird am Beispiel von Portugal sichtbar: Das Land hat es im Jahr 2023 geschafft, über 6 Tage nur über regenerative Energien zu operieren. Damit waren Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und ökologische Verträglichkeit erfüllt.
Durch den Ausbau von Ladeinfrastruktur und E-Mobilität entstehen hilfreiche Nebeneffekte für die Ziele der Energiepolitik. Zum einen ist es für den Aufbau eines dezentralen Stromnetzes zum Erreichen der Versorgungssicherheit hilfreich. Denn E-Autos können nicht nur zum Fahren, sondern perspektivisch auch als Stromspeicher verwendet werden.
Zum anderen werden quotenverpflichtete Unternehmen und Industrie mittels finanziellen Drucks über den THG-Quotenhandel angetrieben, auf erneuerbare Energien umzustellen oder in E-Mobilität zu investieren. Das trägt zu einer Wirtschaftlichkeit der Energiepolitik bei, weil fossile Energien perspektivisch teurer und regenerative Energien günstiger werden.
Die Energiewende schafft einen erhöhten Bedarf an großen Batterien. Die Weiterverwendung von E-Autobatterien für den stationären Betrieb bietet eine Chance zur Etablierung einer neuen Kreislaufwirtschaft. Nach der Nutzung im E-Fahrzeug kann eine E-Autobatterie bis zu 10 Jahre im stationären Betrieb weiterverwendet werden. Das BMW-Werk in Leipzig setzt bereits auf aussortiere E-Autobatterien als Großspeicher.
Das energiewirtschaftliche Zieldreieck setzte in den letzten Jahren maßgeblich einen Schwerpunkt auf die Umweltverträglichkeit und entsprechende Verbesserungen im Stromnetz. Momentan befinden wir uns in einer Übergangsphase, in der sich die Balance im energiepolitischen Dreieck neu sortiert.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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Vanessa
Kundenberaterin
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